DGUV Grundsatz 308-001

DGUV Grundsatz

308-001

Als Ausbilder für Flurförderzeuge haben Sie eine Menge an Gesetzestexten zu beachten. Der wohl wichtigste Grundsatz für Sie als 
ist der DGUV Grundsatz 308-001.

Warum das so ist? Lesen Sie alles im weiteren Verlauf dieses Artikels.

Wissen wo man anfängt

Als junger Ausbilder wissen Sie noch nicht alles auswendig, insbesondere die Dauer der Ausbildung, die theoretischen und praktischen Inhalte einer Ausbildung sind relevante Themen welche unbedingt umgesetzt werden müssen.

Wissen wo man nachschaut

Wie in vielen Bereichen muss nicht jeder Paragraph oder Abschnitt auf Anhieb genannt werden können, das kommt mit der Zeit von alleine.

Umso wichtiger ist es zu Wissen, in welchen Regelwerken Sie welche Informationen finden können.

Je öfter Sie sich mit dem Grundsatz beschäftigen, desto einfacher fällt es Ihnen auf Dauer, bestimmte Punkte auf Anhieb zu finden, oder gar direkt zu Wissen.

Was ist ein Grundsatz der DGUV?



Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung) hat für verschiedenste Bereiche folgende Regelwerke entwickelt:


- Vorschriften

- Regeln

- Grundsätze

- Informationen



Für die Flurförderzeuge gibt es unter anderem folgende Regelwerke:


- Vorschrift 68

- Grundsatz 308-001

- Information 208-004

usw.



Der Grundsatz beschreibt wie eine Ausbildung auszusehen hat und gibt wesentliche Themen vor.

Welche Anforderungen braucht ein Gabelstaplerfahrer laut DGUV Grundsatz 308-001?



Ein potenzieller Staplerfahrer soll (auch nach §7, DGUV Vorschrift 68 und deren Durchführungsanweisung):


- mindestens 18 Jahre alt sein, Sonderregelungen gelten bei Auszubildenden

- geistig und charakterlich geeignet

- körperlich geeignet (Nachweis durch G25 und gegeben falls G41)

- Ihre Befähigung in Theorie und Praxis nachgewiesen haben (nach DGUV Grundsatz 308-001)


Zusätzlich muss der Unternehmer immer einen Fahrauftrag erteilen.

Welche Anforderungen braucht ein Gabelstaplerfahrer laut DGUV Grundsatz 308-001 für den öffentlichen Straßenverkehr?



Nach §2 StVG benötigt der Fahrer eine Fahrerlaubnis.


Hier wird noch differenziert:


< 6km/h (ohne Gewichtsbeschränkung) = kein Führerschein

= 25 km/h (ohne Gewichtsbeschränkung) = EFSK: L

> 25 km/h bis 7,5 t zul. Gesamtmasse = EFSK: C1

> 25 km/h und > 7,5 t zul. Gesamtmasse = EFSK: C

> 25 km/h bis 60 km/h (ohne Gewichtsbeschränkung) = EFSK: T

(gilt nur für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

Welche Ausbildungsstufen gibt es nach dem DGUV Grundsatz 308-001?



Es gibt genau drei Ausbildungsstufen:


1) Allgemeine Ausbildung

Diese Stufe wird angewendet, wenn der Teilnehmer noch keinen Fahrausweis besitzt.

In dieser Ausbildungsstufe wird komplett in Theorie und Praxis ausgebildet und in beiden Bereichen eine Prüfung abgelegt.


Zum Beispiel: Frontstapler Linde Roadster E20


Die Ausbildungsdauer wird weiter unten beschrieben.



2) Zusatzausbildung

Diese Stufe wird angewendet, wenn der Teilnehmer bereits einen Fahrausweis hat (die erste Stufe durchlaufen hat) und auf einem weiteren Gerät ausgebildet werden muss.

In dieser Ausbildungsstufe wird in der Regel nur praktisch geschult und geprüft. Sollten weitere theoretischen Themen relevant sein (z.B. bei einem Containerstapler) müssen diese mit geschult werden.



3) Betriebliche Ausbildung

In der Regel wird ein Gabelstaplerfahrer extern ausgebildet und soll dann im Unternehmen eingesetzt werden.


Im Unternehmen sind meist andere Stapler als in der Fahrschule, daher muss an dem neuen Flurförderzeug eine Unterweisung vorgenommen werden.

Unterschieden wird noch zwischen Verhaltensbezogen (Unterweisung z.B. auf Gefahrenstellen vor Ort)  und Gerätebezogen (Unterweisung auf das Gerät, z.B. Frontstapler Jungheinrich).


Auch wenn ein Mitarbeiter Intern die erste Ausbildungsstufe durchlaufen hat und weitere Bauartgleiche Stapler vorhanden sind, aber unterschiedliche Typen vorweisen, müssen diese betrieblich ausgebildet werden.


Alle Ausbildungsstufen müssen dokumentiert werden. In der Regel werden diese in einem Fahrausweis niedergeschrieben.

Wie lange muss die Ausbildungsdauer für die  Gabelstaplerfahrerausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 angesetzt werden?


Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 muss eine Allgemeine Ausbildung mindestens 20-32 Lerneinheiten betragen. Davon 10 Theorie und der Rest praktisch.


Die Zusatzausbildung und die Betriebliche Ausbildung sind abhängig vom Gerät und müssen individuell festgelegt werden.


Was muss theoretisch und praktisch nach DGUV Grundsatz 308-001 gelehrt werden?


Alle Themen welche theoretisch und praktisch gelehrt werden müssen finden Sie in diesem DGUV Grundsatz.


Theorie: Abschnitt 7.1 und dessen Anhang


Praxis: Abschnitt 7.2 und dessen Anhang



Für die theoretische Ausbildung empfehle ich Ihnen ein fertiges Ausbildungsskript - bitte hier klicken.

Was muss theoretisch und praktisch nach DGUV Grundsatz 308-001 geprüft werden?


Beide Bereiche (Theorie und Praxis) müssen geprüft werden.


Für die Theorie wird eine schriftliche (Multiple Choice) Prüfung empfohlen, mit maximal 50 Fragen. Einen Fragenkatalog finden Sie ebenfalls in dem Ausbildungsset.


Die die praktische Prüfung wird eine Prüfungsfahrt empfohlen, welche aus allen Übungen besteht und ca. 15-20 Minuten, dauert.

Eine Abschlussfahrt finden Sie im Anhang 2 auf der letzten Seite.

Wie viele Ausbilder pro Teilnehmer nach DGUV Grundsatz 308-001?


Pro Ausbilder sollten maximal 12 Teilnehmer den Kurs besuchen. Sollten es mehr Teilnehmer sein, muss die Anzahl der Ausbilder erhöht werden.

Werden Sie Ausbilder für Gabelstapelrfahrer

Lernen Sie alle wesentlichen Grundsätze genauer kennen und auch anzuwenden.


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