FAQ Kranführerschein

Der Kranführerschein

In dieser FAQ Sammlung beantworte ich Ihnen alle Fragen rund um den Kranführerschein, nach der DGUV Vorschrift 52.

  • Was kostet der Kranführerschein?


    Die Kosten für die theoretische und praktische Ausbildung, für den Kranführerschein, sind abhängig von der Teilnehmeranzahl und des Schulungsortes.


    In den Kosten sind alle Unterlagen, Fahrausweis für Krane und Zertifikate enthalten.


    Preise für die Inhouse Schulung sind gestaffelt.

    Bitte schauen Sie sich die Preise hier an.

  • Wie verläuft die Kranprüfung?

    Ich biete Ihnen die Möglichkeit, die gesamte theoretische Ausbildung, einschließlich der Prüfung, bequem online über eine moderne Lernplattform durchzuführen.


    Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie den Online-Zugang zur Lernplattform zusammen mit der Bestellbestätigung.


    Die Prüfung umfasst insgesamt 50 Fragen, von denen Sie mindestens 35 richtig beantworten müssen. Falls Sie weniger als 35 Fragen korrekt beantworten, wird eine erneute Prüfung erforderlich sein.


    Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der möglichen Wiederholungen.


    Die praktische Prüfung für den Kranschein kann in Ihrem eigenen Unternehmen oder in einem meiner Partnerbetriebe abgelegt werden.

  • Nach welchen Vorschriften werde ich als zukünftiger Kranführer ausgebildet?

    Die wichtigsten Vorschriften sind die DGUV Vorschrift 52, alle Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Grundsatz 309-003, StVO.


  • Gilt der ausländische Kranführerschein auch in Deutschland?

    In Deutschland wird ein ausländischer Kranschein nicht automatisch vollständig anerkannt.


    Gemäß der TRBS 1116 muss der Arbeitgeber Sie überprüfen, indem er sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Test durchführt und gegebenenfalls Schulungen für vorhandene Wissenslücken anbietet.


    Gerne übernehme ich die Schulung für Sie.

  • Wie lange ist der Kranführerschein gültig?

    Ein einmal erworbener Kranführerschein ist unbegrenz gültig.


    Dieser muss nicht erneuert werden.


    Wenn Sie zum Beispiel Ihre Allgemeine Ausbildung am Kran (auch Erstausbildung und Ausbildung der ersten Stufe genannt) absolviert haben und dieses auch in Ihrem Fahrausweis vermerkt wurde, ist dieser für immer gültig.


    Der Fahrausweis muss richtig ausgefüllt sein.

    Richtig ist:


    1) Name und Vorname

    2) Geburtsland und Geburtsort

    3) Passbild

    4) Allgemeine Ausbildung: Gerät ( zum Beispiel Brückenkran), Typ (zum Beispiel Abus und Typnummer), und die Tragfähigkeit.

    5) Datum der theoretischen und praktischen Ausbildung, inklusive Prüfung.


    Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie jährlich unterweist. Dazu ist dieser verpflichtet. 

    Die jährliche Sicherheitsunterweisung kann ebenfalls im Fahrausweis vermerkt werden. In der Regel wird dies aber im Unternehmen parallel zum Fahrausweis vermerkt.


    Im Fahrausweis können zudem weitere Arten von Kranen vermerkt werden. Wenn Sie zum Beispiel an einem Brückenkran ausgebildet wurden, nun aber auch eine Ausbildung am Lkw-Kran benötigen, so wird dies im Fahrausweis unter "Zusatzausbildung" (auch Stufe 2 genannt) vermerkt.


    Gleiche Kranarten, zum Beispiel eine andere Marke, wird im Betrieb unterwiesen und dann im Fahrausweis unter betriebliche Ausbildung notiert.


    Sollten Sie einen Kranführerschein besitzen, aber längere Zeit nicht gefahren sein, so läuft Ihr Kranführerschein ebenfalls nicht ab.


    Bitte passen Sie auf Ihren Kranschein gut auf. Geben Sie niemals das Original weiter, immer nur eine Kopie. Ausbildungsstätten heben Ihre Daten in der Regel nur 10 Jahre auf. Danach werden Ihre Daten vernichtet. Sollten Sie dann eine Neuausstellung wünschen, werden Sie dies nicht mehr bekommen.


    Ich empfehle Ihnen aber sich dann erneut an dem ausgebildeteten Gerät eimweisen zu lassen.


    Gerne übernehme ich diese Aufgabe.

    Bei Interesse melden Sie sich gerne bei mir.

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