Ausbilder für Gabelstaplerfahrer 

In dieser FAQ-Sammlung finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Qualifikation  zum Ausbilder für Gabelstaplerfahrer gemäß DGUV Grundsatz 308-001.

  • Welche Unterlagen bekomme ich nach dem Seminar?

    Mit der Buchung des Seminars zum Ausbilder für Flurförderzeuge erhalten Sie ein umfassendes Lehrpaket, das Sie optimal auf Ihre Tätigkeit vorbereitet:


    - Eine vollständig ausgearbeitete PowerPoint-Präsentation zur Durchführung eigener Schulungen

    - Einen umfangreichen Fragenkatalog mit über 200 Fragen und Antworten sowie eine prüfungsfertige Vorlage

    - Zahlreiche ergänzende Unterlagen, darunter relevante Vorschriften, Verordnungen und Gesetze, die Sie in Ihrer Rolle als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer unterstützen


    Die Präsentation orientiert sich vollständig an den Vorgaben der DGUV und deckt sämtliche vorgeschriebenen Themenbereiche ab.

  • Kann der Ausbilderlehrgang für Flurförderzeuge ausschließlich online stattfinden?

    Ja, einige namhafte Firmen, unter anderem auch Stapler Schmidt, bieten den Ausbilderlehrgang für Flurförderzeuge sowohl als Präsenzschulung als auch als Online-Kurs an – praxisnah, rechtssicher und deutschlandweit anerkannt.


    Unser Online-Angebot richtet sich an berufserfahrene Teilnehmer, die bereits über umfangreiche Vorkenntnisse in der Bedienung verfügen und flexibel sowie effizient lernen möchten. Dabei wird der gesamte Kurs durch multimediale Module (inkl. Video-Lektionen, Praxisdemonstrationen, Wissenstests und Downloadmaterialien) vermittelt – auf Basis der geltenden Vorschriften wie DGUV Grundsatz 308-001, TRBS 1116 und BetrSichV.


    Die für die Qualifikation notwendigen methodisch-didaktischen Fähigkeiten werden in realitätsnahen Unterrichtsbeispielen vorgestellt und reflektiert. Auf Wunsch bieten wir zusätzlich begleitende Live-Online-Termine an, um offene Fragen zu klären und individuelle Rückmeldungen zu geben.


    Die Durchführung von Praxisübungen ist Bestandteil Ihrer späteren Tätigkeit als Ausbilder – jedoch nicht zwingend Bestandteil des Seminars selbst. Eine nachweisbare eigene praktische Erfahrung mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ist Voraussetzung für die Teilnahme. Diese Erfahrung wird in der Regel durch einen vorhandenen Bedienerschein oder einen gleichwertigen Nachweis belegt.


    Stapler Schmidt schult seit über sieben Jahren erfolgreich Ausbilder im gesamten Bundesgebiet. Unser Team ist in relevanten Normungsgremien aktiv vertreten und arbeitet eng mit Berufsgenossenschaften, Fachverbänden und staatlichen Stellen zusammen. Zu unserem Kundenkreis zählen neben zahlreichen mittelständischen und großen Unternehmen nachweislich auch verschiedene Bundesbehörden, darunter Polizei, der Bundestag selbst, Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Auch TÜV und DEKRA zählen zu den Kunden unserer Online-Seminare.


    Alle unsere Ausbildungen erfolgen nach dem neuesten Stand der Technik und unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben. Damit stellen wir sicher, dass Sie nicht nur rechtssicher, sondern auch didaktisch professionell als Ausbilder tätig werden können.


    Fazit: Unser digitales Konzept wurde speziell für erwachsene Fachkräfte entwickelt, die eigenverantwortlich lernen möchten – mit vollem Zugriff auf professionelle Inhalte, begleitenden Unterlagen und einem anerkannten Zertifikat.


    Mehr als 800 Bewertungen sprechen für sich – überzeugen Sie sich selbst von modernster Technik und praxiserfahrenen Ausbildern.

  • Wo ist der Unterschied zwischen einem Online- und Präsenz Seminar?

    Grundlage der Ausbildung


    Die Seminare basieren auf dem DGUV-Grundsatz 308-001 sowie der DGUV-Vorschrift 68. Auf Grundlage dieser verbindlichen Regelwerke wird eine fachlich fundierte und praxisnahe Ausbildung gewährleistet.


    Zur Unterstützung des Lernerfolgs stehen ergänzende Schulungsskripte zur Verfügung, die von erfahrenen Fachdozenten erstellt wurden. Alle Lehrunterlagen werden in digitaler Form bereitgestellt und können auch nach Abschluss des Seminars weiterhin genutzt werden.


    Online-Seminar: Flexibel und ortsunabhängig


    Das anerkannte Online-Seminar „Ausbilder für Gabelstaplerfahrer“ vermittelt alle erforderlichen Kenntnisse in einem strukturierten, digitalen Lernumfeld. Die Inhalte sind didaktisch aufbereitet und durch Wissenstests sowie gezielte Prüfungen ergänzt, um den Lernerfolg zu festigen.


    Praktische Kenntnisse werden durch empfohlene Übungsaufgaben vertieft, die auf der bestehenden Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen aufbauen. Eine zusätzliche Praxiseinheit ist daher nicht erforderlich.


    Teilnehmende profitieren vom flexiblen Lernen: Ob vom Arbeitsplatz aus mit Unterstützung des Arbeitgebers oder im privaten Umfeld – Ort und Zeit können individuell gewählt werden.


    Präsenz-Seminar: Persönlich und intensiv


    Das Präsenz-Seminar findet an festgelegten Terminen statt und folgt einem klar strukturierten Lehrplan. Die Schulungsinhalte werden gemeinsam durchgearbeitet und in offenen Diskussionsrunden vertieft.


    Wissenstests während des Seminars bereiten gezielt auf die Abschlussprüfung vor. Das umfangreiche Schulungsmaterial gewährleistet eine umfassende Vorbereitung auf die Tätigkeit als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer.


    Die Ausbildung erfolgt kompakt innerhalb von zwei Tagen.

  • Wie bereite ich mich am besten auf die Abschlussprüfungen vor?

    Online-Seminar: Strukturierter Lernprozess mit direktem Feedback


    Das Lehrmaterial im Online-Seminar ist systematisch in einzelne Module gegliedert. Ein detaillierter Leitfaden führt Schritt für Schritt durch alle Inhalte.


    Am Ende jedes Moduls besteht die Möglichkeit, an einem freiwilligen Wissenstest teilzunehmen. Die Auswertung erfolgt unmittelbar, sodass ein direkter Abgleich mit den korrekten Antworten möglich ist – ideal zur gezielten Prüfungsvorbereitung.


    Teilnehmende, die die Wissenstests erfolgreich absolvieren, sind optimal auf die abschließende Prüfung vorbereitet.


    Präsenz-Seminar: Interaktives Lernen mit persönlicher Betreuung


    Im Präsenzseminar werden die Schulungsunterlagen gemeinsam im Rahmen des Unterrichts bearbeitet. Offene Fragen können direkt gestellt und individuell beantwortet werden.


    Zur Festigung des Lernstoffs werden auch hier begleitend Wissenstests durchgeführt. So wird sichergestellt, dass alle Teilnehmenden bestmöglich auf die Prüfungen vorbereitet sind.

  • Kann ich durch eine Theorie Prüfung fallen?

    Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80 % der Fragen korrekt beantwortet wurden.


    Sollte dieses Ergebnis nicht erreicht werden, kann eine neue schriftliche Prüfung abgelegt werden.


    Im Online-Seminar wird empfohlen, den bereitgestellten Leitfaden sorgfältig zu beachten und die integrierten Wissenstests gewissenhaft zu bearbeiten. Bei Einhaltung dieser Vorgaben ist das Bestehen der Prüfung in der Regel problemlos möglich.


    Im Präsenz-Seminar werden alle Inhalte gemeinsam durchgearbeitet, sodass eine nicht bestandene Prüfung nahezu ausgeschlossen ist.


    Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl an Prüfungsversuchen – und auch keine zusätzlichen Kosten für Wiederholungsprüfungen.


    Die Erfolgsquote liegt bei 99%.

  • Wie genau starte ich mit einem Online Seminar?

    Nach einer Seminar-Buchung für den Ausbilder für Gabelstaplerfahrer, erhalten Sie eine Bestellbestätigung und den Online Zugang für die Lernplattform auf:

    https://www.stapler-schmidt-ausbildung.de


    Wenn Sie sich das erste mal in der Lernplattform einloggen, orientieren Sie sich bitte an dem Leitfaden.

  • Welche Vorschriften sind wesentlicher Bestandteil meiner Ausbildung zum Stapler Ausbilder?

    Damit Ihre Ausbildung bundesweit anerkannt ist und einen hohen Qualitätsstandard erfüllt, erfolgt sie auf Grundlage der DGUV Vorschrift 68 sowie des DGUV Grundsatzes 308-001.


    Ergänzend werden sämtliche relevanten Regelwerke und Vorschriften berücksichtigt – darunter das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, anerkannte Regeln der Technik sowie weitere Vorgaben der DGUV. So ist sichergestellt, dass Ihre Qualifikation sowohl rechtlich als auch fachlich den aktuellen Anforderungen entspricht.

  • Gibt es einen Unterschied zu den Seminaren von DEKRA, TÜV, BG oder freier Dozenten?

    Alle Abschlüsse der gennanten Ausbildungsstätten sind gleich.


    Sie erhalten ein Zertifikat welches Ihnen die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern erlaubt.

  • Darf ich als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer alle Gabelstapler Arten ausbilden?

    Ausbildungsberechtigung für verschiedene Gabelstaplertypen


    Als Ausbilder für Gabelstaplerfahrer sind Sie grundsätzlich berechtigt, alle Arten von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand auszubilden und entsprechende Fahrausweise auszustellen.


    Voraussetzung hierfür ist, dass Sie selbst mit dem jeweiligen Gabelstaplertyp vertraut sind – entweder durch eine absolvierte Ausbildung oder eine dokumentierte Einweisung.


    Anerkannte Qualifikationswege:


    Eigene Ausbildung:

    Eine absolvierte Ausbildung am Gerät – sei es im Rahmen der allgemeinen Gabelstaplerausbildung (Theorie und Praxis) oder durch eine spezifische Zusatzausbildung – erfüllt diese Anforderung.


    Einweisung durch den Hersteller:

    Eine dokumentierte Einweisung durch den Gerätehersteller gilt als gleichwertig und ist ebenfalls zulässig.


    Einweisung durch das Unternehmen:

    Bei einer Tätigkeit als angestellter Ausbilder kann auch eine dokumentierte Einweisung durch einen entsprechend beauftragten Mitarbeiter des Unternehmens erfolgen.


    Für Fragen zu den verschiedenen Gerätetypen oder zur korrekten Einweisung stehen die zuständigen Ansprechpartner gerne zur Verfügung.




  • Läuft mein Zertifikat nach einer gewissen Zeit ab?

    Gültigkeit des Zertifikats


    Das ausgestellte Zertifikat zum Ausbilder für Gabelstaplerfahrer ist zeitlich unbegrenzt gültig. Es besteht keine Pflicht, eine bestimmte Anzahl an Prüfungen pro Jahr nachzuweisen oder sich regelmäßig selbst prüfen zu lassen.


    Es wird jedoch empfohlen, die Ausbildung in einem Turnus von drei Jahren freiwillig zu wiederholen, um fachlich stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.


    Die entsprechende Fortbildung finden Sie hier:

    Fortbildung

  • Darf ich als Stapler-Ausbilder international ausbilden?

    Als zertifizierter deutscher Stapler Ausbilder dürfen Sie in einigen Ländern ausbilden.


    Bekannte Länder sind:


    - Die Schweiz

    Hier müssen Sie sich als deutscher Stapler Ausbilder bei der "Suva" anerkennen lassen. Diese prüfen Ihr Ausbildungskonzept, ähnlich wie die DGUV zertifizierungsstelle und vergibt Ihnen dann die Erlaubnis.


    - Luxemburg

    Hier wird der deutsche Gabelstaplerschein auch anerkannt. Wichtig ist auch hier, dass Sie auf dem Gerät ausgebildet sind, dass Sie bedienen sollen.

    Zudem ist auch ein Fahrauftrag wichtig.


    Hier die offizielle Aussage eines Mitarbeiters des Association d'assurance accident


    Die Schulungen von Ausbildungsstellen die nicht auf unserer Internetseite veröffentlicht sind und auf ein anderes Referentiell basieren wie unsere Empfehlung können zum aktuellen Zeitpunkt als zweckmäßige Ausbildungen im Sinne des Arbeitsgesetzbuches angesehen werden. Es sei darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber sicher stellen muss, dass die Ausbildungen sowohl ausreichend und angemessen sind, wie es im Art L. 312-8 des Arbeitsgesetzes vorgesehen ist.


    Unsere Empfehlung „"Sicherer Umgang mit Arbeitsmaschinen“"  maximal 4 Teilnehmer beim praktischen Teil, immer mindestens eine Schulung von 16 Stunden pro Gerät, da die luxemburgische Gesetzgebung, eine Auffrischungsschulung von 8 Stunden mit Prüfung alle 5 Jahre, ... vorsieht.

    (Dieses müsste der deutsche Ausbilder in Luxemburg anbieten, um gerecht auszubilden.)


    Die oben erwähnte Schulung ist eine Empfehlung der Unfallversicherung (AAA) und nicht obligatorisch.


    Was obligatorisch ist, ist das Arbeitsgesetzbuch "Code du travail" wenn Sie in Luxemburg arbeiten. Im Art. L.312-8. "Schulung der Arbeitnehmer" steht, dass der Arbeitnehmer ausreichend auf Arbeitssicherheit und Gesundheit, für den spezifischen Arbeitsplatz, geschult und diese Schulung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss.

     

    Die Dauer, Wo, von Wem, usw... ist nicht festgelegt. Darum hat die AAA Empfehlungen mit spezifischen Schulungsprogrammen ausgearbeitet, um Klarheit zu schaffen und den Arbeitgebern zu helfen diese gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen.


    Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Schulungen seiner Arbeitnehmer und muss entscheiden wie er seinen Pflichten nachkommt. Bei einem schweren Arbeitsunfall entscheidet der Richter ob die Schulung im Anhang ausgereicht hat oder nicht.




    -Österreich

    In Österreich können Sie sich als Fahrschule selbstständig machen, oder ausbilden, wenn Sie die Vorschriften beachten. 


    Als Ausbildungseinrichtungen können in Österreich nur Einrichtungen, wie technische Büros, Ziviltechnikerbüros, Fahrschulen oder Unternehmen, welche sich auf die Aus- und Weiterbildung spezialisiert haben, ermächtigt werden. Die Ermächtigung wird erteilt, wenn die Gewähr gegeben ist, dass die notwendigen Fachkenntnisse in entsprechender Weise vermittelt werden.


    Rechtsgrundlagen:

    § 63. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG


    Nachweis der Fachkenntnisse

    (1) Der Nachweis der Fachkenntnisse gemäß § 62 ist durch ein Zeugnis einer hiefür in Betracht kommenden Unterrichtsanstalt oder durch ein Zeugnis einer anderen Einrichtung zu erbringen, die hiezu vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ermächtigt wurde.

    (2) Die Ermächtigung ist zu erteilen, wenn die Gewähr dafür gegeben ist, daß die notwendigen Fachkenntnisse in entsprechender Weise vermittelt werden. Die Ermächtigung ist unter Auflagen zu erteilen, wenn dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vermittlung der Fachkenntnisse erforderlich ist. Die Ermächtigung ist zu widerrufen, wenn gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der dazu erlassenen Verordnungen über die Vermittlung der Fachkenntnisse verstoßen wurde, die Auflagen nicht eingehalten werden, oder wenn die Voraussetzungen für die Ermächtigung nicht mehr vorliegen.


     § 14 Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V

    (1) Auf Antrag des Betreibers/der Betreiberin der Ausbildungseinrichtung hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Ermächtigung zur Ausstellung von Zeugnissen gemäß § 63 Abs. 1 ASchG zu erteilen, wenn


    1.die vorgesehene Ausbildung §§ 5 bis 8 sowie dem Anhang entspricht,


    2.die notwendigen Voraussetzungen gemäß §§ 9f vorliegen und


    3.die vorgesehenen Prüfungen und Zeugnisse §§ 10 und 11, bei einer als öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingerichteten Ausbildungseinrichtung weiters § 12 Abs. 1 bis 4, entsprechen.


    (2) Der/die Antragsteller/in hat zum Nachweis der Voraussetzungen nach Abs. 1 geeignete Unterlagen vorzulegen, insbesondere


    1.einen Ausbildungsplan, der die einzelnen Ausbildungsgegenstände samt Zahl der jeweils vorgesehenen Unterrichtseinheiten einschließlich praktischer Übungen, bei Kombinationsausbildungen weiters Angaben zu Art und Umfang der kombinierten Ausbildungsinhalte sowie bei blockweiser Ausbildung auch die zeitliche Einteilung enthält,


    2.eine Prüfungsordnung, die zumindest regelt: Zulassung zu den Prüfungen, Organisation und Inhalt der Prüfungen, ob mündliche Prüfungen durchgeführt werden, weiters Angaben zur Feststellung des Prüfungsergebnisses.


    (3) Die Ermächtigung kann unter Vorschreibung von Auflagen hinsichtlich der Organisation, des Lehrpersonals, der Ausstattung insbesondere hinsichtlich technischer Einrichtungen und Geräte, der Lehrmittel und der Prüfung erteilt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewährleisten.


    (4) Die Ermächtigung ist zu widerrufen, wenn


    1.die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen,


    2.die nach Abs. 3 vorgeschriebenen Auflagen nicht eingehalten werden, oder


    3.gegen eine Verpflichtung nach §§ 10 bis 13 verstoßen wird.


    (5) Die Ermächtigung erlischt, wenn die ermächtigte Ausbildungseinrichtung fünf Jahre keine Ausbildung durchführt.



    Wichtig:


    Sie müssen selbstverständlich Ihre Unterweisung an die Länder anpassen.

    Zum Beispiel in der Schweiz die SUVA und nicht die deutsche DGUV.


    Bei Fragen an die spezifischen Länderregelungen, können Sie mich jederzeit kontaktieren oder aber auch direkt die zuständigen Behörden der einzelnen Länder in Anspruch nehmen.


  • Wer darf Gabelstaplerfahrer ausbilden?

    Voraussetzungen für die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern


    Eine einfache betriebliche Unterweisung reicht heute nicht mehr aus, um dem gesetzlichen Anspruch an die Ausbildung von Bedienern von Flurförderzeugen gerecht zu werden.


    Gemäß den Vorgaben der DGUV darf die Ausbildung nur durch qualifizierte Fachkräfte – sogenannte Ausbilder für Flurförderzeuge bzw. Ausbilder für Gabelstaplerfahrer – durchgeführt werden. Diese Fachkräfte verfügen über das notwendige Wissen, um angehende Staplerfahrer sowohl theoretisch als auch praktisch fachgerecht zu schulen.


    Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ausbilder


    Vor Aufnahme der Ausbildertätigkeit müssen folgende Kriterien erfüllt sein:


    - Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen oder in einem entsprechenden Arbeitsumfeld


    - Nachweisbare fachliche Qualifikation oder Erfahrung in der Durchführung von Unterweisungen bzw. Ausbildungen


    Inhalte und Kompetenzen nach der Ausbildung


    Nach Abschluss der Ausbilderqualifikation ist die Fachkraft in der Lage:


    - Theoretische und praktische Ausbildungen gemäß DGUV-Grundsätzen durchzuführen


    - Relevante Gesetzestexte sicher anzuwenden


    - Vorschriften, Grundsätze und Informationen der DGUV praxisnah umzusetzen


    - Fahrausweise ordnungsgemäß zu erstellen und mit allen erforderlichen Angaben zu versehen.


    Hinweis zum Fahrausweis und Fahrauftrag


    Der Fahrausweis für Flurförderzeuge darf ausschließlich vom ausgebildeten Ausbilder erstellt und ausgefüllt werden.


    Davon unabhängig ist der Fahrauftrag, der vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden muss. Dieser kann ergänzend im Fahrausweis dokumentiert werden, ersetzt ihn jedoch nicht.

  • Darf der Ausbilder für Flurförderzeuge die jährliche Sicherheitsunterweisung durchführen?

    Durchführung der jährlichen Sicherheitsunterweisung


    Als ausgebildeter Ausbilder für Gabelstaplerfahrer sind Sie berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Sicherheitsunterweisung für Bediener von Flurförderzeugen durchzuführen.


    Gemäß DGUV Vorschrift 1, § 4 ist diese Unterweisung mindestens einmal jährlich verpflichtend.


    Inhalte der Sicherheitsunterweisung


    Die Unterweisung beinhaltet wesentliche Elemente der vorausgegangenen theoretischen Ausbildung, wie etwa:


    Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

    Typische Unfallrisiken und Gefährdungen beim Betrieb von Flurförderzeugen

    Ergänzt wird sie durch betriebsbezogene Inhalte, wie z. B.:


    - Verhalten an Fußgängerüberwegen und in Mischverkehrsbereichen

    - Analyse von Beinaheunfällen und betriebsspezifische Sicherheitsvorgaben


    Beauftragung durch den Unternehmer


    Die Durchführung der Unterweisung muss durch den Unternehmer schriftlich beauftragt werden. Erst mit dieser Beauftragung sind Sie berechtigt, die jährliche Sicherheitsunterweisung im Betrieb durchzuführen.


    Empfehlung:


    Zur inhaltlichen Gestaltung wird die DGUV Information 211-005 empfohlen, die praxisnahe Hinweise für die Durchführung von Unterweisungen enthält.

  • Läuft der normale Gabelstaplerschein (Flurförderzeugschein) nach einer gewissen Zeit ab oder ist dieser unbegrenzt gültig?

    Ein Gabelstaplerschein läuft nicht ab.


    Einen größeren Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.

  • Für welches Flurförderzeug wird ein Flurförderzeugschein benötigt?

    Für welches Flurförderzeug braucht man einen Flurförderzeugschein?


    Grundsätzlich darf ein Flurförderzeug nur bedient werden, wenn der Bediener geeignet und ausgebildet, oder in der Handhabung (Mitgänger Flurförderzeuge) unterwiesen ist -> siehe DGUV Vorschrift 68 §7.


    Somit wird für jedes Flurförderzeug, auch für MItgänger Flurförderzeuge mit Fahrerstand über 6km/h, ein Fahrausweis für Flurförderzeuge benötigt.


    Das gilt für folgende Flurförderzeugbauformen:

    - Frontstapler

    - Schubmaststapler

    - Querstapler

    - Seitenstapler

    - Hochregelstapler

    - Schlepper 

    - Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstand

    - Mitnahmestapler

    - Containerstapler

    - Kommissionier Stapler

    - Teleskopstapler 

    - Vieweg Stapler


    Ob und welches Flurförderzeug Sie genau fahren oder ausbilden dürfen, entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Flurförderzeugschein.

    Nur Flurföderzeuge die in Ihrem Fahrausweis für Gabelstapler vermerkt sind, sind für Sie relevant.



    Ein Beispiel für Ausbilder:


    Sie sind Ausbilder für Flurförderzeuge und haben in Ihrem Fahrausweis einen Frontstapler Linde und einen Schubmaststapler Jungheinrich vermerkt. In Ihrem Lager wird nun umstrukturiert und in Ihrem Schmalgang wird ein neuer Hochregelstapler von Linde eingesetzt. Dieses Gerät dürfen Sie vorerst nicht ausbilden, da Sie selbst nicht in dieser Bauart ausgebildet wurden. Daher genießen Sie hier eine Ausbildung und bilden in Zukunft Ihre Mitarbeiter / Teilnehmer an dem neuen Hochregelstapler aus.