Kranausbildung

Kranausbildung


Kranausbildung

Kranführer bewegen scheinbar schwerelos immense Lasten durch die Luft. Mit wenigen kleinen Bewegungen an Steuerhebeln lassen sich unterschiedlich große Lasten anheben oder versetzen. Damit dies so einfach gehandhabt werden kann, ist es notwendig, den zukünftigen Kranführern einiges an Wissen und Können in Form von Theorie und Praxis im Rahmen einer Kranausbildung zu veranschaulichen. Die Kranausbildung wird von der deutschen, gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gefordert. Darin wird der Umgang mit unterschiedlichen Arten von Kranen geschult und dadurch wichtige Inhalte zu Standfestigkeit, Hebelkraft, Gewichtskraft, Anschlagpunkte und vielen weiteren Themen den Teilnehmern aufgezeigt. Mit Absolvierung der Kranausbildung sind Sie befähigt, sämtliche Kranarten nach vorhergehender Einweisung im Unternehmen zu bedienen.


Ziel der Kranausbildung

Das Ziel der Kranausbildung ist in erster Linie die Erlangung des Abschlusses und damit den Erhalt des Kranführerscheins. Allerdings ist dieses Ziel aus Sicht des Kranausbilders nebensächlich, da Sie im Rahmen der Ausbildung auf Ihre künftige Arbeit vorbereitet werden sollen. Daher erhalten Sie während der Kranausbildung unbedingt notwendige und wertvolle Informationen für Ihre zukünftige Tätigkeit. Auf diese Ausbildungsinhalte können Sie auch noch im späteren Berufsleben sich beziehen und gezielte Fragestellungen beantworten.


Ein weiteres Ziel einer guten Kranausbildung ist das veranschaulichen einer fehlerfreien Tätigkeit. Denn bei Fehlern als Kranführer sind nicht selten Menschenleben gefordert, sondern auch hohe materielle Schäden zu erwarten. Damit dies nicht passiert, werden Gefahrenpunkte und häufige Fehler aufgezeigt und mit sehr viel Technik auf ein Minimum reduziert. Allerdings muss der Kranführer in der Lage sein, diese Technik auch zu bedienen sowie dessen Informationen zu interpretieren. All dies erlernen Sie im Rahmen der Kranausbildung und sind nach dem Abschluss ein gefragter Fachexperte, der nicht nur Lasten mühelos bewegt, sondern auch Gefahren kennt sowie Verantwortung für Menschen, Sachwerte und Maschinen trägt.


Der Kranführer und seine tägliche Arbeit

Als Kranführer wird die Arbeit gemäß DGUV Grundsatz 309-003 und der DGUV Regel 100-500 sowie weiteren Regeln und Vorschriften verrichtet. Damit sind Sie nach der Kranausbildung für die Auswahl des Krans anhand der Tätigkeit wie beispielsweise Reichweite und aufgenommenes Gewicht zuständig. Neben der Auswahl des geeigneten Krans sind Sie auch für die sichere und korrekte Aufstellung des Krans am Bestimmungsort zuständig. Dazu müssen Sie die Begebenheiten am Ort selbst, evtl. Gefahrenpunkte wie Hochspannungsmasten und Freileitung sowie den Aufstellort selbst in Betracht ziehen. Während der Arbeit mit dem Kran, also dem Anheben und versetzen von Lasten sind Sie für das Anschlagen der Last mit den korrekten Anschlagmitteln zuständig. Hier müssen Sie Schwerpunkte, Wetterverhältnisse und viele weitere Aspekte in Ihre Entscheidungen einbeziehen.


Ihre tägliche Arbeit ist somit durch viele Informationen und Entscheidungen geprägt. Dabei spielt die Art des Kranes eine eher untergeordnete Rolle, da Sie mit einer Ausnahme, dem Hallenkran, nahezu immer im Freien arbeiten werden und damit sämtliche Variablen immer in Ihre Entscheidungen mit einbeziehen müssen.


Wie Sie sehen, ist ein Kranführer weitaus mehr als ein einfacher Begriff. Damit ein Kranführer alle Aufgaben fehlerfrei erledigen kann, ist eine einschlägige Kranausbildung notwendig. In dieser Kranausbildung erlernen die Lehrgangsteilnehmer nicht nur den Umgang mit unterschiedlichen Kranarten, sondern auch die ganzen Thematiken Drumherum, um ein sicheres und einwandfreies Bedienen von unterschiedlichen Arten von Kranen zu gewährleisten.


Doch Achtung! Nur weil Sie die Kranausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen Sie nicht einfach so überall damit fahren. Beispielsweise benötigen Sie zum Fahren eines Krans auf der öffentlichen Straße oder auf den Gleisen eine entsprechende Berechtigung. Informieren Sie sich hierzu bei den entsprechenden Institutionen wie z. B. beim zuständigen Landrats- oder Straßenverkehrsamt sowie ihrem Eisenbahnbetriebsleiter.



Die Kranausbildung

Um als Kranführer tätig zu werden, benötigen Sie den sogenannten Kranführerschein oder auch umgangssprachlich Bedienerschein genannt. Damit Sie diesen erhalten können, sind nachfolgende Voraussetzungen Pflicht:


  • Ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Bei Auszubildenden gelten andere Regelungen.
  • Neben dem Alter müssen Sie zuverlässig sein.
  • Eine Kranausbildung besucht und mit Erfolg abgeschlossen haben.


Die vollständige Kranausbildung umfasst insgesamt zwei Teile und einen stets wiederkehrenden Teil:


  1. In der Grundausbildung erfolgt die Kranausbildung in Theorie und die Praxis. Wobei die Theorie häufig online absolviert werden kann, ist die praktische Ausbildung entweder im Unternehmen vor Ort oder auf einem speziellen Schulungsgelände möglich.
  2. Einer unternehmensspezifischen Zusatzausbildung, die Ihnen die Handhabung mit den im Unternehmen eingesetzten Geräten veranschaulicht. Diese Zusatzausbildung kann auch noch weitere spezifische Inhalte des Unternehmens beinhalten.
  3. Die gesetzlich vorgeschriebene und jährlich wiederkehrende Sicherheitsunterweisungen: in dieser Sicherheitsunterweisung werden neue Erkenntnisse nähergebracht sowie Erfahrungen ausgetauscht. Außerdem werden betriebliche Themen wie Kontrollbücher, Sicherheitsprüfungen sowie die Beauftragung und die Koordination besprochen. Besonderheiten wie z. B. das Melden von Mängeln und die täglichen Prüfungen werden einzeln durchgegangen und anschaulich erklärt. Auch das Mitwirken von mehreren Kranen ist ein spezielles Themengebiet, dass entsprechend besprochen werden kann.


Ausbildungsinhalte: Was wird gelehrt?

Die Kranausbildung erfolgt grundsätzlich durch einen hierauf spezialisierten Kranausbilder. Der Kranausbilder vermittelt den Lehrgangsteilnehmern alle grundlegenden Kenntnisse nach DGUV Grundsatz 309-003 und der DGUV Regel 100-500 sowie weiteren Regeln und Vorschriften und gibt darüber hinaus noch nützliche Tipps und Tricks für die Praxis. Hierbei liegt nicht nur der Fokus auf das Bestehen der Endprüfungen, sondern auch auf die zukünftige Tätigkeit. Denn die Kranführer sollen nicht nur mit einem Kranführerschein, sondern mit vielem und gutem Fachwissen ausgestattet werden, damit sich im beruflichen Alltag keine Fehler einschleichen.


Theorie

Die theoretische Ausbildung kann wahlweise online oder inhouse erfolgen und gliedert sich in folgende Teile:

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

o  DGUV Vorschrift 52

o  DGUV Grundsatz 309-003

o  Verschiedene DGUV-Informationen

o  DGUV Vorschrift 1 und weitere Vorschriften

o  DGUV Regel 100-500 und weitere Regeln

o  Betriebssicherheitsverordnung

o  Unfallverhütungsvorschriften

o  Diverse BGI- und BGR- Regeln

  • Ausführungen von Kranen

o  Maschinenrichtlinie 2006/42 mit Auswirkung auf Krane

o  Technische Besonderheiten

o  Sonderaufbauten

  • Technik wie Mechanik und Hydraulik

o  Hebelgesetze

o  Umrechnung von Kräften

o  Tragkraftdiagramm

o  Lasten

o  Wind, Wetter

  • Bewegen und Aufstellung von Kranen

o  Stützen

o  Aufstellung auf unterschiedlichen Böden

o  Geländegängigkeit

o  Elektrische Gefahren

o  Noteinrichtungen z. B. Notabschaltung

  • Anschlag von Personen und Lasten

o  Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

o  Gurte und Schlösser

o  Anschlagpunkte

o  Isolation

o  Elektrische Gefahren

  • Weitere Themen:

o  Unfälle

o  Prüfungen

o  Sondereinsätze

o  Übernahme und Transport von Maschinen


Jeder dieser aufgeführten Bereiche hat seine ganz speziellen Eigenheiten, denn im Bereich von Kranen bestehen ganz spezielle Anforderungen, die mit keinem anderen Arbeitsgerät vergleichbar sind. Gerade die Verbindung mit teilweise extremer Höhe oder Entfernung sowie häufig großer Last sind ganz spezielle Faktoren bei der Arbeit zu beachten. Diese Faktoren können noch erheblich durch beispielsweise das Wetter verstärkt werden. In nicht seltenen Fällen manövriert der Kranführer nach Anweisung eines anderen komplett blind seine Last. Hier ist nicht nur jede Menge Erfahrung, sondern auch Vertrauen in sich selbst und in den Einweiser erforderlich.


Praxis

Ebenso wie die theoretische Ausbildung erfolgt die Praktische in drei Teilen. Die praktische Ausbildung erfolgt an unterschiedlichen Arten von Kranen. Das hängt ganz von den im Unternehmen eingesetzten Kranarten ab. Eine Kranausbildung kann grundsätzlich auf folgenden Kranarten durchgeführt werden:


  • Autokran
  • Turmdrehkran
  • Portalkran
  • Brückenkran
  • Säulenschwenkkran


Wenn ein Unternehmen mehrere Kranarten zur Auswahl hat, ist es durchaus denkbar, dass eine Person die Maschine bewegt (fährt: auf der Straße oder im Schienennetz) und eine andere Person bedient den Kran für die eigentliche Tätigkeit. Das bedeutet, dass eine Trennung zwischen Beförderung und der eigentlichen Hubtätigkeit erfolgt.

Die praktischen Ausbildungsinhalte sind mit jedem Kran nahezu identisch. Einzelne Themen können dazukommen bzw. entfallen. Hier kommt es alleinig da drauf an, was der Hersteller in seinen Handbüchern vorgibt.


  • Einweisung in verschiedene Kranarten

o  Handbücher

o  Wartungsbuch/ Prüfbuch

o  Grundlegende Bedien- und Wartungselemente

o  Mögliche Anhebe- und Verladepunkte

  • Fahr- und Manövrierübungen

o  Überwachung der Umgebung

o  Einweiser

o  Gefahren in der Höhe, Schwenkung/ Spiel im Tragarm

o  Bewusstes Bewegen der Maschine in die Selbstabschaltung

  • Tägliche Wartungsarbeiten an der Bühne

o  Sichtprüfungen von besonders beanspruchten Bauteilen

o  Noteinrichtungen

o  Selbsttests

o  Abschmieraufgaben

o  Bereifung

o  Stützen


Alle Tätigkeiten werden einschlägig und nach Betriebsanleitung des Herstellers geschult. Daher kann es sein, dass der bei Ihnen im Betrieb eingesetzte Kran andere Vorschriften/ Empfehlungen hat. Grundlegende Inhalte sind allerdings bei der Einweisung im Hinblick auf die Funktionalität Leckagen, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsstörungen und Rüstarbeiten identisch.


Mit abgeschlossener Kranausbildung und als Inhaber eines Kranführerscheins sind Sie jedoch in der Lage, sämtliche Arten von Kranen zu bedienen. Sie benötigen allerdings in jedem Fall vorher eine Einweisung in das entsprechende Gerät, damit Sie wissen, wie Sie es zu bedienen haben. Diese Einweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit.

Die Kranausbildung erfolgt mit diversen Übungen. Dabei wird auf feinfühliges Manövrieren geachtet. Das ist aus dem Grund wichtig, weil Sie als Kranführer häufig große Lasten befördern. Außerdem kann es auch vorkommen, dass Sie in einem speziellen Korb Personen befördern. Daher ist eine gewisse Feinfühligkeit nicht nur erwünscht, sondern zwingend erforderlich. Neben unterschiedlichen Manövrieraufgaben werden ebenfalls Anschlagmittel für das Anschlagen von Lasten durchgesprochen. Die besonders große Anzahl und Möglichkeiten, Lasten anheben zu können, macht es häufig nicht besonders einfach die richtigen Anschlagmittel auszuwählen und zu platzieren. Damit können die Lehrgangsteilnehmer wichtige Erkenntnisse im Rahmen des Lehrgangs sammeln und sich so auf die spätere Tätigkeit gut vorbereiten.


Im Rahmen täglicher Wartungsarbeiten gehen wir auf die allgemeine Wartung ein:


  • Reinigung
  • Korrosionsschutz
  • Dichtigkeits- und Verschleißkontrolle
  • Schmieraufgaben
  • Überprüfung von Bereifung wie Luftdruck und Zustand
  • Überprüfung der Elektrik
  • Überprüfung von Zubehör wie Standplatten, Leitkegel usw.


Diese allgemeine Wartung kann durch herstellerspezifische Zusatzarbeiten noch weiter ausgedehnt werden. Mögliche Arbeiten werden angeschnitten, jedoch nicht gänzlich geschult, da sie sich von Maschine zu Maschine unterscheiden.

Die täglichen Wartungen haben den Sinn der Früherkennung von Gefahren wie Verschleiß an Bremsen oder anderen sicherheitsrelevanten Bauteilen. Außerdem beinhalten die täglichen Wartungen Pflegeeinheiten der Maschine wie das Abschmieren beweglicher Bauteile mit einer speziellen Fettpresse sowie auch die Reinigung. Damit die Maschine bei Ihrem nächsten Auftrag wieder im vollen Glanz dem Kunden präsentiert werden kann.


Nach erfolgreicher Teilnahme an der Kranausbildung erhalten Sie den Kranführerschein, allerdings ist das nicht zugleich die Berechtigung mit einem Kran zu arbeiten. Sie benötigen noch die Einweisung in die bei ihrem Unternehmen eingesetzten Maschinen. Neben der jährlichen Sicherheitsunterweisung können auch noch weitere Fortbildungsmaßnahmen beispielsweise für Fahrten mit dem LKW oder im Rahmen von Gleisbautätigkeiten noch dazukommen.


Die Kranausbildung und auch weitere Ausbildungslehrgänge erhalten Sie im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Service aus einer Hand.

Fragen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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