DGUV Grundsatz 308-001 Neu - Alle Änderungen Jahr 2026 und Jahr 2027 verständlich erklärt

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Der neue DGUV Grundsatz 308-001 bringt umfangreiche Änderungen für Unternehmen, Staplerfahrer und Ausbilder. Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich und praxisnah, welche Neuerungen geplant sind, wann sie gelten und welche Auswirkungen sie auf Ihre Ausbildung haben.

Inhaltsverzeichnis


Serviceliste


Der DGUV Grundsatz 308-001 beschreibt die Anforderungen an die Qualifizierung und Beauftragung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen. Er dient Unternehmen als anerkannte Handlungsempfehlung, um Beschäftigte sicher und fachgerecht für das Bedienen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen auszubilden. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen zu fördern und gleichzeitig ein einheitliches Ausbildungsniveau in Deutschland zu schaffen. 


Obwohl der DGUV Grundsatz selbst kein Gesetz ist, besitzt er in der Praxis eine hohe Bedeutung. Er konkretisiert die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung und ergänzt insbesondere die Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Unternehmen, die ihre Fahrer nach den Empfehlungen des DGUV Grundsatzes qualifizieren, können nachweisen, dass sie sich an den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitssicherheit orientieren. 


Für welche Flurförderzeuge gilt der DGUV Grundsatz 308-001?

Der Grundsatz gilt grundsätzlich für Flurförderzeuge, bei denen der Fahrer auf einem Fahrersitz oder Fahrerstand mitfährt. Dazu gehören unter anderem:

  • Frontstapler (Gabelstapler)
  • Schubmaststapler
  • Hochregalstapler
  • Vierwege-Stapler
  • Schmalgangstapler
  • Kommissionierstapler
  • Seitenstapler
  • weitere Flurförderzeuge mit Fahrerstand oder Fahrersitz


Nicht unter den Anwendungsbereich fallen geländegängige Teleskopstapler. Für diese gilt der eigenständige DGUV Grundsatz 308-009. Auch der neue Entwurf hält an dieser Trennung fest. 


Warum gibt es den DGUV Grundsatz?

Flurförderzeuge gehören seit Jahren zu den wichtigsten Arbeitsmitteln in Industrie, Logistik, Produktion, Handel und Lagerwirtschaft. Gleichzeitig zählen sie zu den Arbeitsmitteln mit einem erhöhten Unfallrisiko. Unfälle entstehen häufig durch:

  • unzureichende Qualifizierung,
  • Fehlbedienungen,
  • mangelnde Fahrpraxis,
  • fehlende Kenntnis der Tragfähigkeit,
  • falsches Verhalten gegenüber Fußgängern,
  • unsachgemäße Lastaufnahme oder Lastabgabe.


Der DGUV Grundsatz 308-001 verfolgt deshalb das Ziel, ein einheitliches Qualifizierungsniveau für Fahrerinnen und Fahrer zu schaffen. Unternehmen erhalten eine klare Orientierung, welche Inhalte vermittelt werden sollten und welche Kenntnisse erforderlich sind, bevor Beschäftigte ein Flurförderzeug eigenverantwortlich bedienen dürfen. 


Verhältnis zur DGUV Vorschrift 68

Häufig werden der DGUV Grundsatz 308-001 und die DGUV Vorschrift 68 miteinander verwechselt. Tatsächlich erfüllen beide Dokumente unterschiedliche Aufgaben.

Die DGUV Vorschrift 68 enthält verbindliche Anforderungen an den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen. Dort wird unter anderem geregelt, dass Fahrer geeignet, mindestens 18 Jahre alt, ausgebildet und schriftlich mit dem Führen eines Flurförderzeugs beauftragt sein müssen.

Der DGUV Grundsatz 308-001 beschreibt dagegen, wie diese Qualifizierung in der Praxis durchgeführt werden kann. Er liefert Empfehlungen zu Ausbildungsinhalten, Prüfungen und Qualifizierungsstandards und konkretisiert damit die Anforderungen der Vorschrift. 


Warum wird der DGUV Grundsatz 308-001 überarbeitet?

Der bisher gültige Grundsatz stammt in seiner aktuellen Fassung aus dem Jahr 2022. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung arbeitet derzeit an einer umfassenden Neufassung, um die Qualifizierung an moderne Arbeitsbedingungen anzupassen. Hintergrund sind unter anderem:

  • neue Bauarten von Flurförderzeugen,
  • zunehmende Digitalisierung,
  • moderne Lernformen,
  • technische Entwicklungen in der Intralogistik,
  • neue Anforderungen an Unternehmen und Qualifizierungsprozesse.


Der Entwurf sieht zahlreiche Änderungen vor. Dazu gehören unter anderem ein neues modulares Ausbildungssystem, zusätzliche Fahrzeugkategorien, angepasste Prüfungsanforderungen sowie eine stärkere Berücksichtigung digitaler Lernformen. Da sich der Entwurf derzeit noch im Abstimmungsverfahren befindet, können sich einzelne Inhalte bis zur endgültigen Veröffentlichung noch ändern. 


Warum diese Seite regelmäßig aktualisiert wird

Der neue DGUV Grundsatz 308-001 befindet sich derzeit noch im Entwurfsverfahren. Bis zur Veröffentlichung der endgültigen Fassung können Änderungen vorgenommen werden. Auf dieser Seite finden Sie daher nicht nur eine Zusammenfassung des aktuellen Entwurfs, sondern auch eine verständliche Einordnung der geplanten Neuerungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Fahrer von Flurförderzeugen. Nach Erscheinen der endgültigen Fassung werden sämtliche Inhalte entsprechend aktualisiert, damit Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand bleiben. 


Die Arbeitswelt verändert sich kontinuierlich. Moderne Flurförderzeuge verfügen über neue Assistenzsysteme, Lager werden zunehmend automatisiert und digitale Lernmethoden haben sich in vielen Bereichen der beruflichen Weiterbildung etabliert. Gleichzeitig entwickeln sich gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Anforderungen stetig weiter. Aus diesen Gründen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den DGUV Grundsatz 308-001grundlegend überarbeitet und einen neuen Entwurf veröffentlicht. Ziel ist es, die Qualifizierung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen an den aktuellen Stand der Technik und an moderne Arbeitsprozesse anzupassen.


Dabei handelt es sich nicht um kleinere Anpassungen einzelner Formulierungen. Vielmehr wurde der Grundsatz in vielen Bereichen neu strukturiert und erweitert. So sollen zukünftige Qualifizierungen flexibler gestaltet, neue Fahrzeugarten berücksichtigt und digitale Ausbildungsformen stärker eingebunden werden. Gleichzeitig bleibt das oberste Ziel unverändert: die Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen weiter zu erhöhen und Arbeitsunfälle nachhaltig zu reduzieren.


Moderne Flurförderzeuge stellen neue Anforderungen

Seit der letzten größeren Überarbeitung haben sich Flurförderzeuge erheblich weiterentwickelt. Viele Fahrzeuge verfügen heute über elektronische Fahrassistenzsysteme, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lastüberwachung oder automatische Stabilisierungssysteme. Hinzu kommen moderne Hochregallager mit sehr speziellen Fahrzeugen sowie neue Bauformen, die in der bisherigen Ausbildungsstruktur nur teilweise berücksichtigt wurden.


Diese technische Entwicklung führt dazu, dass Fahrer heute wesentlich mehr Kenntnisse benötigen als noch vor einigen Jahren. Neben dem sicheren Bedienen eines klassischen Frontstaplers müssen sie häufig auch fahrzeugtypspezifische Besonderheiten kennen und verstehen.

Der neue DGUV Grundsatz trägt dieser Entwicklung Rechnung und sieht deshalb eine deutlich differenziertere Qualifizierung vor.


Digitalisierung verändert die Ausbildung

Nicht nur die Fahrzeuge haben sich verändert – auch die Art des Lernens hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt.

Immer mehr Unternehmen setzen auf:

  • digitale Lernplattformen,
  • interaktive Lernmodule,
  • Videos,
  • Online-Wissenstests,
  • mobile Endgeräte.


Der neue Entwurf berücksichtigt diese Entwicklung ausdrücklich. Digitale Lernformen sollen künftig einen festen Bestandteil der theoretischen Qualifizierung bilden können, sofern die Lernziele vollständig erreicht werden.


Dadurch erhalten Unternehmen mehr Flexibilität bei der Organisation der Ausbildung, während Teilnehmer ihre theoretischen Inhalte zeit- und ortsunabhängig bearbeiten können.

Wichtig bleibt jedoch, dass sämtliche Lerninhalte vollständig vermittelt und verstanden werden. Moderne Technik ersetzt keine qualitativ hochwertige Ausbildung, sondern unterstützt sie.


Neue Fahrzeugarten werden berücksichtigt

Ein weiterer Grund für die Überarbeitung ist die zunehmende Vielfalt an Flurförderzeugen.

Während sich frühere Ausbildungsmodelle überwiegend auf klassische Gabelstapler konzentrierten, kommen heute zahlreiche weitere Fahrzeugtypen zum Einsatz, beispielsweise:

  • Schmalgangstapler
  • Kommissionierstapler
  • Vierwege-Stapler
  • Seitenstapler
  • Hochregalstapler
  • Mitgänger-Flurförderzeuge mit kraftbetriebenem Fahrwerk


Diese unterscheiden sich teilweise erheblich hinsichtlich Bedienung, Einsatzbereich und Gefährdungen.

Deshalb verfolgt der neue DGUV Grundsatz künftig einen modularen Ansatz. Je nach Fahrzeugart sollen zusätzliche Qualifizierungsmodule absolviert werden können, anstatt sämtliche Fahrzeuge in einer einheitlichen Ausbildung zusammenzufassen.

Dadurch wird die Ausbildung praxisnäher und besser auf den tatsächlichen Einsatz im Betrieb abgestimmt.


Erkenntnisse aus der Unfallprävention

Die DGUV wertet regelmäßig Arbeitsunfälle aus und entwickelt daraus Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Viele Unfälle mit Flurförderzeugen entstehen unter anderem durch:

  • Bedienfehler,
  • mangelnde Fahrpraxis,
  • unzureichende Gefahreneinschätzung,
  • fehlende Kenntnisse über Lastschwerpunkte,
  • Kollisionen mit Fußgängern,
  • unzureichende Einweisung auf spezielle Fahrzeugtypen.

Die Überarbeitung des Grundsatzes verfolgt deshalb das Ziel, diese Risiken bereits während der Qualifizierung stärker zu berücksichtigen.

Praxisnahe Ausbildungsinhalte und eine klarere Zuordnung der Fahrzeugtypen sollen dazu beitragen, dass Fahrer besser auf ihre späteren Tätigkeiten vorbereitet werden.


Einheitliche Standards für Unternehmen schaffen

Viele Unternehmen bilden ihre Beschäftigten bereits heute nach dem DGUV Grundsatz 308-001 aus. Gleichzeitig bestehen in der Praxis unterschiedliche Ausbildungsmodelle und Schulungsumfänge.

Mit der Neufassung soll eine noch einheitlichere Struktur geschaffen werden. Unternehmen erhalten dadurch eine bessere Orientierung, welche Inhalte für welche Fahrzeugarten vermittelt werden sollten und welche Qualifizierung für den jeweiligen Einsatzbereich erforderlich ist.

Davon profitieren nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Fahrerinnen und Fahrer, deren Qualifikation transparenter und nachvollziehbarer wird.


Anpassung an aktuelle Arbeitsprozesse

Die Logistikbranche entwickelt sich rasant weiter. Automatisierte Lager, digitale Warenwirtschaftssysteme und komplexe Materialflüsse gehören heute in vielen Unternehmen zum Alltag.

Fahrer von Flurförderzeugen arbeiten häufig in Bereichen, in denen Menschen, Fahrzeuge und automatisierte Anlagen gleichzeitig tätig sind. Dadurch steigen die Anforderungen an Aufmerksamkeit, Kommunikation und Gefahrenbewusstsein.

Der neue DGUV Grundsatz berücksichtigt diese Entwicklungen und soll sicherstellen, dass Qualifizierungen auch künftig den tatsächlichen Bedingungen in modernen Betrieben entsprechen.


Kein vollständiger Neustart, sondern eine Weiterentwicklung

Auch wenn der Entwurf zahlreiche Neuerungen enthält, bleibt das Grundprinzip erhalten: Personen dürfen Flurförderzeuge erst dann selbstständig führen, wenn sie entsprechend qualifiziert wurden und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sind.

Die Überarbeitung baut somit auf den bewährten Grundsätzen der bisherigen Ausbildung auf und entwickelt diese an den heutigen Stand der Technik weiter. Bestehende bewährte Ausbildungsinhalte bleiben erhalten und werden dort ergänzt, wo neue technische oder organisatorische Anforderungen dies erforderlich machen.


Zusammenfassung

Die Überarbeitung des DGUV Grundsatzes 308-001 verfolgt das Ziel, die Qualifizierung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen zukunftssicher zu gestalten. Technische Innovationen, neue Fahrzeugarten, digitale Lernformen und aktuelle Erkenntnisse aus der Unfallprävention machen eine Anpassung der bisherigen Empfehlungen erforderlich.

In den folgenden Kapiteln dieser Seite betrachten wir die einzelnen Änderungen des Entwurfs im Detail und erläutern, welche Auswirkungen sie auf Unternehmen und Fahrer haben können.


Viele Unternehmen, Ausbilder und Fahrer von Flurförderzeugen stellen sich derzeit dieselbe Frage: Ab wann gilt der neue DGUV Grundsatz 308-001? Da sich die Neufassung derzeit noch im Entwurfsverfahren befindet, gibt es aktuell noch kein verbindliches Inkrafttretensdatum. Dennoch lässt sich der weitere Ablauf bereits gut einschätzen.


Auf dieser Seite halten wir Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden und aktualisieren alle Informationen unmittelbar nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung.


Der aktuelle Stand

Der neue DGUV Grundsatz 308-001 befindet sich derzeit noch in der Überarbeitung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat einen Entwurf veröffentlicht und interessierten Kreisen die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einzureichen.

Dabei handelt es sich um ein übliches Verfahren bei der Überarbeitung von DGUV-Regelwerken. Fachverbände, Berufsgenossenschaften, Unternehmen und weitere Beteiligte können den Entwurf prüfen und Anmerkungen einbringen, bevor die endgültige Version verabschiedet wird.

Das bedeutet: Die derzeit bekannte Fassung ist noch nicht rechtskräftig und kann sich in einzelnen Punkten bis zur Veröffentlichung noch ändern.


Wie läuft das Überarbeitungsverfahren ab?

Die Überarbeitung eines DGUV-Grundsatzes erfolgt in mehreren Schritten:

1. Erarbeitung des Entwurfs

Zunächst wird innerhalb der DGUV ein neuer Entwurf erarbeitet. Dabei fließen unter anderem Erfahrungen aus der Praxis, Unfallanalysen, technische Entwicklungen und gesetzliche Änderungen ein.

2. Kommentierungsphase

Im nächsten Schritt wird der Entwurf veröffentlicht.

Während dieser Phase können Fachkreise Stellungnahmen einreichen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Ziel ist es, den Grundsatz vor seiner Veröffentlichung möglichst praxisnah und eindeutig zu gestalten.

3. Auswertung aller Stellungnahmen

Nach Ablauf der Kommentierungsfrist werden sämtliche eingegangenen Hinweise geprüft.

Nicht jeder Vorschlag wird übernommen. Häufig werden Formulierungen angepasst, Inhalte ergänzt oder einzelne Regelungen noch einmal überarbeitet.

Dadurch kann sich die endgültige Fassung teilweise von dem veröffentlichten Entwurf unterscheiden.

4. Veröffentlichung der endgültigen Fassung


Erst nach Abschluss dieses Verfahrens veröffentlicht die DGUV den neuen Grundsatz offiziell.

Mit dieser Veröffentlichung ersetzt die neue Ausgabe die bisherige Version.


Wann wird die neue Fassung veröffentlicht?

Nach aktuellem Stand wird die endgültige Veröffentlichung für das Jahr 2027 erwartet. Ein verbindlicher Termin wurde bislang jedoch noch nicht bekannt gegeben.

Bis dahin gilt weiterhin die derzeitige Fassung des DGUV Grundsatzes 308-001.

Unternehmen müssen ihre bestehenden Ausbildungsprozesse daher aktuell nicht kurzfristig umstellen. Es empfiehlt sich jedoch bereits jetzt, sich mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen und die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.


Hinweis: Sobald die DGUV den endgültigen Veröffentlichungstermin bekannt gibt, werden wir diese Seite entsprechend aktualisieren.

Müssen Unternehmen bereits jetzt etwas ändern?

Nein.

Solange sich der neue Grundsatz im Entwurfsverfahren befindet, gelten weiterhin die bisherigen Empfehlungen.

Dennoch kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig auf die geplanten Änderungen vorzubereiten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • die Überprüfung bestehender Ausbildungsunterlagen,
  • die Analyse der eingesetzten Flurförderzeuge,
  • die Planung zukünftiger Qualifizierungen,
  • die Beobachtung weiterer Veröffentlichungen der DGUV.

Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert später die Umstellung auf die neue Struktur.


Gibt es eine Übergangsfrist?

Zum jetzigen Zeitpunkt wurden noch keine verbindlichen Aussagen über eine mögliche Übergangsregelung veröffentlicht.

Ob und in welchem Umfang eine Übergangsfrist vorgesehen wird, ergibt sich voraussichtlich erst mit der endgültigen Veröffentlichung des neuen Grundsatzes.

Erfahrungsgemäß werden Unternehmen jedoch nicht von heute auf morgen verpflichtet, sämtliche Ausbildungsunterlagen oder internen Abläufe vollständig umzustellen. Sollte die DGUV hierzu konkrete Vorgaben veröffentlichen, werden wir diese Informationen auf dieser Seite ergänzen.


Was bedeutet das für bestehende Staplerscheine?

Eine der häufigsten Fragen lautet:

Müssen bereits ausgestellte Staplerscheine nach Inkrafttreten des neuen DGUV Grundsatzes erneuert werden?

Nach dem derzeitigen Stand spricht nichts dafür, dass bereits ordnungsgemäß ausgestellte Fahrausweise automatisch ihre Gültigkeit verlieren.

Die geplanten Änderungen beziehen sich in erster Linie auf die zukünftige Qualifizierung neuer Fahrerinnen und Fahrer sowie auf die Struktur der Ausbildung.

Sollte die endgültige Fassung hierzu neue Vorgaben enthalten, werden wir diesen Abschnitt selbstverständlich aktualisieren.


Unsere Empfehlung

Auch wenn der neue DGUV Grundsatz noch nicht veröffentlicht wurde, sollten Unternehmen die Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Wer sich bereits heute mit den geplanten Änderungen beschäftigt, kann:

  • spätere Anpassungen frühzeitig vorbereiten,
  • interne Ausbildungsprozesse überprüfen,
  • mögliche Auswirkungen auf den eigenen Betrieb besser einschätzen,
  • und künftige Qualifizierungen rechtzeitig planen.

Gerade Unternehmen mit regelmäßigem Ausbildungsbedarf profitieren davon, sich nicht erst nach der Veröffentlichung mit den Neuerungen auseinanderzusetzen.


Zeitlicher Überblick


Mit dem Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 plant die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die umfangreichste Überarbeitung der Qualifizierung für Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen seit vielen Jahren. Dabei bleibt das grundlegende Ziel unverändert: Beschäftigte sollen Flurförderzeuge sicher, fachgerecht und verantwortungsbewusst bedienen können. Die Art und Weise, wie diese Qualifizierung aufgebaut wird, soll jedoch an moderne Anforderungen angepasst werden.

Zu den geplanten Neuerungen gehören unter anderem ein modulares Ausbildungssystem, neue Fahrzeugkategorien, die stärkere Berücksichtigung digitaler Lernformen sowie eine Anpassung der theoretischen Prüfung. Außerdem werden erstmals kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge umfassend in den Grundsatz integriert. Da sich die Neufassung derzeit noch im Entwurfsverfahren befindet, können sich einzelne Inhalte bis zur endgültigen Veröffentlichung noch ändern.



Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen. In den nachfolgenden Kapiteln dieser Seite erläutern wir jede Neuerung ausführlich und mit Praxisbeispielen.

1. Neues modulares Ausbildungssystem

Eine der größten Änderungen betrifft den grundsätzlichen Aufbau der Qualifizierung.

Während bisher überwiegend nach dem bekannten Stufenmodell ausgebildet wurde, sieht der Entwurf künftig eine modulare Struktur vor. Nach einer gemeinsamen Grundqualifizierung sollen je nach eingesetztem Flurförderzeug zusätzliche Module absolviert werden.

Dadurch erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Beschäftigte gezielt für die tatsächlich eingesetzten Fahrzeuge zu qualifizieren.

Für Fahrer bedeutet dies:

  • passgenauere Ausbildung,
  • weniger unnötige Ausbildungsinhalte,
  • bessere Vorbereitung auf den späteren Arbeitsalltag.

Das neue Modulsystem zählt zu den wichtigsten Änderungen des gesamten Grundsatzes und wird im nächsten Kapitel ausführlich erläutert.


2. Mehr Fahrzeugkategorien

Die Vielfalt moderner Flurförderzeuge hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

Der Entwurf unterscheidet deshalb wesentlich genauer zwischen verschiedenen Fahrzeugarten. Dadurch sollen die Besonderheiten einzelner Geräte bereits während der Ausbildung berücksichtigt werden.

Je nach Fahrzeugtyp können künftig zusätzliche Module erforderlich werden.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Frontstapler,
  • Schubmaststapler,
  • Kommissionierstapler,
  • Vierwege-Stapler,
  • Schmalgangstapler,
  • Seitenstapler und weitere Spezialgeräte.

Dadurch soll die Ausbildung praxisnäher und sicherer werden.


3. Kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge werden integriert

Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge.

Diese Geräte wurden bislang nicht umfassend im DGUV Grundsatz 308-001 behandelt.

Der neue Entwurf sieht hierfür erstmals eigene Qualifizierungsanforderungen vor.

Da Mitgängergeräte in nahezu jedem Lager eingesetzt werden, dürfte diese Änderung viele Unternehmen betreffen.


4. Digitale Lernformen erhalten mehr Bedeutung

Digitale Lernplattformen gehören heute in vielen Unternehmen längst zum Ausbildungsalltag.

Der neue Grundsatz trägt dieser Entwicklung Rechnung und beschreibt digitale Lernformen deutlich ausführlicher als bisher.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Online-Lernplattformen,
  • digitale Lernmodule,
  • Videos,
  • interaktive Übungen,
  • Wissenstests.

Dadurch wird die theoretische Ausbildung flexibler, ohne dass auf die notwendigen Lernziele verzichtet werden soll.


5. Höhere Anforderungen an die Theorieprüfung

Auch die theoretische Abschlussprüfung soll angepasst werden.

Nach dem aktuellen Entwurf ist vorgesehen, die Bestehensgrenze von bislang 70 % auf 80 % anzuheben.

Damit soll sichergestellt werden, dass Teilnehmer die theoretischen Grundlagen noch sicherer beherrschen.

Für Unternehmen bedeutet dies möglicherweise einen etwas höheren Schulungsaufwand, gleichzeitig jedoch auch ein höheres Qualifikationsniveau der Fahrer.


6. Praktische Ausbildung wird stärker fahrzeugbezogen

Nicht jedes Flurförderzeug lässt sich identisch bedienen.

Der neue Entwurf berücksichtigt deshalb stärker die Besonderheiten der einzelnen Fahrzeugtypen.

Die praktische Ausbildung soll künftig noch gezielter auf die tatsächlich eingesetzten Geräte abgestimmt werden.

Dadurch lernen Teilnehmer genau die Fahrtechniken, die sie später im Betrieb benötigen.


7. Anpassung der Ausbildungsunterlagen

Mit Einführung des neuen Modulsystems werden voraussichtlich auch Ausbildungsunterlagen, Lehrpläne und Dokumentationen angepasst.

Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen,

  • welche Fahrzeugtypen eingesetzt werden,
  • welche Mitarbeiter künftig welche Module benötigen,
  • und welche internen Ausbildungsunterlagen gegebenenfalls aktualisiert werden müssen.


Was bedeuten die Änderungen für Unternehmen?

Für viele Unternehmen werden sich die täglichen Arbeitsabläufe zunächst kaum verändern.

Dennoch empfiehlt es sich bereits heute,

  • den veröffentlichten Entwurf zu verfolgen,
  • zukünftige Ausbildungsbedarfe zu analysieren,
  • interne Schulungsunterlagen zu überprüfen,
  • und sich frühzeitig auf die neue Struktur vorzubereiten.

Wer sich bereits jetzt mit den geplanten Änderungen beschäftigt, kann die spätere Umstellung deutlich einfacher gestalten.


Fazit

Der Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 modernisiert die Qualifizierung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen umfassend. Das neue Modulsystem, zusätzliche Fahrzeugkategorien, digitale Lernformen und angepasste Prüfungsanforderungen sollen die Ausbildung besser an die heutige Arbeitswelt anpassen.

In den folgenden Kapiteln betrachten wir jede einzelne Änderung im Detail und erläutern, welche Auswirkungen sie in der Praxis haben kann.


Eine der größten und gleichzeitig bedeutendsten Änderungen des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 betrifft den grundsätzlichen Aufbau der Qualifizierung. Während die bisherige Ausbildung überwiegend auf einem Stufenmodell basierte, sieht der aktuelle Entwurf künftig ein modulares Ausbildungssystem vor. Ziel dieser Neustrukturierung ist es, die Ausbildung noch stärker an den tatsächlich eingesetzten Flurförderzeugen und den jeweiligen betrieblichen Anforderungen auszurichten.


Für Unternehmen bedeutet dies mehr Flexibilität bei der Planung von Qualifizierungen. Fahrerinnen und Fahrer erhalten eine Ausbildung, die besser auf ihren späteren Einsatz abgestimmt ist. Gleichzeitig sollen Ausbildungsinhalte vermieden werden, die für den jeweiligen Arbeitsplatz nicht erforderlich sind.

Da sich die Neufassung derzeit noch im Entwurfsverfahren befindet, können sich einzelne Inhalte bis zur endgültigen Veröffentlichung noch ändern.


Warum wird das bisherige Ausbildungssystem ersetzt?

Die bisherige Struktur des DGUV Grundsatzes 308-001 stammt aus einer Zeit, in der überwiegend klassische Frontstapler eingesetzt wurden. Heute sieht die Praxis jedoch deutlich anders aus.

In modernen Unternehmen kommen je nach Einsatzbereich unter anderem folgende Flurförderzeuge zum Einsatz:

  • Frontstapler
  • Schubmaststapler
  • Schmalgangstapler
  • Vierwege-Stapler
  • Seitenstapler
  • Kommissionierstapler
  • Mitgänger-Flurförderzeuge
  • Spezialfahrzeuge für besondere Lager- und Produktionsbereiche


Diese Fahrzeuge unterscheiden sich teilweise erheblich hinsichtlich Bedienung, Sichtverhältnissen, Fahrverhalten und Gefährdungen.

Eine einheitliche Ausbildung kann diese Unterschiede nur eingeschränkt berücksichtigen. Genau hier setzt das neue Modulsystem an.


Wie funktioniert das neue Modulsystem?

Der Entwurf sieht vor, die Qualifizierung in mehrere aufeinander aufbauende Module zu gliedern.

Den Einstieg bildet ein gemeinsames Grundmodul, in dem alle Teilnehmer die grundlegenden Kenntnisse erwerben, die unabhängig vom später eingesetzten Fahrzeug erforderlich sind.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • rechtliche Grundlagen,
  • Unfallverhütung,
  • Sicherheitsregeln,
  • physikalische Grundlagen,
  • Lastschwerpunkt und Tragfähigkeit,
  • tägliche Einsatzkontrollen,
  • Verkehrsregeln im Betrieb,
  • Verhalten bei besonderen Gefahrensituationen.


Dieses Basiswissen bildet die Grundlage für alle weiteren Qualifizierungen.


Zusatzmodule für verschiedene Fahrzeugarten

Nach erfolgreichem Abschluss des Grundmoduls können – abhängig vom späteren Einsatzbereich – zusätzliche Module erforderlich werden.

Diese vermitteln die Besonderheiten der jeweiligen Flurförderzeuge.

Dadurch wird sichergestellt, dass Fahrer nicht nur allgemeine Kenntnisse besitzen, sondern auch die speziellen Eigenschaften ihres Arbeitsmittels sicher beherrschen.

Je nach Fahrzeugtyp können beispielsweise Themen wie folgende behandelt werden:

  • besondere Fahrdynamik,
  • eingeschränkte Sichtverhältnisse,
  • Arbeiten in Hochregallagern,
  • schmale Fahrgassen,
  • besondere Lastaufnahmen,
  • Einsatz spezieller Anbaugeräte,
  • Rangieren unter beengten Platzverhältnissen.

Damit orientiert sich die Ausbildung künftig deutlich stärker an den tatsächlichen Anforderungen im Betrieb.


Mehr Praxisbezug

Ein wesentlicher Vorteil des neuen Systems besteht darin, dass die Ausbildung praxisnäher wird.

Nicht jeder Fahrer benötigt dieselben Kenntnisse. Ein Beschäftigter, der ausschließlich einen Frontstapler im Wareneingang nutzt, stellt andere Anforderungen an die Ausbildung als eine Person, die täglich mit einem Schmalgangstapler in einem Hochregallager arbeitet.

Durch die modulare Struktur können Unternehmen ihre Qualifizierungen gezielter planen und gleichzeitig sicherstellen, dass sämtliche relevanten Inhalte vermittelt werden.


Vorteile für Unternehmen

Auch aus Sicht der Unternehmen bringt das neue Ausbildungssystem zahlreiche Vorteile.

Dazu gehören unter anderem:

  • bessere Anpassung an den tatsächlichen Fahrzeugbestand,
  • zielgerichtete Qualifizierung neuer Mitarbeiter,
  • höhere Flexibilität bei zukünftigen Erweiterungen,
  • einheitlichere Dokumentation,
  • bessere Nachvollziehbarkeit der vermittelten Ausbildungsinhalte.

Insbesondere Betriebe mit mehreren unterschiedlichen Flurförderzeugtypen profitieren von einer modularen Ausbildung, da nicht mehr alle Teilnehmer dieselben Inhalte absolvieren müssen.


Vorteile für Fahrerinnen und Fahrer

Auch die Teilnehmer profitieren von der neuen Struktur.

Sie erhalten künftig eine Ausbildung, die wesentlich genauer auf ihren späteren Arbeitsplatz zugeschnitten ist.

Dadurch werden:

  • unnötige Ausbildungsinhalte reduziert,
  • fahrzeugbezogene Besonderheiten intensiver vermittelt,
  • praktische Übungen zielgerichteter durchgeführt,
  • Sicherheit und Handlungskompetenz verbessert.

Gerade bei Spezialfahrzeugen kann dies einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung leisten.


Mehr Flexibilität für zukünftige Erweiterungen

Ein weiterer Vorteil des modularen Systems liegt in seiner Zukunftsfähigkeit.

Neue Fahrzeugtypen oder technische Entwicklungen lassen sich wesentlich einfacher integrieren, ohne den gesamten DGUV Grundsatz erneut vollständig überarbeiten zu müssen.

Stattdessen können künftig zusätzliche Module ergänzt oder bestehende Module angepasst werden.

Dadurch bleibt der Grundsatz auch langfristig an neue technische Entwicklungen anpassbar.


Was bedeutet das für bestehende Fahrer?

Für Personen, die bereits erfolgreich qualifiziert wurden, ergibt sich nach dem derzeitigen Entwurfsstand zunächst keine unmittelbare Änderung.

Der neue Aufbau richtet sich in erster Linie an zukünftige Qualifizierungen.

Ob und in welchem Umfang bestehende Ausbildungsnachweise angepasst werden müssen, wird sich erst mit der endgültigen Veröffentlichung des neuen Grundsatzes zeigen.

Nach aktuellem Kenntnisstand ist jedoch nicht davon auszugehen, dass bereits ausgestellte Fahrausweise automatisch ihre Gültigkeit verlieren.


Vorbereitung für Unternehmen

Auch wenn die endgültige Fassung noch aussteht, können Unternehmen bereits heute einige Vorbereitungen treffen.

Dazu gehört beispielsweise:

  • den eigenen Fahrzeugbestand erfassen,
  • unterschiedliche Fahrzeugtypen dokumentieren,
  • zukünftige Qualifizierungsbedarfe analysieren,
  • interne Ausbildungsunterlagen überprüfen,
  • die weitere Entwicklung des DGUV Grundsatzes beobachten.

Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert die spätere Umsetzung erheblich.


Fazit

Das neue modulare Ausbildungssystem gehört zu den wichtigsten Änderungen des DGUV Grundsatzes 308-001. Es löst die bisherige Ausbildungsstruktur ab und orientiert sich künftig deutlich stärker an den tatsächlich eingesetzten Flurförderzeugen und deren jeweiligen Anforderungen.

Für Unternehmen bedeutet dies mehr Flexibilität und eine gezieltere Planung von Qualifizierungen. Fahrerinnen und Fahrer profitieren von einer praxisnahen Ausbildung, die genau auf ihren späteren Einsatzbereich abgestimmt ist.

In den folgenden Kapiteln betrachten wir die einzelnen Fahrzeugmodule und die neuen Fahrzeugkategorien im Detail.


Eine der auffälligsten Neuerungen im Entwurf des DGUV Grundsatzes 308-001 ist die deutlich detailliertere Einteilung der Flurförderzeuge. Während die bisherige Ausbildungsstruktur viele Fahrzeuge gemeinsam behandelte, berücksichtigt der neue Entwurf die technischen Unterschiede wesentlich genauer.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Moderne Flurförderzeuge unterscheiden sich heute erheblich hinsichtlich ihrer Bauweise, ihres Einsatzbereichs und ihrer Bedienung. Ein Schmalgangstapler stellt beispielsweise ganz andere Anforderungen an den Fahrer als ein Frontstapler oder ein Kommissionierstapler.

Mit der neuen Struktur soll sichergestellt werden, dass Fahrerinnen und Fahrer genau die Kenntnisse erwerben, die sie für ihre späteren Tätigkeiten benötigen.


Warum werden die Fahrzeuge künftig genauer unterschieden?

In den vergangenen Jahren hat sich die Intralogistik stark verändert.

Viele Unternehmen setzen heute spezialisierte Flurförderzeuge ein, die für ganz bestimmte Aufgaben entwickelt wurden. Dadurch steigen auch die Anforderungen an die Qualifizierung der Fahrer.

Ein Fahrer muss beispielsweise wissen,

  • welche Lasten sein Fahrzeug aufnehmen darf,
  • wie sich das Fahrzeug bei Kurvenfahrten verhält,
  • welche Sichtverhältnisse bestehen,
  • welche Besonderheiten beim Arbeiten in Hochregallagern gelten,
  • welche Sicherheitsmaßnahmen beim Rangieren erforderlich sind.

Je nach Fahrzeugtyp unterscheiden sich diese Anforderungen erheblich.

Der Entwurf trägt dieser Entwicklung Rechnung und ordnet die Fahrzeuge künftig klarer verschiedenen Qualifizierungsbereichen zu.


Frontstapler

Der Frontstapler ist der bekannteste Vertreter der Flurförderzeuge und kommt in nahezu allen Branchen zum Einsatz.

Typische Einsatzgebiete sind:

  • Wareneingang,
  • Warenausgang,
  • Produktionsbetriebe,
  • Baustoffhandel,
  • Logistikzentren.

Die Fahrer müssen insbesondere den sicheren Umgang mit Lasten, das Rangieren auf engem Raum und die Einhaltung der zulässigen Tragfähigkeit beherrschen.


Schubmaststapler

Schubmaststapler werden überwiegend in Hochregallagern eingesetzt.

Ihr Mast kann nach vorne ausgeschoben werden, wodurch große Hubhöhen erreicht werden können.

Dadurch ergeben sich besondere Anforderungen:

  • exaktes Positionieren,
  • präzises Arbeiten in großer Höhe,
  • sicheres Ein- und Auslagern,
  • Beachtung der veränderten Fahrzeugstabilität.

Diese Besonderheiten unterscheiden sich deutlich von klassischen Frontstaplern.


Schmalgangstapler

Schmalgangstapler kommen in automatisierten oder besonders platzsparenden Lagerkonzepten zum Einsatz.

Sie bewegen sich häufig innerhalb fest definierter Fahrgassen und ermöglichen eine maximale Lagerdichte.

Fahrer müssen unter anderem lernen:

  • das Arbeiten in Führungsschienen,
  • das sichere Bedienen bei eingeschränkter Bewegungsfreiheit,
  • die Besonderheiten sehr großer Hubhöhen,
  • das präzise Positionieren von Lasten.


Vierwege-Stapler

Vierwege-Stapler werden vor allem für den Transport besonders langer Güter verwendet.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Stahlprofile,
  • Rohre,
  • Holzbalken,
  • Plattenmaterial.

Durch ihre besondere Fahrwerkskonstruktion können sie sich nicht nur vorwärts und rückwärts, sondern auch seitlich bewegen.

Diese Fahreigenschaften unterscheiden sich deutlich von klassischen Gabelstaplern und erfordern eine angepasste Qualifizierung.


Seitenstapler

Seitenstapler werden vor allem dort eingesetzt, wo lange Lasten transportiert werden müssen.

Die Lastaufnahme erfolgt seitlich neben dem Fahrzeug.

Dadurch ergeben sich andere Anforderungen an:

  • Fahrverhalten,
  • Kurvenfahrten,
  • Lastschwerpunkt,
  • Sichtverhältnisse,
  • Rangieren.

Gerade im Holz- und Stahlhandel zählen Seitenstapler zu den wichtigsten Arbeitsmitteln.


Kommissionierstapler

Kommissionierstapler dienen in erster Linie der Zusammenstellung von Waren.

Je nach Bauart wird der Fahrer dabei mit angehoben.

Dadurch entstehen zusätzliche Anforderungen hinsichtlich:

  • Absturzsicherheit,
  • Positionierung,
  • ergonomischem Arbeiten,
  • sicherem Verfahren in unterschiedlichen Hubhöhen.

Sie gehören deshalb zu den Fahrzeugtypen, deren Besonderheiten in einer modernen Qualifizierung besonders berücksichtigt werden sollten.


Kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge

Eine wesentliche Neuerung des Entwurfs besteht darin, dass kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge künftig ausdrücklich berücksichtigt werden.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Elektro-Hubwagen,
  • Elektro-Niederhubwagen,
  • Elektro-Hochhubwagen,
  • weitere kraftbetriebene Mitgängergeräte.

Da diese Geräte in nahezu jedem Lager eingesetzt werden, betrifft diese Änderung viele Unternehmen.

Auf die neuen Anforderungen gehen wir im nächsten Kapitel ausführlich ein.


Warum diese Einteilung sinnvoll ist

Nicht jedes Flurförderzeug lässt sich auf dieselbe Weise bedienen.

Je nach Fahrzeug unterscheiden sich unter anderem:

  • Fahrverhalten,
  • Schwerpunktlage,
  • Sichtfeld,
  • Hubhöhe,
  • Anbaugeräte,
  • Arbeitsumgebung.

Eine einheitliche Ausbildung kann diese Unterschiede nur begrenzt vermitteln.

Durch die differenzierte Einteilung soll künftig sichergestellt werden, dass Fahrer genau die Kenntnisse erwerben, die sie für ihren konkreten Einsatz benötigen.

Dadurch kann die Ausbildung praxisnäher gestaltet und gleichzeitig die Arbeitssicherheit verbessert werden.


Vorteile für Unternehmen

Die neue Fahrzeugstruktur bietet Unternehmen mehrere Vorteile:

  • zielgerichtete Qualifizierung neuer Mitarbeiter,
  • passgenaue Ausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich,
  • höhere Transparenz bei Qualifizierungsnachweisen,
  • bessere Dokumentation der vermittelten Inhalte,
  • einfachere Planung zukünftiger Schulungen.

Insbesondere Betriebe mit unterschiedlichen Flurförderzeugtypen profitieren von einer klareren Zuordnung der Ausbildungsinhalte.


Fazit

Mit der neuen Einteilung der Flurförderzeug-Kategorien trägt der Entwurf des DGUV Grundsatzes 308-001 den technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. Statt einer weitgehend einheitlichen Ausbildung sollen die Besonderheiten der einzelnen Fahrzeugtypen künftig stärker berücksichtigt werden.

Das verbessert die Praxisnähe der Qualifizierung und ermöglicht Unternehmen eine gezieltere Schulung ihrer Beschäftigten. Im nächsten Kapitel betrachten wir deshalb ausführlich die neue Qualifizierung für kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge und erläutern, welche Auswirkungen diese Neuerung auf den betrieblichen Alltag haben kann.


Mit dem Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 rücken kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge stärker in den Fokus als bisher. Während diese Geräte in der bisherigen Ausbildungsstruktur nur eine untergeordnete Rolle spielten, sieht die Neufassung erstmals eine eigenständige Qualifizierung vor.

Diese Änderung betrifft zahlreiche Unternehmen, denn Mitgänger-Flurförderzeuge gehören inzwischen zu den am häufigsten eingesetzten Arbeitsmitteln in Lagerhallen, Logistikzentren, Produktionsbetrieben und im Einzelhandel. Obwohl sie oft kleiner und einfacher wirken als klassische Gabelstapler, können auch von ihnen erhebliche Gefährdungen ausgehen.

Mit der geplanten Neuregelung soll sichergestellt werden, dass Bedienerinnen und Bediener über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um diese Geräte sicher und verantwortungsbewusst einzusetzen.


Was sind kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge?

Mitgänger-Flurförderzeuge sind Flurförderzeuge, bei denen sich die bedienende Person während der Fahrt grundsätzlich neben oder hinter dem Fahrzeug bewegt. Anders als bei einem Frontstapler oder Schubmaststapler fährt der Bediener also nicht auf einem Fahrersitz oder Fahrerstand mit.

Typische Beispiele sind:

  • Elektro-Niederhubwagen
  • Elektro-Hochhubwagen
  • Elektro-Hubwagen
  • Elektro-Deichselstapler
  • weitere elektrisch angetriebene Mitgängergeräte

Sie werden überwiegend für den innerbetrieblichen Materialtransport über kurze bis mittlere Strecken eingesetzt.


Warum werden diese Geräte künftig stärker berücksichtigt?

Auf den ersten Blick erscheinen Mitgänger-Flurförderzeuge vergleichsweise unkompliziert. In der Praxis zeigen Unfallauswertungen jedoch, dass auch mit diesen Geräten regelmäßig schwere Unfälle passieren können.

Typische Unfallursachen sind beispielsweise:

  • Quetschungen zwischen Fahrzeug und Regalen,
  • Anfahren von Personen,
  • unkontrollierte Fahrbewegungen,
  • unsachgemäßes Abstellen,
  • Überlastung des Geräts,
  • Kollisionen im Kreuzungsbereich,
  • mangelnde Kenntnisse über Brems- und Fahrverhalten.

Gerade weil diese Geräte häufig ohne umfangreiche Einweisung genutzt werden, besteht in vielen Betrieben Verbesserungsbedarf.


Ziel der neuen Qualifizierung

Mit der Aufnahme kraftbetriebener Mitgänger-Flurförderzeuge verfolgt der Entwurf mehrere Ziele.

Zum einen sollen Unternehmen eine klare Orientierung erhalten, welche Kenntnisse beim Einsatz dieser Geräte vermittelt werden sollten.

Zum anderen soll die Ausbildung bundesweit einheitlicher werden.

Die geplante Qualifizierung soll unter anderem folgende Themen behandeln:

  • sichere Inbetriebnahme,
  • tägliche Sicht- und Funktionskontrolle,
  • Tragfähigkeit und Lastschwerpunkt,
  • sicheres Anfahren und Bremsen,
  • Fahrverhalten auf unterschiedlichen Untergründen,
  • Verhalten in Verkehrswegen,
  • Arbeiten auf Steigungen und Gefällen,
  • sicheres Abstellen des Geräts,
  • Verhalten bei Störungen und Notfällen.

Dadurch sollen Bedienfehler reduziert und die Arbeitssicherheit verbessert werden.


Unterschiede zum klassischen Gabelstapler

Obwohl Mitgänger-Flurförderzeuge ebenfalls zu den Flurförderzeugen zählen, unterscheiden sie sich deutlich von klassischen Gabelstaplern.

Zu den wichtigsten Unterschieden gehören:

Mitgänger-FlurförderzeugFrontstaplerBediener läuft neben oder hinter dem GerätBediener fährt im Fahrzeug mitEinsatz auf kurzen TransportstreckenUniverseller MaterialtransportGeringere FahrgeschwindigkeitHöhere FahrgeschwindigkeitHäufig in LagergängenInnen- und AußeneinsatzAndere GefährdungsschwerpunkteSchwerpunkt auf Fahrbetrieb und Lastaufnahme

Diese Unterschiede machen deutlich, weshalb der Entwurf künftig eine eigenständige Betrachtung vorsieht.


Welche Unternehmen sind betroffen?

Die geplante Änderung betrifft nahezu alle Branchen, in denen Waren innerbetrieblich transportiert werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Logistikunternehmen,
  • Industrie- und Produktionsbetriebe,
  • Großhandel,
  • Einzelhandel,
  • Speditionen,
  • Lebensmittelbetriebe,
  • Baumärkte,
  • Versandlager,
  • Krankenhäuser und große Einrichtungen.

Viele Unternehmen setzen bereits heute mehrere Mitgängergeräte täglich ein. Entsprechend groß ist die praktische Bedeutung dieser Neuerung.


Vorteile der neuen Regelung

Die ausdrückliche Aufnahme kraftbetriebener Mitgänger-Flurförderzeuge bietet mehrere Vorteile.

Unternehmen profitieren unter anderem von:

  • klareren Qualifizierungsstandards,
  • einheitlicheren Ausbildungsinhalten,
  • besserer Dokumentation,
  • höherer Rechtssicherheit,
  • einer besseren Nachvollziehbarkeit der vermittelten Kenntnisse.

Für die Beschäftigten bedeutet die neue Struktur vor allem mehr Sicherheit im täglichen Umgang mit den Geräten.


Was bedeutet das für bestehende Bediener?

Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs richtet sich die neue Regelung in erster Linie an zukünftige Qualifizierungen.

Für Beschäftigte, die bereits regelmäßig Mitgänger-Flurförderzeuge bedienen, gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass bestehende betriebliche Unterweisungen automatisch ihre Gültigkeit verlieren.

Ob Übergangsregelungen vorgesehen werden, wird sich erst mit der Veröffentlichung der endgültigen Fassung zeigen.


Unsere Empfehlung für Unternehmen

Auch wenn der neue DGUV Grundsatz derzeit noch nicht veröffentlicht wurde, lohnt es sich bereits jetzt, den Einsatz kraftbetriebener Mitgänger-Flurförderzeuge im eigenen Betrieb zu überprüfen.

Unternehmen sollten insbesondere folgende Fragen beantworten:

  • Welche Mitgängergeräte werden eingesetzt?
  • Wer nutzt diese Geräte regelmäßig?
  • Welche Einweisungen oder Qualifizierungen erfolgen derzeit?
  • Sind die Inhalte ausreichend dokumentiert?
  • Müssen bestehende Schulungsunterlagen künftig angepasst werden?

Eine frühzeitige Bestandsaufnahme erleichtert die spätere Umsetzung möglicher Änderungen erheblich.


Fazit

Mit der geplanten Integration kraftbetriebener Mitgänger-Flurförderzeuge trägt der Entwurf des DGUV Grundsatzes 308-001 der zunehmenden Bedeutung dieser Geräte im betrieblichen Alltag Rechnung. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Qualifizierungsstandards zu schaffen und die Sicherheit im Umgang mit diesen häufig eingesetzten Flurförderzeugen weiter zu erhöhen.

Im nächsten Kapitel widmen wir uns den digitalen Lernformen und zeigen, welche Rolle E-Learning, Online-Unterricht und moderne Ausbildungsplattformen künftig im DGUV Grundsatz 308-001 spielen.


Die Digitalisierung hat die berufliche Aus- und Weiterbildung in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Moderne Lernplattformen ermöglichen es heute, theoretische Ausbildungsinhalte flexibel, interaktiv und ortsunabhängig zu vermitteln. Auch der Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 trägt dieser Entwicklung Rechnung und berücksichtigt digitale Lernformen ausdrücklich als Bestandteil einer zeitgemäßen theoretischen Qualifizierung.


Entscheidend ist dabei nicht, wo die Theorie vermittelt wird, sondern wie. Die Lernziele müssen vollständig erreicht werden und die theoretischen Inhalte müssen den jeweiligen Anforderungen des DGUV-Grundsatzes entsprechen. Digitale Lernplattformen können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Ausbildungsprozesse effizient und nachvollziehbar zu gestalten.


Moderne Online-Theorie nach DGUV-Vorgaben

Eine professionelle Online-Theorie bietet heute deutlich mehr als digitale Seminarunterlagen.

Moderne Lernplattformen kombinieren verschiedene Lernmethoden miteinander, beispielsweise:

  • professionelle Lehrvideos,
  • interaktive Lernmodule,
  • anschauliche Grafiken und Animationen,
  • Wissenskontrollen während der Ausbildung,
  • digitale Abschlusstests,
  • übersichtliche Fortschrittsanzeigen.

Dadurch können Teilnehmer die Inhalte im eigenen Lerntempo erarbeiten und Themen bei Bedarf beliebig oft wiederholen. Gleichzeitig behalten Unternehmen den Überblick über den Lernfortschritt ihrer Beschäftigten.


Unsere Lösung: Theorie Online von Stapler Schmidt

Mit der Theorie Online von Stapler Schmidt bieten wir Unternehmen und Ausbildern eine moderne Lernplattform für die theoretische Ausbildung verschiedener Gerätekategorien an.

Die Teilnehmer absolvieren die komplette Theorie flexibel online – unabhängig von festen Unterrichtszeiten und ortsunabhängig über Smartphone, Tablet, Laptop oder PC. Nach erfolgreichem Abschluss der Theorie und des Online-Tests erhalten sie ein Zertifikat über die bestandene theoretische Ausbildung. Dieses kann anschließend mit der praktischen Ausbildung im Betrieb kombiniert werden.

Die theoretischen Inhalte stehen unter anderem für folgende Bereiche zur Verfügung:

  • Flurförderzeuge (Gabelstapler)
  • Krane
  • Hubarbeitsbühnen
  • Teleskopstapler
  • Erdbaumaschinen

Alle Module orientieren sich an den jeweiligen DGUV-Grundsätzen und werden über eine moderne Lernplattform bereitgestellt.


Vorteile einer digitalen Lernplattform

Der Einsatz einer modernen Lernplattform bietet sowohl Unternehmen als auch Teilnehmern zahlreiche Vorteile.

Für Unternehmen:

  • flexible Organisation der theoretischen Ausbildung,
  • keine festen Unterrichtstermine erforderlich,
  • einfache Dokumentation der absolvierten Theorie,
  • gleichbleibend hohe Ausbildungsqualität,
  • Entlastung der eigenen Ausbilder bei der theoretischen Schulung.

Für Teilnehmer:

  • Lernen unabhängig von Ort und Zeit,
  • Bearbeitung im eigenen Lerntempo,
  • Wiederholung einzelner Lerninhalte jederzeit möglich,
  • Nutzung auf Smartphone, Tablet oder Computer,
  • übersichtliche Darstellung des eigenen Lernfortschritts.


Theorie online – Praxis im Betrieb

Auch mit einer modernen Online-Lernplattform bleibt die praktische Ausbildung unverzichtbar.

Die theoretischen Kenntnisse schaffen die notwendige Grundlage für den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen. Erst durch praktische Fahrübungen lernen die Teilnehmer, das Fahrzeug sicher zu bedienen, Lasten korrekt aufzunehmen und typische Gefahrensituationen richtig einzuschätzen.

Die Kombination aus einer hochwertigen Online-Theorie und einer praxisnahen Ausbildung im Betrieb verbindet die Vorteile digitaler Lernmethoden mit der unverzichtbaren praktischen Erfahrung.


Digitale Abschlussprüfung

Ein weiterer Bestandteil moderner Lernplattformen ist die digitale Wissensüberprüfung.

Nach Abschluss aller Lernmodule absolvieren die Teilnehmer einen Online-Test, mit dem überprüft wird, ob die theoretischen Inhalte verstanden wurden. Die Ergebnisse werden dokumentiert und bilden die Grundlage für den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Theorie.


Fazit

Digitale Lernplattformen sind aus der modernen beruflichen Weiterbildung nicht mehr wegzudenken. Der Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 berücksichtigt diese Entwicklung ausdrücklich und schafft die Grundlage dafür, theoretische Ausbildungsinhalte flexibel und zeitgemäß zu vermitteln.

Mit der Theorie Online von Stapler Schmidt steht Unternehmen und Ausbildern eine moderne Lösung zur Verfügung, die DGUV-konforme Theorieinhalte digital vermittelt und sich ideal mit der praktischen Ausbildung im Betrieb kombinieren lässt. Die Verbindung aus Online-Theorie und Praxisausbildung ermöglicht eine effiziente, nachvollziehbare und hochwertige Qualifizierung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen.


Die theoretische Prüfung bildet die Grundlage jeder Qualifizierung nach dem DGUV Grundsatz 308-001. Sie stellt sicher, dass angehende Fahrerinnen und Fahrer die rechtlichen Grundlagen, Sicherheitsvorschriften und das notwendige Fachwissen kennen, bevor sie ein Flurförderzeug in der Praxis bedienen.

Mit dem Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 wird auch die theoretische Wissensüberprüfung weiterentwickelt. Ziel ist es, die Prüfung stärker an den tatsächlichen Lernzielen auszurichten und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen.


Warum wird die Theorieprüfung angepasst?

Die Anforderungen an Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert.

Moderne Lagertechnik, neue Fahrzeugtypen und digitale Arbeitsprozesse erfordern ein umfassendes Verständnis für:

  • den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen,
  • betriebliche Verkehrsregeln,
  • Unfallverhütung,
  • Lastaufnahme und Lastschwerpunkt,
  • tägliche Einsatzkontrollen,
  • Verhalten in besonderen Gefahrensituationen.

Die theoretische Prüfung soll deshalb sicherstellen, dass diese Kenntnisse nachvollziehbar überprüft werden.


Welche Inhalte werden geprüft?

Die theoretische Prüfung orientiert sich an den Ausbildungsinhalten des jeweiligen Qualifizierungsmoduls.

Je nach Fahrzeugkategorie können unter anderem folgende Themen Bestandteil der Prüfung sein:

  • rechtliche Grundlagen,
  • Aufgaben und Verantwortung der Fahrer,
  • Aufbau und Funktion des Flurförderzeugs,
  • Tragfähigkeit und Lastschwerpunkt,
  • Verkehrsregeln im Betrieb,
  • Sicherheitsabstände,
  • Fahrphysik,
  • Standsicherheit,
  • tägliche Sicht- und Funktionskontrollen,
  • Verhalten bei Störungen und Unfällen.

Dadurch wird sichergestellt, dass die Teilnehmer das notwendige theoretische Wissen für ihren späteren Einsatzbereich besitzen.


Digitale Theorieprüfungen gewinnen an Bedeutung

Der Entwurf berücksichtigt ausdrücklich moderne Formen der theoretischen Wissensüberprüfung.

Digitale Prüfungen bieten zahlreiche Vorteile:

  • objektive Auswertung,
  • schnelle Ergebnisermittlung,
  • nachvollziehbare Dokumentation,
  • einheitliche Prüfungsbedingungen,
  • einfache Archivierung der Ergebnisse.

Gerade in Verbindung mit modernen Lernplattformen lassen sich Theorieausbildung und Prüfung effizient miteinander kombinieren.


Bestehensgrenze nach aktuellem Entwurfsstand

Nach dem derzeit veröffentlichten Entwurf des DGUV Grundsatzes 308-001 gilt für die theoretische Prüfung eine Bestehensgrenze von mindestens 80 % der erreichbaren Punkte.

Damit wird ein klarer Qualitätsstandard definiert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Teilnehmer die wesentlichen Inhalte sicher beherrschen und nicht nur einzelne Themengebiete kennen.

Da sich der Grundsatz derzeit noch im Entwurfsverfahren befindet, können sich einzelne Vorgaben bis zur endgültigen Veröffentlichung noch ändern.


Wiederholung der Prüfung

Sollte die theoretische Prüfung nicht bestanden werden, kann sie nach einer erneuten Vorbereitung wiederholt werden.

Gerade digitale Lernplattformen bieten hierbei einen großen Vorteil: Teilnehmer können die entsprechenden Lerninhalte gezielt wiederholen und sich auf die erneute Prüfung vorbereiten, bevor sie einen weiteren Prüfungsversuch starten.

Dadurch wird nachhaltiges Lernen gefördert und Wissenslücken können gezielt geschlossen werden.


Unsere Online-Theorie mit integrierter Wissenskontrolle

Die Theorie Online von Stapler Schmidt verbindet moderne Lernmethoden mit einer strukturierten Wissensüberprüfung.

Während der Ausbildung bearbeiten die Teilnehmer interaktive Lernmodule, Lehrvideos und Wissensfragen. Nach Abschluss aller Ausbildungsinhalte erfolgt die theoretische Abschlussprüfung digital über die Lernplattform.

Dadurch profitieren Teilnehmer von:

  • einer klar strukturierten Vorbereitung,
  • beliebig oft wiederholbaren Lerninhalten,
  • transparenter Fortschrittsanzeige,
  • nachvollziehbarer Dokumentation,
  • flexibler Durchführung unabhängig von festen Unterrichtszeiten.

Die theoretische Ausbildung orientiert sich an den jeweiligen DGUV-Vorgaben und lässt sich ideal mit der anschließenden praktischen Ausbildung kombinieren.


Warum eine hochwertige Theorieprüfung so wichtig ist

Die Theorieprüfung ist weit mehr als eine formale Voraussetzung.

Sie trägt entscheidend dazu bei,

  • Unfälle zu vermeiden,
  • Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen,
  • Schäden an Personen und Sachwerten zu verhindern,
  • Fahrer auf ihren späteren Arbeitsalltag vorzubereiten.

Eine fundierte theoretische Ausbildung bildet gemeinsam mit der praktischen Qualifizierung die Grundlage für einen sicheren Umgang mit Flurförderzeugen.


Fazit

Der Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 entwickelt die theoretische Wissensüberprüfung konsequent weiter. Moderne digitale Prüfungen, klar definierte Lernziele und eine Bestehensgrenze von mindestens 80 % sollen künftig für bundesweit einheitliche Qualitätsstandards sorgen.

Für Unternehmen bedeutet dies eine bessere Dokumentation der Qualifizierung. Teilnehmer profitieren von transparenten Prüfungsanforderungen und einer strukturierten Vorbereitung – insbesondere in Verbindung mit modernen Online-Lernplattformen wie der Theorie Online von Stapler Schmidt.

Im nächsten Kapitel betrachten wir die praktische Ausbildung und zeigen, welche Anforderungen der neue DGUV Grundsatz 308-001 an Fahrübungen, Praxiseinweisung und praktische Prüfung stellt.


Während sich der Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 in vielen Bereichen stärker an digitalen Lernformen orientiert, bleibt ein Grundsatz unverändert: Der sichere Umgang mit Flurförderzeugen kann nur durch praktische Übungen erlernt werden.

Die praktische Ausbildung ist daher auch künftig ein zentraler Bestandteil der Qualifizierung. Erst durch das eigenständige Fahren und Arbeiten mit dem jeweiligen Flurförderzeug entwickeln die Teilnehmer die notwendigen Fähigkeiten, um das Fahrzeug im betrieblichen Alltag sicher und verantwortungsvoll einzusetzen.


Warum ist die Praxisausbildung so wichtig?

Theoretisches Wissen allein reicht nicht aus, um ein Flurförderzeug sicher zu bedienen.

In der Praxis müssen Fahrerinnen und Fahrer lernen,

  • das Fahrverhalten des Geräts richtig einzuschätzen,
  • Lasten sicher aufzunehmen und abzusetzen,
  • enge Verkehrswege sicher zu befahren,
  • Gefahren frühzeitig zu erkennen,
  • auf unerwartete Situationen richtig zu reagieren.

Viele dieser Fähigkeiten lassen sich ausschließlich durch praktische Übungen unter realistischen Bedingungen erwerben.


Welche Inhalte gehören zur praktischen Ausbildung?

Der Entwurf des DGUV Grundsatzes 308-001 beschreibt eine praxisnahe Qualifizierung, die sich am späteren Einsatzbereich orientiert.

Je nach eingesetzter Fahrzeugkategorie können unter anderem folgende Ausbildungsinhalte vermittelt werden:

  • tägliche Sicht- und Funktionskontrolle,
  • Einweisung in Aufbau und Bedienung des Fahrzeugs,
  • sicheres Anfahren und Bremsen,
  • Geradeaus- und Kurvenfahrt,
  • Rückwärtsfahren,
  • Rangieren auf engem Raum,
  • Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten,
  • Arbeiten an Rampen und Steigungen,
  • Einhaltung betrieblicher Verkehrsregeln,
  • sicheres Abstellen des Fahrzeugs.

Ziel ist es, dass die Teilnehmer die typischen Arbeitsabläufe sicher beherrschen und mögliche Gefahrensituationen frühzeitig erkennen.


Fahrzeugbezogene Qualifizierung

Eine wesentliche Neuerung des Entwurfs ist die stärkere Ausrichtung auf die jeweilige Fahrzeugkategorie.

Während bisher häufig eine allgemeine Staplerausbildung im Vordergrund stand, sieht das neue modulare Ausbildungssystem vor, dass die praktische Ausbildung stärker auf den tatsächlich eingesetzten Flurförderzeugtyp abgestimmt wird.

Das bedeutet beispielsweise Unterschiede bei der praktischen Qualifizierung für:

  • Frontstapler,
  • Schubmaststapler,
  • Schmalgangstapler,
  • Seitenstapler,
  • Vierwege-Stapler,
  • Kommissionierstapler,
  • kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Fahrer genau die Fähigkeiten erwerben, die sie für ihren späteren Arbeitsbereich benötigen.


Praxis unter realistischen Bedingungen

Eine hochwertige Praxisausbildung sollte möglichst den späteren Arbeitsbedingungen entsprechen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Fahren mit und ohne Last,
  • Arbeiten in engen Lagergängen,
  • Rangieren auf begrenztem Raum,
  • Ein- und Auslagern von Paletten,
  • Beachtung innerbetrieblicher Verkehrswege,
  • Kommunikation mit anderen Beschäftigten,
  • sicheres Verhalten bei unübersichtlichen Situationen.

Je realistischer die Übungen gestaltet werden, desto besser gelingt später die Umsetzung im betrieblichen Alltag.


Theorie online – Praxis vor Ort

Die Kombination aus digitaler Theorie und praktischer Ausbildung verbindet die Vorteile beider Ausbildungsformen.

Bei Stapler Schmidt absolvieren die Teilnehmer zunächst die theoretische Ausbildung über unsere moderne Online-Lernplattform. Nach erfolgreichem Abschluss der Theorie folgt die praktische Ausbildung mit einem erfahrenen Ausbilder an einem geeigneten Schulungsstandort oder direkt im Unternehmen.

Dieses Konzept bietet zahlreiche Vorteile:

  • flexible Zeiteinteilung für die Theorie,
  • keine unnötigen Anfahrten für den Unterricht,
  • mehr Zeit für praktische Fahrübungen,
  • strukturierte Vorbereitung auf die Praxis,
  • nachvollziehbare Dokumentation der gesamten Qualifizierung.

So können sich die Teilnehmer während der Praxisausbildung vollständig auf das sichere Bedienen des Flurförderzeugs konzentrieren.


Die praktische Prüfung

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung erfolgt eine praktische Fahrprüfung.

Dabei wird überprüft, ob der Teilnehmer das Flurförderzeug sicher bedienen kann und die im Rahmen der Ausbildung vermittelten Kenntnisse in der Praxis anwendet.

Je nach Fahrzeugkategorie gehören dazu beispielsweise:

  • sichere Fahrzeugkontrolle,
  • korrektes Anfahren,
  • Lastaufnahme,
  • Lasttransport,
  • präzises Absetzen der Last,
  • Einhaltung der Sicherheitsregeln,
  • sicheres Abstellen des Fahrzeugs.

Die praktische Prüfung ergänzt die theoretische Wissensüberprüfung und bildet den Abschluss der Qualifizierung.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen sollten bereits heute prüfen, welche Flurförderzeuge im Betrieb eingesetzt werden und ob die praktische Ausbildung auf die jeweiligen Fahrzeugtypen abgestimmt ist.

Durch das neue modulare Ausbildungssystem kann es sinnvoll sein,

  • Ausbildungsunterlagen zu aktualisieren,
  • praktische Übungen anzupassen,
  • verschiedene Fahrzeugtypen getrennt zu schulen,
  • Qualifizierungen sorgfältig zu dokumentieren.

Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert die spätere Umsetzung der endgültigen Fassung des DGUV Grundsatzes 308-001.


Fazit

Die praktische Ausbildung bleibt auch nach dem Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 der wichtigste Bestandteil der Qualifizierung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen. Digitale Lernplattformen können die theoretische Wissensvermittlung sinnvoll ergänzen, ersetzen jedoch nicht die praktischen Übungen am Fahrzeug.

Durch die stärkere Ausrichtung auf einzelne Fahrzeugkategorien und das neue modulare Ausbildungssystem soll die praktische Qualifizierung künftig noch gezielter auf den tatsächlichen Einsatzbereich abgestimmt werden. Unternehmen profitieren dadurch von besser vorbereiteten Fahrern, während Teilnehmer die Fähigkeiten erwerben, die sie für einen sicheren Arbeitsalltag benötigen.


Der sichere Einsatz von Flurförderzeugen ist nicht allein Aufgabe der Fahrer. Auch Unternehmen tragen eine erhebliche Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass ausschließlich geeignete, qualifizierte und beauftragte Personen Flurförderzeuge bedienen.

Die grundlegenden Pflichten ergeben sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“, dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie den ergänzenden Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 308-001.

Während die DGUV Vorschrift 68 verbindliche Anforderungen festlegt, beschreibt der DGUV Grundsatz 308-001, wie die Ausbildung und Qualifizierung in der Praxis durchgeführt werden kann.


Wer darf ein Flurförderzeug bedienen?

Nach § 7 der DGUV Vorschrift 68 dürfen Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand grundsätzlich nur von Personen geführt werden, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • körperlich und geistig geeignet sind,
  • für die jeweilige Tätigkeit ausgebildet wurden,
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben,
  • vom Unternehmen ausdrücklich mit dem Führen des Flurförderzeugs beauftragt wurden.

Diese Voraussetzungen dienen dem Schutz der Fahrer selbst sowie aller Beschäftigten im Betrieb.


Die Verantwortung des Unternehmers

Der Unternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass nur ausreichend qualifizierte Personen eingesetzt werden.

Dazu gehört insbesondere,

  • geeignete Beschäftigte auszuwählen,
  • eine fachgerechte Ausbildung sicherzustellen,
  • die theoretische und praktische Qualifizierung zu dokumentieren,
  • die praktische Prüfung zu organisieren,
  • Fahrer schriftlich zu beauftragen,
  • regelmäßige Unterweisungen durchzuführen.

Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen – auch dann, wenn die Ausbildung durch einen externen Schulungsanbieter durchgeführt wird.


Geeignete Ausbildung sicherstellen

Eine der wichtigsten Unternehmerpflichten besteht darin, die Beschäftigten angemessen auszubilden.

Der Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 verfolgt das Ziel, bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards zu schaffen. Unternehmen erhalten dadurch eine Orientierung, welche Inhalte vermittelt werden sollten und wie eine zeitgemäße Qualifizierung aufgebaut sein kann.

Je nach eingesetztem Flurförderzeug kann künftig eine fahrzeugbezogene Qualifizierung erforderlich sein.


Schriftliche Beauftragung

Auch nach einer erfolgreich bestandenen Ausbildung darf ein Beschäftigter nicht automatisch Flurförderzeuge bedienen.

Vor dem ersten Einsatz sollte eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer erfolgen.

Diese enthält in der Regel:

  • Name des Fahrers,
  • zugelassene Fahrzeugarten,
  • Einsatzbereich,
  • Datum der Beauftragung,
  • Unterschrift des Unternehmers oder einer beauftragten Führungskraft.

Erst mit dieser Beauftragung darf der Fahrer im Unternehmen eigenständig tätig werden.


Jährliche Unterweisung

Die Ausbildung endet nicht mit dem Erhalt des Fahrausweises.

Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzes müssen Beschäftigte regelmäßig – mindestens einmal jährlich – unterwiesen werden.

Dabei können beispielsweise folgende Themen behandelt werden:

  • aktuelle Unfallereignisse,
  • Änderungen betrieblicher Verkehrswege,
  • neue Flurförderzeuge,
  • geänderte Arbeitsabläufe,
  • typische Gefahrensituationen,
  • praktische Sicherheitsübungen.

Regelmäßige Unterweisungen tragen wesentlich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und das Sicherheitsbewusstsein dauerhaft aufrechtzuerhalten.


Dokumentation der Qualifizierung

Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert den Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden und Versicherungen.

Empfehlenswert ist die Aufbewahrung von:

  • Ausbildungsnachweisen,
  • Prüfungsprotokollen,
  • Teilnehmerlisten,
  • Fahrausweisen,
  • schriftlichen Fahrerbeauftragungen,
  • Nachweisen über jährliche Unterweisungen.

Eine vollständige Dokumentation schafft Transparenz und unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Organisationspflichten.


Was ändert sich durch den neuen DGUV Grundsatz 308-001?

Der Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 richtet sich in erster Linie an die Gestaltung der Ausbildung. Die grundlegenden Unternehmerpflichten aus der DGUV Vorschrift 68 bleiben hiervon unberührt.

Neu ist jedoch insbesondere die stärkere Orientierung an den tatsächlich eingesetzten Fahrzeugarten. Unternehmen sollten daher künftig prüfen,

  • welche Flurförderzeuge im Betrieb eingesetzt werden,
  • ob die vorhandenen Qualifizierungen zu den jeweiligen Fahrzeugtypen passen,
  • ob Ausbildungsunterlagen aktualisiert werden sollten,
  • und ob die Dokumentation an die neuen Ausbildungsstrukturen angepasst werden muss.

Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert die spätere Umsetzung der endgültigen Fassung.


Unsere Empfehlung für Unternehmen

Bereits heute lohnt es sich, die bestehende Ausbildung im eigenen Betrieb zu überprüfen.

Insbesondere folgende Fragen helfen bei der Einschätzung:

  • Sind alle Fahrer ordnungsgemäß qualifiziert?
  • Liegt eine schriftliche Fahrerbeauftragung vor?
  • Werden jährliche Unterweisungen durchgeführt?
  • Sind Ausbildungs- und Prüfungsnachweise vollständig dokumentiert?
  • Entsprechen die Qualifizierungen den tatsächlich eingesetzten Flurförderzeugen?

Wer diese Punkte regelmäßig überprüft, schafft eine gute Grundlage für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb.


Fazit

Unternehmen tragen eine zentrale Verantwortung für den sicheren Einsatz von Flurförderzeugen. Sie müssen geeignete Fahrer auswählen, eine fachgerechte Ausbildung sicherstellen, die Qualifizierung dokumentieren und Beschäftigte schriftlich mit dem Führen der Fahrzeuge beauftragen.

Der neue DGUV Grundsatz 308-001 ändert diese grundlegenden Pflichten nicht, bietet jedoch eine modernisierte und strukturiertere Orientierung für die Durchführung der Ausbildung. Unternehmen, die ihre Schulungskonzepte bereits heute an den aktuellen Entwurfsstand anpassen, schaffen gute Voraussetzungen für die zukünftigen Anforderungen und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit.


Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 lautet:

Müssen bereits ausgebildete Staplerfahrer nach Inkrafttreten der neuen Regelungen erneut an einer vollständigen Ausbildung teilnehmen?

Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs spricht vieles dafür, dass bereits ordnungsgemäß erworbene Qualifikationen grundsätzlich ihre Gültigkeit behalten. Einen automatischen Verlust bestehender Fahrerqualifikationen oder Fahrausweise sieht der Entwurf derzeit nicht vor.


Was bedeutet Bestandsschutz?

Unter Bestandsschutz versteht man, dass eine nach den zum Zeitpunkt der Ausbildung geltenden Vorgaben ordnungsgemäß erworbene Qualifikation grundsätzlich weiterhin anerkannt bleibt – auch wenn sich spätere Ausbildungsstandards ändern.

Dieses Prinzip ist in vielen Bereichen des Arbeitsschutzes üblich und sorgt für Rechtssicherheit sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte.

Für Flurförderzeugfahrer bedeutet dies nach heutigem Kenntnisstand:

  • Bereits ausgestellte Fahrausweise verlieren nicht automatisch ihre Gültigkeit.
  • Eine abgeschlossene Ausbildung muss nicht allein aufgrund des neuen DGUV Grundsatzes wiederholt werden.
  • Unternehmen können bestehende Qualifikationen weiterhin berücksichtigen, sofern sie ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurden.


Keine automatische Neuausbildung

Immer wieder wird behauptet, dass mit dem neuen DGUV Grundsatz sämtliche Staplerfahrer erneut geschult werden müssten.

Für diese Aussage gibt es nach dem aktuellen Entwurfsstand keine Grundlage.

Der Entwurf beschreibt in erster Linie die zukünftige Gestaltung der Ausbildung. Er enthält derzeit keine allgemeine Verpflichtung, alle bereits qualifizierten Fahrer erneut vollständig auszubilden.

Natürlich müssen Unternehmen weiterhin sicherstellen, dass ihre Beschäftigten über die erforderlichen Kenntnisse verfügen und regelmäßig unterwiesen werden.


Wann kann dennoch eine Nachqualifizierung sinnvoll sein?

Auch wenn bestehende Qualifikationen grundsätzlich bestehen bleiben können, gibt es Situationen, in denen eine ergänzende Qualifizierung empfehlenswert oder erforderlich sein kann.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Einführung neuer Flurförderzeugtypen,
  • Wechsel auf eine andere Fahrzeugkategorie,
  • längere Fahrpausen,
  • neue betriebliche Einsatzbereiche,
  • geänderte Arbeitsverfahren,
  • auffällige Sicherheitsmängel im Fahrbetrieb.

In diesen Fällen kann eine zusätzliche Unterweisung oder fahrzeugbezogene Schulung dazu beitragen, die notwendige Handlungssicherheit sicherzustellen.


Das neue modulare Ausbildungssystem

Mit dem Entwurf des DGUV Grundsatzes 308-001 wird die Ausbildung künftig stärker nach Fahrzeugkategorien gegliedert.

Für Unternehmen bedeutet dies vor allem bei zukünftigen Qualifizierungen, dass die Ausbildung gezielter auf den tatsächlich eingesetzten Flurförderzeugtyp abgestimmt werden kann.

Bestehende Fahrer müssen dadurch jedoch nicht automatisch sämtliche neuen Module nachholen.

Entscheidend bleibt, dass die vorhandene Qualifikation zum jeweiligen Einsatzbereich passt und der Fahrer das eingesetzte Flurförderzeug sicher bedienen kann.


Verantwortung des Unternehmers bleibt bestehen

Unabhängig vom Bestandsschutz bleibt der Unternehmer dafür verantwortlich,

  • die Eignung seiner Fahrer zu beurteilen,
  • regelmäßige Unterweisungen durchzuführen,
  • den sicheren Einsatz der Flurförderzeuge sicherzustellen,
  • und nur ausreichend qualifizierte Beschäftigte einzusetzen.

Der Bestandsschutz entbindet Unternehmen daher nicht von ihren allgemeinen Pflichten aus der DGUV Vorschrift 68, dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung.


Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn der endgültige Grundsatz noch nicht veröffentlicht wurde, empfiehlt es sich bereits heute,

  • vorhandene Ausbildungsnachweise zu prüfen,
  • Fahrerbeauftragungen zu kontrollieren,
  • Qualifizierungen vollständig zu dokumentieren,
  • eingesetzte Fahrzeugtypen zu erfassen,
  • zukünftigen Schulungsbedarf frühzeitig zu planen.

Mit einer guten Dokumentation und einer regelmäßigen Überprüfung der Fahrerqualifikation sind Unternehmen auf mögliche Änderungen optimal vorbereitet.


Aktueller Stand des Entwurfs

Da sich der DGUV Grundsatz 308-001 derzeit noch im Entwurfsverfahren befindet, können sich einzelne Inhalte bis zur Veröffentlichung der endgültigen Fassung noch ändern.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand spricht jedoch vieles dafür, dass bereits ordnungsgemäß absolvierte Ausbildungen und ausgestellte Fahrausweise weiterhin anerkannt bleiben und keine generelle Pflicht zur vollständigen Neuausbildung besteht.

Sollte die endgültige Fassung hierzu konkrete Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen enthalten, werden diese selbstverständlich zu berücksichtigen sein.


Fazit

Unternehmen und Fahrer können dem neuen DGUV Grundsatz 308-001 derzeit gelassen entgegensehen. Nach dem aktuellen Entwurfsstand verlieren bestehende Staplerscheine nicht automatisch ihre Gültigkeit, und eine allgemeine Pflicht zur erneuten Komplettausbildung ist nicht vorgesehen.

Dennoch sollten Unternehmen ihre Qualifizierungen regelmäßig überprüfen, die jährlichen Unterweisungen konsequent durchführen und bei neuen Fahrzeugtypen oder geänderten Einsatzbedingungen prüfen, ob eine ergänzende Schulung sinnvoll ist. So bleiben Fahrer fachlich auf dem aktuellen Stand und Unternehmen erfüllen ihre Verantwortung für einen sicheren Betrieb.


Der neue DGUV Grundsatz 308-001 befindet sich derzeit noch im Entwurfsverfahren. Bis zur Veröffentlichung der endgültigen Fassung gelten daher weiterhin die bisherigen Regelungen für die Ausbildung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen.

Für Unternehmen bedeutet das: Es besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Gleichzeitig lohnt es sich jedoch, die geplanten Änderungen bereits heute zu kennen und sich frühzeitig auf mögliche Neuerungen vorzubereiten.


Welche Regelungen gelten derzeit?

Bis zum Inkrafttreten der neuen Fassung bleiben die bisherigen Vorgaben maßgeblich.

Hierzu gehören insbesondere:

  • die aktuell gültige Fassung des DGUV Grundsatzes 308-001,
  • die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“,
  • das Arbeitsschutzgesetz,
  • die Betriebssicherheitsverordnung,
  • betriebliche Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.

Ausbildungen, Prüfungen und Fahrerbeauftragungen können daher weiterhin nach den derzeit geltenden Vorgaben durchgeführt werden.


Wann treten die Änderungen in Kraft?

Ein verbindlicher Veröffentlichungstermin für die endgültige Neufassung liegt derzeit noch nicht vor.

Nach dem aktuellen Stand wird die Veröffentlichung für 2027 erwartet.

Bis dahin können einzelne Inhalte des Entwurfs noch geändert, ergänzt oder präzisiert werden. Unternehmen sollten daher Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Ausbildungsprozesse erst nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung anpassen.


Müssen laufende Ausbildungen geändert werden?

Nein.

Bereits begonnene oder derzeit geplante Ausbildungen können weiterhin nach den aktuell gültigen Regelungen durchgeführt werden.

Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass laufende Qualifizierungen aufgrund des Entwurfs unterbrochen oder vollständig neu aufgebaut werden müssen.


Was sollten Unternehmen bereits jetzt vorbereiten?

Auch wenn die endgültigen Übergangsregelungen noch nicht veröffentlicht wurden, können Unternehmen bereits heute wichtige Vorbereitungen treffen.

Dazu gehören insbesondere:

  • eingesetzte Flurförderzeugtypen erfassen,
  • vorhandene Fahrerqualifikationen überprüfen,
  • Ausbildungsnachweise vollständig dokumentieren,
  • schriftliche Fahrerbeauftragungen kontrollieren,
  • jährliche Unterweisungen aktuell halten,
  • zukünftigen Schulungsbedarf bewerten.

Mit diesen Maßnahmen lassen sich mögliche Anpassungen später deutlich einfacher umsetzen.


Vorteile einer frühzeitigen Vorbereitung

Unternehmen, die sich bereits jetzt mit dem Entwurf beschäftigen, profitieren von mehreren Vorteilen.

Sie können:

  • Ausbildungsunterlagen rechtzeitig aktualisieren,
  • interne Prozesse frühzeitig anpassen,
  • Schulungsbedarf besser planen,
  • Budgets rechtzeitig berücksichtigen,
  • Mitarbeiter gezielt informieren.

Eine gute Vorbereitung verhindert unnötigen Zeitdruck, sobald die endgültige Fassung veröffentlicht wird.


Übergangsphase nach der Veröffentlichung

Nach Veröffentlichung des neuen DGUV Grundsatzes wird voraussichtlich eine Übergangsphase erforderlich sein, damit Unternehmen ihre Ausbildungsprozesse anpassen können.

Wie diese Übergangsregelung im Detail ausgestaltet wird, steht derzeit jedoch noch nicht fest.

Erst die endgültige Fassung wird verbindlich festlegen,

  • ab wann die neuen Ausbildungsstrukturen anzuwenden sind,
  • welche Übergangsfristen gelten,
  • und ob für einzelne Bereiche besondere Regelungen vorgesehen werden.

Bis dahin sollten Unternehmen keine voreiligen Maßnahmen auf Grundlage des Entwurfs treffen.


Unsere Empfehlung

Bereiten Sie sich organisatorisch bereits heute auf die geplanten Änderungen vor, führen Sie Ihre Ausbildungen jedoch weiterhin nach den derzeit gültigen Vorgaben durch.

Beobachten Sie die weitere Entwicklung des DGUV Grundsatzes 308-001 und prüfen Sie nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung, welche Anpassungen für Ihren Betrieb tatsächlich erforderlich sind.

So vermeiden Sie unnötige Doppelarbeit und stellen gleichzeitig sicher, dass Ihre Ausbildung jederzeit den aktuellen Anforderungen entspricht.


Fazit

Bis zur Einführung des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 gelten weiterhin die bestehenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Der Entwurf dient derzeit als Orientierung, entfaltet jedoch noch keine verbindliche Wirkung.

Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen, ihre Dokumentation aktuell halten und sich organisatorisch auf mögliche Änderungen vorbereiten. Wer frühzeitig plant, kann die spätere Umstellung effizient umsetzen und gleichzeitig einen hohen Standard in der Ausbildung seiner Flurförderzeugfahrer sicherstellen.

Im nächsten Kapitel betrachten wir die konkreten Auswirkungen des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 auf Unternehmen und zeigen, welche Chancen und Herausforderungen sich daraus ergeben.


Der Entwurf des neuen DGUV Grundsatzes 308-001 verfolgt das Ziel, die Ausbildung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen an moderne Arbeitsbedingungen anzupassen. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur Änderungen bei der Organisation zukünftiger Qualifizierungen, sondern auch die Chance, bestehende Ausbildungsprozesse zu optimieren.

Auch wenn die endgültige Fassung derzeit noch nicht veröffentlicht wurde, können sich Unternehmen bereits heute mit den geplanten Neuerungen vertraut machen und ihre internen Abläufe entsprechend vorbereiten.


Mehr Planungssicherheit durch klare Ausbildungsstrukturen

Mit dem neuen modularen Ausbildungssystem soll die Qualifizierung künftig stärker an den tatsächlich eingesetzten Flurförderzeugen ausgerichtet werden.

Für Unternehmen bedeutet dies unter anderem:

  • besser planbare Ausbildungsabläufe,
  • klar definierte Qualifizierungswege,
  • gezieltere Schulungen für unterschiedliche Fahrzeugtypen,
  • nachvollziehbare Dokumentation der erworbenen Qualifikationen.

Dadurch kann die Ausbildung künftig effizienter und praxisnäher organisiert werden.


Digitalisierung reduziert den organisatorischen Aufwand

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs ist die stärkere Berücksichtigung digitaler Lernformen.

Unternehmen profitieren insbesondere von:

  • weniger festen Schulungsterminen,
  • geringeren Reisezeiten,
  • flexibler Planung der Theorie,
  • einfacher Dokumentation der Lernfortschritte,
  • zentraler Verwaltung der Ausbildungsnachweise.

Moderne Online-Lernplattformen ermöglichen es, die theoretische Ausbildung zeit- und ortsunabhängig durchzuführen. Die praktische Ausbildung kann anschließend gezielt vor Ort erfolgen.


Höhere Qualität der Ausbildung

Durch die stärkere Orientierung an den jeweiligen Fahrzeugkategorien sollen Fahrer künftig noch gezielter auf ihren späteren Einsatz vorbereitet werden.

Davon profitieren Unternehmen beispielsweise durch:

  • besser ausgebildete Fahrer,
  • geringere Fehlerquoten,
  • höhere Arbeitssicherheit,
  • weniger Sachschäden,
  • geringeres Unfallrisiko,
  • höhere Akzeptanz der Ausbildung bei den Beschäftigten.

Eine praxisnahe Qualifizierung trägt dazu bei, Risiken im täglichen Betrieb nachhaltig zu reduzieren.


Dokumentation gewinnt weiter an Bedeutung

Auch wenn Unternehmen bereits heute Ausbildungsnachweise dokumentieren sollten, wird eine vollständige Dokumentation künftig noch wichtiger.

Empfehlenswert ist insbesondere die strukturierte Aufbewahrung von:

  • Ausbildungsnachweisen,
  • Theorie- und Praxisprüfungen,
  • Fahrerbeauftragungen,
  • jährlichen Unterweisungen,
  • Nachweisen über zusätzliche Qualifizierungen.

Eine vollständige Dokumentation erleichtert den Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden und Versicherungen.


Frühzeitig auf neue Fahrzeugkategorien vorbereiten

Viele Unternehmen setzen heute unterschiedliche Flurförderzeuge ein – vom klassischen Frontstapler über Schubmaststapler bis hin zu kraftbetriebenen Mitgänger-Flurförderzeugen.

Bereits jetzt empfiehlt es sich,

  • alle eingesetzten Fahrzeugtypen zu erfassen,
  • die vorhandenen Fahrerqualifikationen zu überprüfen,
  • zukünftigen Schulungsbedarf zu planen,
  • Ausbildungsunterlagen regelmäßig zu aktualisieren.

Dadurch lässt sich eine spätere Umstellung deutlich einfacher umsetzen.


Unsere Empfehlung für Unternehmen

Auch wenn sich der neue DGUV Grundsatz 308-001 derzeit noch im Entwurfsverfahren befindet, können Unternehmen bereits heute wichtige organisatorische Maßnahmen ergreifen.

Dazu gehören insbesondere:

  • aktuelle Ausbildungsunterlagen überprüfen,
  • Dokumentation vollständig führen,
  • jährliche Unterweisungen konsequent durchführen,
  • zukünftige Qualifizierungen frühzeitig planen,
  • moderne digitale Lernformen sinnvoll nutzen.

Mit einer frühzeitigen Vorbereitung schaffen Unternehmen die besten Voraussetzungen, um zukünftige Änderungen effizient umzusetzen.


Theorie online – Praxis vor Ort

Ein modernes Ausbildungskonzept verbindet digitale Lernformen mit einer praxisnahen Ausbildung.

Bei Stapler Schmidt absolvieren die Teilnehmer zunächst die theoretische Ausbildung über unsere moderne Online-Lernplattform. Nach erfolgreichem Abschluss der Theorie erfolgt die praktische Ausbildung mit einem qualifizierten Ausbilder – entweder an einem unserer Schulungsstandorte oder direkt im Unternehmen.

Dieses Konzept bietet zahlreiche Vorteile:

  • flexible Durchführung der Theorie,
  • weniger Ausfallzeiten,
  • effiziente Organisation,
  • nachvollziehbare Dokumentation,
  • praxisnahe Ausbildung am eingesetzten Flurförderzeug.

Dadurch lässt sich die Qualifizierung optimal in den betrieblichen Alltag integrieren.


Wettbewerbsvorteil durch moderne Ausbildung

Unternehmen, die frühzeitig auf moderne Ausbildungsprozesse setzen, profitieren nicht nur von einer höheren Rechtssicherheit, sondern auch von effizienteren Abläufen.

Gut qualifizierte Fahrer arbeiten sicherer, vermeiden Schäden und tragen zu einem reibungslosen Materialfluss bei. Gleichzeitig reduziert eine strukturierte Ausbildung den organisatorischen Aufwand und verbessert die Nachvollziehbarkeit aller Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Investition in eine hochwertige Ausbildung zahlt sich daher langfristig sowohl wirtschaftlich als auch sicherheitstechnisch aus.


Fazit

Der neue DGUV Grundsatz 308-001 bietet Unternehmen die Chance, ihre Ausbildungsprozesse zu modernisieren und stärker an den tatsächlichen betrieblichen Anforderungen auszurichten. Digitale Lernformen, eine fahrzeugbezogene Qualifizierung und eine strukturierte Dokumentation können dazu beitragen, die Ausbildung effizienter und transparenter zu gestalten.

Unternehmen sollten die weitere Entwicklung des Grundsatzes aufmerksam verfolgen und die verbleibende Zeit nutzen, um ihre internen Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wer frühzeitig plant, kann die späteren Änderungen problemlos umsetzen und gleichzeitig die Sicherheit im Betrieb nachhaltig verbessern.


Neben Unternehmen werden auch Ausbilder von den geplanten Änderungen des neuen DGUV Grundsatzes 308-001betroffen sein. Zwar befindet sich die Neufassung derzeit noch im Entwurfsverfahren, dennoch zeichnet sich bereits ab, dass sich die Ausbildung künftig stärker an den tatsächlich eingesetzten Flurförderzeugen orientieren wird.

Für Ausbilder bedeutet dies vor allem, dass Ausbildungsinhalte, Schulungsunterlagen und praktische Übungen künftig noch gezielter auf die jeweilige Fahrzeugkategorie abgestimmt werden können.


Höhere Anforderungen an die Ausbildungsplanung

Mit dem neuen modularen Ausbildungssystem gewinnt die Planung der Ausbildung weiter an Bedeutung.

Ausbilder müssen künftig bereits vor Beginn der Schulung festlegen,

  • welche Flurförderzeuge im Betrieb eingesetzt werden,
  • welche Fahrzeugkategorien vermittelt werden sollen,
  • welche theoretischen Inhalte erforderlich sind,
  • welche praktischen Übungen durchgeführt werden müssen.

Dadurch wird die Ausbildung individueller und praxisnäher.


Mehr Praxisbezug

Ein zentrales Ziel des neuen DGUV Grundsatzes ist die stärkere Orientierung am tatsächlichen Arbeitsalltag.

Für Ausbilder bedeutet dies insbesondere,

  • Übungen stärker an realen Einsatzsituationen auszurichten,
  • unterschiedliche Fahrzeugtypen gezielt einzusetzen,
  • typische Gefahrensituationen praxisnah zu trainieren,
  • den sicheren Umgang mit Lasten noch intensiver zu vermitteln.

Dadurch sollen Teilnehmer besser auf ihren späteren Einsatz vorbereitet werden.


Digitale Lernplattformen als Ergänzung

Die zunehmende Digitalisierung eröffnet auch für Ausbilder neue Möglichkeiten.

Moderne Online-Lernplattformen übernehmen einen großen Teil der theoretischen Wissensvermittlung. Dadurch können sich Ausbilder während der praktischen Ausbildung stärker auf das konzentrieren, was im direkten Kontakt mit den Teilnehmern besonders wichtig ist:

  • individuelle Betreuung,
  • praktische Fahrübungen,
  • Korrektur von Fahrfehlern,
  • Beantwortung fachlicher Fragen,
  • Vermittlung sicherheitsrelevanter Verhaltensweisen.

Digitale Theorie und praktische Ausbildung ergänzen sich dabei sinnvoll.


Dokumentation gewinnt weiter an Bedeutung

Eine vollständige Dokumentation der Ausbildung wird künftig noch wichtiger.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Ausbildungsnachweise,
  • Theorieprüfungen,
  • praktische Prüfungen,
  • Teilnehmerlisten,
  • Ausbildungsinhalte,
  • Fahrerbeauftragungen (durch den Unternehmer).

Eine strukturierte Dokumentation erleichtert den Nachweis gegenüber Unternehmen und Behörden.


Kontinuierliche Weiterbildung

Auch Ausbilder sollten die weitere Entwicklung des DGUV Grundsatzes aufmerksam verfolgen.

Nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung empfiehlt es sich,

  • Schulungsunterlagen zu aktualisieren,
  • Präsentationen anzupassen,
  • Prüfungsunterlagen zu überprüfen,
  • praktische Übungen zu erweitern,
  • interne Ausbildungsprozesse zu überarbeiten.

So kann sichergestellt werden, dass zukünftige Schulungen den aktuellen Empfehlungen entsprechen.


Chancen für Ausbilder

Die geplanten Änderungen bedeuten nicht nur zusätzlichen Anpassungsbedarf, sondern bieten auch zahlreiche Chancen.

Dazu gehören insbesondere:

  • modernere Ausbildungskonzepte,
  • stärker praxisorientierte Schulungen,
  • bessere digitale Unterstützung,
  • höhere Ausbildungsqualität,
  • klarere Strukturierung der Qualifizierung,
  • einheitlichere Ausbildungsstandards.

Davon profitieren sowohl Ausbilder als auch Unternehmen und Teilnehmer.


Unsere Unterstützung für Ausbilder

Stapler Schmidt unterstützt Ausbilder bereits heute mit modernen Lösungen für die theoretische Ausbildung.

Über unsere Theorie Online können Teilnehmer die theoretischen Inhalte zeit- und ortsunabhängig absolvieren. Dadurch bleibt während der praktischen Ausbildung mehr Zeit für das Wesentliche: das sichere Bedienen von Flurförderzeugen und die individuelle Betreuung der Teilnehmer.

Darüber hinaus beobachten wir die Weiterentwicklung des DGUV Grundsatzes 308-001 kontinuierlich. Sobald die endgültige Fassung veröffentlicht wird, werden unsere Schulungsunterlagen, Lerninhalte und Ausbildungskonzepte entsprechend angepasst.


Fazit

Der neue DGUV Grundsatz 308-001 bietet Ausbildern die Möglichkeit, ihre Schulungen noch stärker an den tatsächlichen Anforderungen der Praxis auszurichten. Digitale Lernplattformen, eine fahrzeugbezogene Qualifizierung und moderne Ausbildungsmethoden schaffen die Grundlage für eine zeitgemäße und qualitativ hochwertige Ausbildung.

Da sich der Grundsatz derzeit noch im Entwurfsverfahren befindet, sollten Ausbilder die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre Ausbildungsunterlagen erst nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung an die verbindlichen Vorgaben anpassen.

  • Was ist der DGUV Grundsatz 308-001?

    Der DGUV Grundsatz 308-001 beschreibt die Empfehlungen für die Ausbildung und Qualifizierung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen. Er ergänzt die verbindlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 und dient Unternehmen sowie Ausbildern als Orientierung für eine fachgerechte Ausbildung.

  • Warum wird der DGUV Grundsatz 308-001 überarbeitet?

    Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Neue Flurförderzeugtypen, moderne Lagertechnik und digitale Lernformen machen eine Aktualisierung der Ausbildungsstruktur erforderlich. Ziel ist eine praxisnähere, flexiblere und zukunftsfähige Qualifizierung.

  • Ab wann gilt der neue DGUV Grundsatz 308-001?

    Der neue Grundsatz befindet sich derzeit noch im Entwurfsverfahren. Ein verbindlicher Termin für das Inkrafttreten steht noch nicht fest. Nach aktuellem Stand wird die Veröffentlichung der endgültigen Fassung im Jahr 2027 erwartet.

  • Müssen Unternehmen ihre Ausbildung bereits jetzt umstellen?

    Nein. Bis zur Veröffentlichung der endgültigen Fassung gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Unternehmen können ihre Ausbildung wie bisher durchführen und sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

  • Müssen bestehende Staplerscheine erneuert werden?

    Nach dem derzeitigen Entwurfsstand ist dies nicht vorgesehen. Bereits ordnungsgemäß erworbene Qualifikationen behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Eine allgemeine Pflicht zur vollständigen Neuausbildung besteht derzeit nicht.

  • Darf die Theorie weiterhin online durchgeführt werden?

    Ja. Der Entwurf berücksichtigt moderne digitale Lernformen ausdrücklich. Entscheidend ist nicht die Unterrichtsform, sondern dass die Lernziele vollständig erreicht werden und die theoretische Ausbildung den Anforderungen des jeweiligen DGUV-Grundsatzes entspricht.

  • Ersetzt die Online-Theorie die praktische Ausbildung?

    Nein. Die praktische Ausbildung bleibt unverzichtbar. Nur durch praktische Übungen lernen Teilnehmer den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen. Eine moderne Online-Theorie ergänzt die praktische Ausbildung sinnvoll, ersetzt sie jedoch nicht.

  • Welche Vorteile bietet das neue modulare Ausbildungssystem?

    Das geplante Ausbildungssystem soll die Qualifizierung stärker an den tatsächlich eingesetzten Flurförderzeugen ausrichten. Dadurch werden Ausbildungsinhalte praxisnäher und Unternehmen können ihre Mitarbeiter gezielter für den jeweiligen Einsatzbereich qualifizieren.

  • Welche Fahrzeugarten werden künftig unterschieden?

    Nach dem aktuellen Entwurfsstand werden unter anderem folgende Kategorien berücksichtigt:

    Frontstapler

    Schubmaststapler

    Schmalgangstapler

    Vierwege-Stapler

    Seitenstapler

    Kommissionierstapler

    kraftbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge

  • Welche Auswirkungen hat der neue DGUV Grundsatz auf Unternehmen?

    Unternehmen profitieren künftig unter anderem von:

    klareren Ausbildungsstrukturen,

    moderneren Lernformen,

    besserer Dokumentation,

    stärker praxisorientierten Schulungen,

    einer gezielteren Qualifizierung für unterschiedliche Fahrzeugtypen.

  • Welche Auswirkungen ergeben sich für Ausbilder?

    Ausbilder können ihre Schulungen künftig noch stärker an den jeweiligen Fahrzeugarten und den tatsächlichen Einsatzbedingungen ausrichten. Gleichzeitig gewinnen digitale Lernplattformen und eine strukturierte Ausbildungsplanung weiter an Bedeutung.

  • Welche Pflichten haben Unternehmer weiterhin?

    Unabhängig von der Überarbeitung des DGUV Grundsatzes bleiben die Pflichten aus der DGUV Vorschrift 68 bestehen. Unternehmer müssen weiterhin sicherstellen, dass nur geeignete, ausgebildete und schriftlich beauftragte Personen Flurförderzeuge bedienen sowie regelmäßige Unterweisungen durchführen.

  • Was bedeutet Bestandsschutz?

    Bestandsschutz bedeutet, dass bereits ordnungsgemäß erworbene Qualifikationen grundsätzlich bestehen bleiben. Nach aktuellem Entwurfsstand verlieren bestehende Staplerscheine nicht automatisch ihre Gültigkeit.

  • Was sollten Unternehmen bis zur Einführung des neuen DGUV Grundsatzes tun?

    Empfehlenswert ist insbesondere,

    Ausbildungsnachweise vollständig zu dokumentieren,

    Fahrerbeauftragungen zu überprüfen,

    jährliche Unterweisungen regelmäßig durchzuführen,

    eingesetzte Flurförderzeuge zu erfassen,

    die weitere Entwicklung des Entwurfs zu verfolgen.

    Dadurch können spätere Anpassungen problemlos umgesetzt werden.

  • Welche Vorteile bietet die Theorie Online von Stapler Schmidt?

    Mit unserer modernen Lernplattform absolvieren Teilnehmer die theoretische Ausbildung flexibel und ortsunabhängig. Lehrvideos, interaktive Lernmodule, Wissenskontrollen und digitale Abschlussprüfungen ermöglichen eine strukturierte Vorbereitung auf die praktische Ausbildung. Anschließend erfolgt die praktische Qualifizierung mit einem erfahrenen Ausbilder – entweder an einem unserer Schulungsstandorte oder direkt im Unternehmen.


Die Ausbildung von Fahrerinnen und Fahrern von Flurförderzeugen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Unternehmen benötigen einen zuverlässigen Partner, der moderne Ausbildungsmethoden mit hoher fachlicher Qualität und praxisnahen Schulungskonzepten verbindet.

Stapler Schmidt unterstützt Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen seit vielen Jahren bei der Qualifizierung von Bedienern und Ausbildern – mit flexiblen Schulungsmodellen, einer modernen Online-Lernplattform und erfahrenen Dozenten.


Moderne Theorie – flexibel online lernen

Mit unserer Theorie Online absolvieren Ihre Teilnehmer die theoretische Ausbildung bequem über eine moderne Lernplattform.

Ihre Vorteile:

  • Lernen unabhängig von Ort und Zeit
  • Nutzung auf Smartphone, Tablet oder PC
  • Professionelle Lehrvideos und interaktive Lerninhalte
  • Wissenskontrollen während der Ausbildung
  • Digitale Abschlussprüfung
  • Transparenter Lernfortschritt
  • Hohe Flexibilität für Unternehmen und Teilnehmer

So kann die Theorie effizient in den Arbeitsalltag integriert werden.

➡️ Mehr erfahren: https://www.stapler-schmidt.de/theorie-online


Praxisnahe Ausbildung

Nach erfolgreichem Abschluss der Theorie folgt die praktische Ausbildung.

Unsere qualifizierten Ausbilder vermitteln den sicheren Umgang mit dem jeweiligen Flurförderzeug unter realistischen Bedingungen.

Dabei stehen unter anderem folgende Inhalte im Mittelpunkt:

  • Fahrzeugkontrolle
  • Sicheres Fahren
  • Lastaufnahme und Lasttransport
  • Rangieren
  • Arbeiten unter beengten Platzverhältnissen
  • Verhalten in Gefahrensituationen

Ziel ist eine praxisnahe Qualifizierung, die optimal auf den späteren Einsatz vorbereitet.

➡️ Zum Gabelstaplerschein: Gabelstaplerschein


Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Schulungsangebot rund um die betriebliche Arbeitssicherheit.

Dazu gehören unter anderem:

  • Gabelstaplerschein
  • Ausbilder für Flurförderzeuge
  • Hubarbeitsbühnen
  • Krane
  • Erdbaumaschinen
  • Teleskopstapler
  • Ladungssicherung
  • PSAgA
  • UVV-Prüferschulungen

Alle Schulungen orientieren sich an den jeweils geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

➡️ Zur Seminarübersicht: Startseite von Stapler Schmidt


Darum entscheiden sich Unternehmen für Stapler Schmidt

Unsere Kunden profitieren unter anderem von:

  • modernen Ausbildungskonzepten,
  • digitaler Theorie über eine professionelle Lernplattform,
  • praxisnahen Schulungen,
  • erfahrenen Ausbildern,
  • flexiblen Schulungsterminen,
  • bundesweiten Schulungsmöglichkeiten,
  • persönlicher Betreuung,
  • transparenter Organisation.

Unser Ziel ist es, Unternehmen eine hochwertige und gleichzeitig möglichst effiziente Ausbildung ihrer Beschäftigten zu ermöglichen.


Wir begleiten Sie auch bei zukünftigen Änderungen

Der DGUV Grundsatz 308-001 befindet sich derzeit noch im Entwurfsverfahren.

Wir verfolgen die weitere Entwicklung kontinuierlich und aktualisieren unsere Schulungsunterlagen, Lernplattformen und Ausbildungskonzepte, sobald neue oder verbindliche Vorgaben veröffentlicht werden.

Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Schulungen stets auf dem aktuellen Stand der berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen durchgeführt werden.


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Dann unterstützen wir Sie gerne.


Unsere wichtigsten Angebote

🎓 Theorie Online

Die komplette theoretische Ausbildung flexibel über unsere moderne Lernplattform.

➡️ https://www.stapler-schmidt.de/theorie-online

🚜 Gabelstaplerschein

Deutschlandweit anerkannte Ausbildung mit Online-Theorie und praktischer Ausbildung.

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👨‍🏫 Ausbilder für Flurförderzeuge

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➡️ Ausbilder für Flurförderzeuge

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