Um mit Kranen arbeiten zu dürfen, dabei spielt es keinerlei Rolle um welche Art von Kranen es sich handelt, ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein Kranführerschein vorgeschrieben. Neben dem eigentlichen Kranführerschein wird noch eine Einweisung in das entsprechende Gerät im Unternehmen durchgeführt. Weitere Berechtigungen können noch notwendig sein, das ist dann der Fall, wenn der Mitarbeiter mit z. B. Mobilkranen auf Straßen oder auf der Eisenbahn fahren soll.
In der Grundschulung werden sämtliche Themenschwerpunkte in Theorie wie auch in Praxis anschaulich durch einen Ausbilder für Krane geschult. Nach erfolgreich absolvierten Abschlussprüfungen wird der Kranführerschein ausgehändigt und damit die Berechtigung Krane nach vorhergehender Einweisung im Unternehmen zu bedienen.
Die Grundschulung, um Krane bedienen zu dürfen, veranschaulicht viele Themengebiete in Theorie wie auch in Praxis. Themenschwerpunkte sind dabei viele Vorschriften und Regelwerke. Allerdings sticht die tägliche Prüfung von Kranen besonders hervor. Die täglichen Prüfungen an einem Kran sollten nie zur Routine eines Kranführers gehören und stets mit größter Sorgfalt durchgeführt werden, denn sie gehören zum betrieblichen Sicherheitskonzept für Krane und Kranführer.
Die täglichen Prüfpunkte sind im allgemeinen Wartungshandbuch aufgeführt und können je nach Kran abweichen. Zusammenfassend können folgende Prüfpunkte als verbindlich angesehen werden:
- Seilaufhängungen und Seilführungen
- Beschaffenheit von Seilen und Aufhängungen
- Bremsen
- Rollen und Trommeln
- Sicherheitseinrichtungen
- Steuerungen, inkl. Funkfernbedienung
- Die Zuordnung von Funkfernsteuerungen zum jeweiligen Kran
- Hydraulik und Antrieb
- Elektrik und Notabschaltungen, Endschaltungen
- Gegengewichte
- Allgemeiner Zustand von Traversen, Halterungen und Abstützungen
- Ungewöhnliches Verhalten und ungewöhnliche Geräusche beim Arbeiten mit dem Kran
Die hier aufgeführten Punkte sind keines Wegs vollständig. Sie dienen einzig zur Veranschaulichung der täglichen Prüfpunkte die bei einem Defekt in einem Kran- Kontrollbuch zu erfassen sind.
Wichtig bei den täglichen Prüfungen ist das feststellen der Betriebssicherheit des Krans. Dabei ist es völlig unerheblich um welche Art von Kran es sich handelt. Vor Arbeitsaufnahme sind sämtliche Prüfpunkte durchzugehen und bei Abweichungen im Kran- Kontrollbuch zu erfassen. Bei kritischen Fehlern oder Unsicherheit ist umgehend der Kran zu sperren und der Wartungsdienst zu kontaktieren. Eine selbständige Reparatur ist nicht gestattet.
Der DGUV-G 309-009 ist das Kran- Kontrollbuch. Es ist eine von vielen DGUV Regelwerke die im Rahmen der Grundausbildung durchgegangen wird. Im Kran- Kontrollbuch trägt der/die verantwortliche Kranführer/in sämtliche Fehler, Störungen, Schäden und sonstige Unregelmäßigkeiten nach vorhergehender Überprüfung ein. Selbst wenn keinerlei Fehler, usw. vorliegen wird im Kran- Kontrollbuch erfasst.
Das Kran- Kontrollbuch gemäß DGUV-G 309-009 wird vom Kranbetreiber zur Verfügung gestellt und ist Ausrüstungsbestandteil. Falls das Kran- Kontrollbuch nicht vorzufinden ist, ist das ein meldepflichtiger Mangel und muss gemeldet werden. Das Erfassen des Prüfungsergebnisses der täglichen Kranprüfung ist zwingend im Kran- Kontrollbuch zu erfassen. Es dient als Tagebuch zur Nachvollziehbarkeit von Störungen und Mängeln.
Es ist wichtig zu wissen, wenn es zu Unfällen mit Kranen kommt, dass die Kran- Kontrollbücher als Ausgangspunkt zur Rate gezogen werden. Hieraus werden dann Rückschlüsse zur allgemeinen Betriebssicherheit des Krans gezogen. Ebenfalls werden die Kran- Kontrollbücher bei etwaigen Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft in Augenschein genommen. Insofern diese nicht oder nicht ordentlich geführt sind drohen neben Strafen für das Unternehmen auch die Stilllegung des Krans durch die Berufsgenossenschaft.
Zum Download:
chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/74
Das Kran- Kontrollbuch wird auch zur Schichtübergabe an den/die nächste/n Kranführer/in herangezogen. Sämtliche Eintragungen müssen besprochen und übergeben werden. Damit werden eine nahtlose Übergabe und Informationsschleife sichergestellt. Insofern 24 Stunden seit der letzten Eintragung verstrichen sind, ist eine neue tägliche Prüfung durchzuführen und das Resultat im Kran-Kontrollbuch zu erfassen.
Der Unternehmer bzw. Eigentümer des Krans ist verpflichtet alle Eintragungen im Kran- Kontrollbuch fachkundig beheben zu lassen. Je nach Fehler oder Störung muss dies sofort geschehen oder kann bis zur nächsten Inspektion durch ein Fachunternehmen erfolgen. Jeder Punkt muss durch den Techniker in der Spalte „Erledigt am“ quittiert werden.
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