DGUV Grundsatz 309-003

DGUV Grundsatz

309-003

 Als Ausbilder von Kranführern haben Sie eine Menge an Gesetzestexten zu beachten. Der wohl wichtigste Grundsatz für Sie als 
ist der DGUV Grundsatz 309-003.

Warum das so ist? Lesen Sie alles im weiteren Verlauf dieses Artikels.

Wissen wo man anfängt

Als junger Ausbilder wissen Sie noch nicht alles auswendig, insbesondere die Dauer der Ausbildung, die theoretischen und praktischen Inhalte einer Ausbildung sind relevante Themen welche unbedingt umgesetzt werden müssen.

Wissen wo man nachschaut

Wie in vielen Bereichen muss nicht jeder Paragraph oder Abschnitt auf Anhieb genannt werden können, das kommt mit der Zeit von alleine.

Umso wichtiger ist es zu Wissen, in welchen Regelwerken Sie welche Informationen finden können.

Je öfter Sie sich mit dem Grundsatz beschäftigen, desto einfacher fällt es Ihnen auf Dauer, bestimmte Punkte auf Anhieb zu finden, oder gar direkt zu Wissen.

Was ist ein Grundsatz der DGUV?



Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung) hat für verschiedenste Bereiche folgende Regelwerke entwickelt:


- Vorschriften

- Regeln

- Grundsätze

- Informationen



Für Krane gibt es unter anderem folgende Regelwerke:


- Vorschrift 52 - Vorschrift 54

- Grundsatz 309-003

- Information 209-012

usw.



Der Grundsatz beschreibt wie eine Ausbildung auszusehen hat und gibt wesentliche Themen vor.

Welche Anforderungen braucht ein Kranführer laut DGUV Grundsatz 309-003?


Ein potenzieller Kranführer soll (auch nach §29, DGUV Vorschrift 52 und deren Durchführungsanweisung):


- mindestens 18 Jahre alt sein, Sonderregelungen gelten bei Auszubildenden

- geistig und charakterlich geeignet

- körperlich geeignet (Nachweis durch G25 und gegeben falls G41)

- Ihre Befähigung in Theorie und Praxis nachgewiesen haben (nach DGUV Grundsatz 309-003)


Zusätzlich muss der Unternehmer immer einen Fahrauftrag erteilen.

Welche Anforderungen braucht ein Kranführer für den öffentlichen Straßenverkehr?


Nach §2 StVG benötigt der Fahrer eine Fahrerlaubnis.


Hier wird noch differenziert nach Größe und Gewicht.

Sollten Sie zum Beispiel einen LKW-Ladekran oder einen Mobilkran fahren wollen/müssen, muss ein Führerschein und ein Bedienerschein vorhanden sein.

In der Regel geht es bei der Klasse C los.

Welche Ausbildungsstufen gibt es nach dem DGUV Grundsatz 309-003?


Es gibt genau drei Ausbildungsstufen:


1) Allgemeine Ausbildung

Diese Stufe wird angewendet, wenn der Teilnehmer noch keinen Fahrausweis besitzt.

In dieser Ausbildungsstufe wird komplett in Theorie und Praxis ausgebildet und in beiden Bereichen eine Prüfung abgelegt.


Zum Beispiel: Brückenkran (flurgesteuerte Krane) Abus 52t


Die Ausbildungsdauer wird weiter unten beschrieben.



2) Zusatzausbildung

Diese Stufe wird angewendet, wenn der Teilnehmer bereits einen Fahrausweis hat (die erste Stufe durchlaufen hat) und auf einem weiteren Gerät ausgebildet werden muss.

In dieser Ausbildungsstufe wird in der Regel nur praktisch geschult und geprüft. Sollten weitere theoretischen Themen relevant sein (z.B. bei einem Mobil- oder Turmdrehkran) müssen diese mit geschult werden.



3) Betriebliche Ausbildung

Im Unternehmen sind meist mehrere verschiedene Krane vorhanden, daher muss an den nicht ausgebildeten Kranen eine Unterweisung vorgenommen werden.

Unterschieden wird noch zwischen Verhaltensbezogen (Unterweisung z.B. auf Gefahrenstellen vor Ort)  und Gerätebezogen (Unterweisung auf das Gerät, z.B. Brückenkran "Konecranes").


Auch wenn ein Mitarbeiter Intern die erste Ausbildungsstufe durchlaufen hat und weitere Bauartgleiche Krane vorhanden sind, aber unterschiedliche Typen vorweisen, müssen diese betrieblich ausgebildet werden.


Alle Ausbildungsstufen müssen dokumentiert werden. In der Regel werden diese in einem Fahrausweis niedergeschrieben.

Wie lange muss die Ausbildungsdauer für die  Kranausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 angesetzt werden?


Erfahrungsgemäß sind für die Ausbildungen folgende Richtwerte zu berücksichtigen:


  • teilkraftbetrieben Krane 1 Tag
  • flurgesteuerte Krane 1-5 Tage
  • führerhausgesteuerte Krane 5-10 Tage
  • Turmdrehkrane 10-15 Tage
  • Fahrzeugkrane 15-20 Tage


Das Verhältnis von Theorie und Praxis sollte 3 zu 5 betragen.


Die Zusatzausbildung und die Betriebliche Ausbildung sind abhängig vom Gerät und müssen individuell festgelegt werden.


Was muss theoretisch und praktisch nach DGUV Grundsatz 309-003 gelehrt werden?


Alle Themen welche theoretisch und praktisch gelehrt werden müssen finden Sie in diesem DGUV Grundsatz.


  • Theorie: Abschnitt 3.2
  • Praxis: Abschnitt 3.3



Für die theoretische Ausbildung empfehle ich Ihnen ein fertiges Ausbildungsskript - bitte hier klicken.

Was muss theoretisch und praktisch nach DGUV Grundsatz 309-003 geprüft werden?


Beide Bereiche (Theorie und Praxis) müssen geprüft werden.


Für die Theorie wird eine schriftliche (Multiple Choice) Prüfung empfohlen, mit maximal 50 Fragen. Einen Fragenkatalog finden Sie ebenfalls in dem Ausbildungsset.


Die die praktische Prüfung wird eine Prüfungsfahrt empfohlen, welche aus allen Übungen besteht und ca. 15-20 Minuten, dauert.


Bei der Abschlussprüfung zum Bediener von Turmdrehkranen, ist die zuständige Berufsgenossenschaft hinzuzuziehen.

Wie viele Ausbilder pro Teilnehmer nach DGUV Grundsatz 309-003?


In diesem Grundsatz gibt es keine explizite Angabe dazu.

Ich empfehle Ihnen sich hier an dem

DGUV Grundsatz 308-001 zu orientieren.


Auszug:

Pro Ausbilder sollten maximal 12 Teilnehmer den Kurs besuchen. Sollten es mehr Teilnehmer sein, muss die Anzahl der Ausbilder erhöht werden.

Werden Sie Ausbilder für Kranführer

Lernen Sie alle wesentlichen Grundsätze genauer kennen und auch anzuwenden.


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