Mitgänger Flurförderzeuge

Mitgänger Flurförderzeuge

Mitgänger Flurförderzeuge

Mitgänger Flurförderzeuge werden in der Regel durch eine Person welche hinter, neben oder vor dem Gerät läuft, bedient.
Folgende Bauarten gibt es:

  • Handhubwagen
  • Scherenhubwagen
  • Handstapler
  • Niederhubwagen
  • Hochhubwagen
  • Plattformhubwagen
  • Spreizenhubwagen
  • Doppelstockhubwagen
  • Mitgänger Flurförderzeuge mit klappbarem Fahrerstand

Was gibt es bei einem Neukauf zu beachten

  • Die Tragfähigkeit – Wie viel Last soll ihr Flurförderzeug in der Zukunft heben können.
  • Die Geräteabmessungen - Wichtig für die Gangbreite eines Lagers.
  • Die Antriebsart.
  • Die Ergonomie – Sie können einen erheblichen Beitrag für die Ergonomie leisten, indem Sie eletromotorisch angetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge erwerben.

Regelmäßige Prüfung

Ein technisch einwandfreies Flurförderzeug kann die Beinahunfälle deutlich reduzieren. Zum Beispiel eine einwandfreie Sicherheitseinrichtung.

Die Geräte müssen daher regelmäßig auf Schäden, Verschleiß, Korrosion überprüft werden.
Über Gefährdungsbeurteilungen werden für den eigenen Betrieb Art, Umfang und Fristen festgelegt.

Regelwerke legen fest, dass Mitgänger-Flurförderzeuge einmal im Jahr geprüft werden müssen. Das gilt auch für deren Anbaugeräte.

EX-Bauteile müssen alle drei Jahre geprüft werden.

Eine Prüfung der Flurförderzeuge kann nur Person mit Prüferqualifikation durchführen. Das ist eine Berufsausbildung mit Nachweis. Infrage kommen hier; Kundendienstmonteure, Betriebsingenieure, Betriebsmeister oder freiberufliche Sachkundige.

Die Prüfungen müssen dokumentiert festgehalten werden. Mindestens bis zur nächsten Prüfung. In der hat sich die Prüfplakette bewahrt.

Eignungsprüfung zum bedienen des Mitgänger-Flurförderzeuges

Nur Personen welche für das Bedienen von Flurförderzeugen geeignet und beauftragt sind, dürfen diese bedienen.

Eigenschaften zum Führen der Mitgänger-Flurförderzeuge sind:

Verwantwortungsbewusstsein
Eingliederungsfähigkeit
Rücksichtsnahme
Selbstbeherrschung
Ausgeglichenheit

Funktion der Sinnesorgane
Physische Gesundheit
Psychische Gesundheit
Erfahrung

Unterweisung und Beauftragung

Ein Mitgänger-Flurförderzeug darf nur bedienen, wer ausreichend unterwiesen wurde.
Es bedarf einer Beauftragung welche aber nicht schriftlich erteilt werden muss.

Für Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit gilt:

Können die Geräte schneller als 6 km/h fahren, sind es keine Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit, sondern Flurförderzeuge mit Fahrerstand.

Hier gilt:

Bediener muss 18 Jahre alt sein, geeignet und ausgebildet sein und Ihre Befähigung nachgewiesen werden.

Was heißt Unterweisen

Eine Unterweisung hat einen verpflichtenden Charakter und hebt sich somit vom schulmäßigen Unterricht ab. Unterweisen heißt das Interesse wecken, erklären, überzeugen und vormachen.
Am besten wird eine Unterweisung vom Vorgesetzen durchgeführt.

Eine Unterweisung sollte regelmäßig durchgeführt werden. Die DGUV besagt, einmal im Jahr sollte eine Unterweisung für Flurförderzeug Bediener durchgeführt werden.

Unterscheiden wir die Unterweisungsarten noch voneinander, so ergeben sich folgende Arten:

Erstunterweisung – Sie bedienen ein Flurförderzeug das erste mal, ist diese Unterweisung absolut notwendig.

Wiederholungsuntweisung – Unterweisungen welche in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Betriebsfremde Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen

Sollte eine betriebsfremde Person ein Gerät, in Ihrem Unternehmen, nutzen wollen, stellen Sie sicher, dass diese dafür geeignet ist.

Stellen Sie sicher, dass eine Ein- und Unterweisung erfolgt.

Der Unternehmer hat für Mitgänger-Flurförderzeuge eine Betriebsanweisung zu erstellen und auszuhängen. Arbeitnehmer müssen diese befolgen. 

Persönliche Schutzausrüstung

Zur Schutzausrüstung gehören:

  • Schutzhelm
  • Schutzbrille
  • Gehörschutz
  • Atemschutz
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzanzug
  • Sicherheitsschuhe

Welche PSA wo getragen werden muss, legt die Betriebsanweisung fest.

Fazit


Lassen Sie sich als Bediener vernünftig ein- und unterweisen. Eine schriftliche Beauftragung ist nicht zwingend notwendig, wird aber empfohlen. 

Um sicherzugehen empfehle ich Ihnen eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer für einen gültigen Staplerschein.
Stapler-Schmidt bietet Ihnen qualitativ hochwertige Weiterbildungen an.

Zudem empfiehlt sich eine Weiterbildung zum Stapler Ausbilder zu machen.

Werden Sie Ausbilder für Gabelstaplerfahrer und nehmen Sie Prüfungen für Staplerscheine ab.
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