FAQ Ausbilder für Gabelstaplerfahrer

Ausbilder für Gabelstaplerfahrer 

In dieser FAQ Sammlung beantworte ich Ihnen alle Fragen rund um den Stapler Ausbilder nach der DGUV 308-001.

  • Welche Unterlagen bekomme ich nach dem Seminar?

    Mit der Buchung des Seminars zum Ausbilder für Flurförderzeuge erhalten Sie ein umfangreiches Lehrsystem;


    • Eine vollständige PowerPoint-Präsentation für Schulungen.
    • Einen Fragenkatalog mit über 200 Fragen und Antworten sowie eine vorbereitete Prüfung.
    • Eine Vielzahl weiterer Dokumente, Verordnungen und Gesetze, die Ihnen als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer hilfreich sein werden.

    Die PowerPoint-Präsentation deckt alle von der DGUV vorgeschriebenen Themen ab.

  • Kann ich durch eine Theorie Prüfung fallen?

    Eine Prüfung muss mit mindestens 80% abgeschlossen werden, damit Sie als bestanden gewertet werden kann.


    Falls Sie eine Prüfung nicht bestehen, haben Sie die Option einer mündlichen Nachprüfung (telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp im Online-Seminar). Alternativ können Sie, wenn gewünscht, eine neue Prüfung ablegen.


    Bitte halten Sie sich im Online Seminar an den Leitfaden und bearbeiten Sie die Wissenstests. Wenn Sie beides einhalten, werden Sie die Prüfungen ohne jegliche Probleme bestehen. Im Präsenz Seminar, gehen wir alles gemeinsam durch und eleminieren so die Option eine Prüfung nicht zu bestehen.


    Eine maximale Anzahl von gescheiterten Prüfungen gibt es nicht.


    Es fallen KEINE zusätzlichen Kosten an, wenn Sie eine Prüfung erneut ablegen müssen.


    Die Erfolgsquote liegt bei 99%.

  • Wo ist der Unterschied zwischen einem Online- und Präsenz Seminar?

    Grundsätzlich:


    Ich habe meine Seminare auf den DGUV-Grundsatz 308-001 und die DGUV-Vorschrift 68 ausgerichtet. Auf Grundlage dieser beiden Richtlinien biete ich Ihnen eine hochqualifizierte Ausbildung.


    Um Ihr Lernerlebnis zu vervollkommnen, werden die Seminare durch Skripte erfahrener Fachleute ergänzt. In beiden Seminaren stehen Ihnen die Lehrunterlagen als Download-Version zur Verfügung, damit Sie auch in Zukunft darauf zurückgreifen können.


    Online Seminar:


    Ich biete als anerkanntes Unternehmen Online-Seminare für Flurförderzeuge an.


    Ein Beispiel für ein solches Seminar ist das 'Ausbilder für Gabelstaplerfahrer - Online Seminar'.


    Dieses Online-Seminar ist darauf ausgerichtet, Ihnen alle notwendigen Kenntnisse zu vermitteln. Sie können Ihr Wissen durch Wissenstests vertiefen und gezielte Prüfungen zur Festigung absolvieren.


    Praktische Erfahrungen erlangen Sie durch zahlreiche empfohlene Übungen, die Sie in die Praxis umsetzen können. Eine spezielle praktische Schulung ist nicht erforderlich, da Sie bereits Erfahrung als Bediener von Flurförderzeugen mitbringen.


    Der Vorteil dieses Online-Seminars liegt im flexiblen Lernen. Sie entscheiden selbst, wie, wann und wo Sie lernen möchten.


    Falls Ihr Arbeitgeber Sie bei der Seminarteilnahme unterstützt, können Sie bequem von jedem Ort aus lernen.


    Wenn Sie sich aus persönlichem Interesse für das Seminar entschieden haben, können Sie angenehm von zu Hause aus lernen.


    Präsenz Seminar:


    In meinem Präsenzseminar gehen wir gemeinsam die verschiedenen Skripte durch und diskutieren sie ausführlich. Wir haben feste Termine und einen strukturierten Lehrplan für einen festgelegten Zeitraum.


    Während des Seminars absolvieren wir zusammen Wissenstests, um Sie effektiv auf die Prüfung vorzubereiten. Das umfangreiche theoretische Lehrmaterial wird Sie gründlich auf Ihre zukünftige Tätigkeit als Ausbilder vorbereiten.


    Ich ermögliche Ihnen, innerhalb von zwei Tagen Ausbilder für Gabelstaplerfahrer zu werden.

  • Wie bereite ich mich am besten auf die Abschlussprüfungen vor?

    Online Seminar:


    Das Lehrmaterial ist systematisch in Module unterteilt. Ein Leitfaden begleitet Sie strukturiert durch das gesamte Seminar.


    Nach Abschluss jedes Moduls haben Sie die Möglichkeit, an einem freiwilligen Wissenstest teilzunehmen. Die Antworten werden Ihnen unmittelbar nach dem Test angezeigt, was Ihnen eine optimale Vorbereitung auf die Prüfungen ermöglicht.


    Durch das erfolgreiche Absolvieren der Wissenstests werden Sie die Prüfungen problemlos bestehen.


    Präsenz Seminar:


    Im Präsenzunterricht werden die Unterlagen gemeinsam durchgearbeitet.


    Fragen von Teilnehmern werden direkt beantwortet.


    Wir werden auch hier gemeinsam Wissenstests durchführen, um sicherzustellen, dass Sie gut auf die Prüfungen vorbereitet sind.

  • Wie genau starte ich mit einem Online Seminar?

    Nach einer Seminar-Buchung für den Ausbilder für Gabelstaplerfahrer, erhalten Sie eine Bestellbestätigung und den Online Zugang für die Lernplattform auf:

    https://www.stapler-schmidt-ausbildung.de


    Wenn Sie sich das erste mal in der Lernplattform einloggen, orientieren Sie sich bitte an dem Leitfaden.

  • Welche Vorschriften sind wesentlicher Bestandteil meiner Ausbildung zum Stapler Ausbilder?

    Damit Ihre Ausbildung auch eine Wertigkeit hat und deutschlandweit anerkannt wird, bedarf es einer Ausbildung nach der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001.


    Alle weiteren Vorschriften wie dem Arbeitsschutz, der Betriebssicherheitsverordnung, Anerkannte Regeln der Technik, DGUV Aufbau usw., werden selbstverständlich mitbeachtet.

  • Gibt es einen Unterschied zu den Seminaren von DEKRA, TÜV, BG oder freier Dozenten?

    Alle Abschlüsse der gennanten Ausbildungsstätten sind gleich.


    Sie erhalten ein Zertifikat welches Ihnen die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern erlaubt.

  • Darf ich als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer alle Gabelstapler Arten ausbilden?

    Als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer

    dürfen Sie grundsätzlich alle Staplerarten ausbilden und dafür Gabelstaplerscheine ausstellen.


    Wichtig ist dabei, dass Sie selbst an den Gabelstaplertyp ausgebildet oder eingewiesen sind.


    Selbst ausgebildet:

    Sie haben eine Ausbildung an dem Gerät genossen.

    Entweder direkt über die Allgemeine Staplerausbildung (Theorie und Praxis - der geläufige Gabelstaplerschein) oder als Zusatzausbildung.


    Einweisung durch den Hersteller:

    Genauso angesehen ist die dokumentierte Einweisung durch den Hersteller.


    Einweisung durch die beauftragte Firma:

    Wenn Sie Angestellter sind, kann auch ein beauftragter Mitarbeiter die dokumentierte Einweisung am Gerät vornehmen.


    Bei Fragen zu den auszubildenden Gabelstaplerarten, können Sie mich jederzeit kontaktieren.




  • Läuft mein Zertifikat nach einer gewissen Zeit ab?

    Das von mir ausgestellte Zertifikat zum Ausbilder für Gabelstaplerfahrer ist unbegrenzt gültig.


    Sie müssen keine bestimmte Anzahl von Prüfungen im Jahr vorweisen oder sich selbst erneut prüfen lassen.


    Ich empfehle aber grundsätzlich den Kurs alle drei Jahre neu zu belegen, um auf dem Laufenden zu bleiben.

    Wenn Sie bereits mein Kunde sind, bekommen Sie die Auffrischung für 200,00 Euro einmalig.

  • Darf ich als Stapler-Ausbilder international ausbilden?

    Als zertifizierter deutscher Stapler Ausbilder dürfen Sie in einigen Ländern ausbilden.


    Bekannte Länder sind:


    - Die Schweiz

    Hier müssen Sie sich als deutscher Stapler Ausbilder bei der "Suva" anerkennen lassen. Diese prüfen Ihr Ausbildungskonzept, ähnlich wie die DGUV zertifizierungsstelle und vergibt Ihnen dann die Erlaubnis.


    - Luxemburg

    Hier wird der deutsche Gabelstaplerschein auch anerkannt. Wichtig ist auch hier, dass Sie auf dem Gerät ausgebildet sind, dass Sie bedienen sollen.

    Zudem ist auch ein Fahrauftrag wichtig.


    Hier die offizielle Aussage eines Mitarbeiters des Association d'assurance accident


    Die Schulungen von Ausbildungsstellen die nicht auf unserer Internetseite veröffentlicht sind und auf ein anderes Referentiell basieren wie unsere Empfehlung können zum aktuellen Zeitpunkt als zweckmäßige Ausbildungen im Sinne des Arbeitsgesetzbuches angesehen werden. Es sei darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber sicher stellen muss, dass die Ausbildungen sowohl ausreichend und angemessen sind, wie es im Art L. 312-8 des Arbeitsgesetzes vorgesehen ist.


    Unsere Empfehlung „"Sicherer Umgang mit Arbeitsmaschinen“"  maximal 4 Teilnehmer beim praktischen Teil, immer mindestens eine Schulung von 16 Stunden pro Gerät, da die luxemburgische Gesetzgebung, eine Auffrischungsschulung von 8 Stunden mit Prüfung alle 5 Jahre, ... vorsieht.

    (Dieses müsste der deutsche Ausbilder in Luxemburg anbieten, um gerecht auszubilden.)


    Die oben erwähnte Schulung ist eine Empfehlung der Unfallversicherung (AAA) und nicht obligatorisch.


    Was obligatorisch ist, ist das Arbeitsgesetzbuch "Code du travail" wenn Sie in Luxemburg arbeiten. Im Art. L.312-8. "Schulung der Arbeitnehmer" steht, dass der Arbeitnehmer ausreichend auf Arbeitssicherheit und Gesundheit, für den spezifischen Arbeitsplatz, geschult und diese Schulung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss.

     

    Die Dauer, Wo, von Wem, usw... ist nicht festgelegt. Darum hat die AAA Empfehlungen mit spezifischen Schulungsprogrammen ausgearbeitet, um Klarheit zu schaffen und den Arbeitgebern zu helfen diese gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen.


    Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Schulungen seiner Arbeitnehmer und muss entscheiden wie er seinen Pflichten nachkommt. Bei einem schweren Arbeitsunfall entscheidet der Richter ob die Schulung im Anhang ausgereicht hat oder nicht.




    -Österreich

    In Österreich können Sie sich als Fahrschule selbstständig machen, oder ausbilden, wenn Sie die Vorschriften beachten. 


    Als Ausbildungseinrichtungen können in Österreich nur Einrichtungen, wie technische Büros, Ziviltechnikerbüros, Fahrschulen oder Unternehmen, welche sich auf die Aus- und Weiterbildung spezialisiert haben, ermächtigt werden. Die Ermächtigung wird erteilt, wenn die Gewähr gegeben ist, dass die notwendigen Fachkenntnisse in entsprechender Weise vermittelt werden.


    Rechtsgrundlagen:

    § 63. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG


    Nachweis der Fachkenntnisse

    (1) Der Nachweis der Fachkenntnisse gemäß § 62 ist durch ein Zeugnis einer hiefür in Betracht kommenden Unterrichtsanstalt oder durch ein Zeugnis einer anderen Einrichtung zu erbringen, die hiezu vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ermächtigt wurde.

    (2) Die Ermächtigung ist zu erteilen, wenn die Gewähr dafür gegeben ist, daß die notwendigen Fachkenntnisse in entsprechender Weise vermittelt werden. Die Ermächtigung ist unter Auflagen zu erteilen, wenn dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vermittlung der Fachkenntnisse erforderlich ist. Die Ermächtigung ist zu widerrufen, wenn gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der dazu erlassenen Verordnungen über die Vermittlung der Fachkenntnisse verstoßen wurde, die Auflagen nicht eingehalten werden, oder wenn die Voraussetzungen für die Ermächtigung nicht mehr vorliegen.


     § 14 Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V

    (1) Auf Antrag des Betreibers/der Betreiberin der Ausbildungseinrichtung hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Ermächtigung zur Ausstellung von Zeugnissen gemäß § 63 Abs. 1 ASchG zu erteilen, wenn


    1.die vorgesehene Ausbildung §§ 5 bis 8 sowie dem Anhang entspricht,


    2.die notwendigen Voraussetzungen gemäß §§ 9f vorliegen und


    3.die vorgesehenen Prüfungen und Zeugnisse §§ 10 und 11, bei einer als öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingerichteten Ausbildungseinrichtung weiters § 12 Abs. 1 bis 4, entsprechen.


    (2) Der/die Antragsteller/in hat zum Nachweis der Voraussetzungen nach Abs. 1 geeignete Unterlagen vorzulegen, insbesondere


    1.einen Ausbildungsplan, der die einzelnen Ausbildungsgegenstände samt Zahl der jeweils vorgesehenen Unterrichtseinheiten einschließlich praktischer Übungen, bei Kombinationsausbildungen weiters Angaben zu Art und Umfang der kombinierten Ausbildungsinhalte sowie bei blockweiser Ausbildung auch die zeitliche Einteilung enthält,


    2.eine Prüfungsordnung, die zumindest regelt: Zulassung zu den Prüfungen, Organisation und Inhalt der Prüfungen, ob mündliche Prüfungen durchgeführt werden, weiters Angaben zur Feststellung des Prüfungsergebnisses.


    (3) Die Ermächtigung kann unter Vorschreibung von Auflagen hinsichtlich der Organisation, des Lehrpersonals, der Ausstattung insbesondere hinsichtlich technischer Einrichtungen und Geräte, der Lehrmittel und der Prüfung erteilt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewährleisten.


    (4) Die Ermächtigung ist zu widerrufen, wenn


    1.die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen,


    2.die nach Abs. 3 vorgeschriebenen Auflagen nicht eingehalten werden, oder


    3.gegen eine Verpflichtung nach §§ 10 bis 13 verstoßen wird.


    (5) Die Ermächtigung erlischt, wenn die ermächtigte Ausbildungseinrichtung fünf Jahre keine Ausbildung durchführt.



    Wichtig:


    Sie müssen selbstverständlich Ihre Unterweisung an die Länder anpassen.

    Zum Beispiel in der Schweiz die SUVA und nicht die deutsche DGUV.


    Bei Fragen an die spezifischen Länderregelungen, können Sie mich jederzeit kontaktieren oder aber auch direkt die zuständigen Behörden der einzelnen Länder in Anspruch nehmen.


  • Wer darf Gabelstaplerfahrer ausbilden?

    Eine einfache Unterweisung im Betrieb, damit das Flurförderzeug bedient werden darf, reicht schon lange nicht mehr aus.


    Für die Ausbildung der Gabelstaplerfahrer muss der Ausbilder selbst ausgebildet sein.


    Der sogenanannte Ausbilder für Flurförderzeuge oder auch Ausbilder für Gabelstaplerfahrer ist eine ausgebildete Fachkraft und weiß genau, wie der potenzielle Bediener von Flurförderzeugen ausgebildet werden muss.


    Der Ausbilder muss vor Beginn der Ausbildung:


    - mindesten 24 Jahre alt sein

    - 2 Jahre Erfahrung in oder mit Flurförderzeugen gesammelt haben

    - fachliche Ausbildung oder Erfahrungen in Unterweisungen/Ausbildungen vorweisen können


    Nach der Ausbildug weiß der neue Ausbilder u.a.:


    - die theoretische und praktische Ausbildung durchzuführen

    - alle Gesetzestexte anzuwenden

    - alle DGUV Vorschriften, Grundsätze und Informationen anzuwenden

    - Fahrausweise richtig auszustellen


    Nur der Ausbilder selbst darf Fahrausweise ausstellen und diese mit Inhalt befüllen.


    Ein Fahrauftrag für Flurförderzeuge ist davon befreit. Dieser muss vom Unternehmer ausgestellt werden und kann auch in dem Fahrausweis vermerkt werden.

  • Darf der Ausbilder für Flurförderzeuge die jährliche Sicherheitsunterweisung durchführen?

    Als Ausbilder für Staplerfahrer dürfen Sie die jährliche Sicherheitsunterweisung für Flurförderzeuge durchführen.


    Laut DGUV 1 §4, muss diese mindestens einmal jährlich erfolgen. 


    Die Sicherheitsunterweisung umfasst einen Teil der vorab erfolgten theoretischen Ausbildung (z.B. Berufsgenossenschaften, Umfallgefahren usw.) und alle betriebsbezogenen Gefahren und Hinweise, wie z.B. Fußgängerüberwege, Beinahunfälle usw.


    Der Unternehmer muss Sie schriftlich damit beauftragen, dass Sie die jährliche Sicherheitsunterweisung für Gabelstapler durchführen sollen.


    Ich empfehle Ihnen zusätzlich die DGUV Information 211-005 zu beachten.

  • Läuft der normale Gabelstaplerschein (Flurförderzeugschein) nach einer gewissen Zeit ab oder ist dieser unbegrenzt gültig?

    Ein Gabelstaplerschein läuft nicht ab.


    Einen größeren Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.

  • Für welches Flurförderzeug wird ein Flurförderzeugschein benötigt?

    Für welches Flurförderzeug braucht man einen Flurförderzeugschein?


    Grundsätzlich darf ein Flurförderzeug nur bedient werden, wenn der Bediener geeignet und ausgebildet, oder in der Handhabung (Mitgänger Flurförderzeuge) unterwiesen ist -> siehe DGUV Vorschrift 68 §7.


    Somit wird für jedes Flurförderzeug, auch für MItgänger Flurförderzeuge mit Fahrerstand über 6km/h, ein Fahrausweis für Flurförderzeuge benötigt.


    Das gilt für folgende Flurförderzeugbauformen:

    - Frontstapler

    - Schubmaststapler

    - Querstapler

    - Seitenstapler

    - Hochregelstapler

    - Schlepper 

    - Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstand

    - Mitnahmestapler

    - Containerstapler

    - Kommissionier Stapler

    - Teleskopstapler 

    - Vieweg Stapler


    Ob und welches Flurförderzeug Sie genau fahren oder ausbilden dürfen, entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Flurförderzeugschein.

    Nur Flurföderzeuge die in Ihrem Fahrausweis für Gabelstapler vermerkt sind, sind für Sie relevant.



    Ein Beispiel für Ausbilder:


    Sie sind Ausbilder für Flurförderzeuge und haben in Ihrem Fahrausweis einen Frontstapler Linde und einen Schubmaststapler Jungheinrich vermerkt. In Ihrem Lager wird nun umstrukturiert und in Ihrem Schmalgang wird ein neuer Hochregelstapler von Linde eingesetzt. Dieses Gerät dürfen Sie vorerst nicht ausbilden, da Sie selbst nicht in dieser Bauart ausgebildet wurden. Daher genießen Sie hier eine Ausbildung und bilden in Zukunft Ihre Mitarbeiter / Teilnehmer an dem neuen Hochregelstapler aus.


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