Beauftragung Ausbilder Staplerfahrer - Beauftragung Stapler Ausbilder
Sie sind Ausbilder für Flurförderzeuge (Stapler Ausbilder) und möchten nun in Ihrem Unternehmen als Ausbilder aktiv werden?
Ihr Unternehmer sollte Sie damit nun beauftragen. Unter anderem finden Sie diesen Passus im §13 des ArbSchG und §13 der DGUV 1.
Wichtig ist:
der Unternehmer MUSS Sie nicht schriftlich damit beauftragen.
Es ist empfehlenswert folgende Paragraphen näher zu betrachten:
§ 13 ArbSchG
§ 13 DGUV Vorschrift 1
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ArbSchG
§ 5 Abs. 2 ArbSchG
§ 6 Abs. 1 ArbSchG
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG
§ 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ArbSchG
§ 126 Abs. 1 BGB
§ 13 Satz 2 DGUV Vorschrift 1
§ 9 OWiG