DGUV Information 209-012 Kranführer - BGI 555

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DGUV Information 209-012 (BGI 555) Kranführer - Download
Sie sind Kranführer
und wollen Ihren Horizont erweitern?
Dann ist die DGUV Information 209-012 (BGI 555) genau das richtige Werk für Sie.
Dort finden Sie:
1. Was ist ein Kran?
2. Wer darf Krane führen?
3. Steuereinrichtungen
3.1 Steuerung von Flur aus
3.2 Steuerung vom mitfahrenden Steuerstand aus
4. Vor Aufnahme des Kranbetriebes
4.1 Null-Stellung der Stellteile der Steuereinrichtungen überprüfen
4.2 Funktionsprüfung von Bremsen und Sicherheitseinrichtungen
4.3 Kontrolle von Hubseil und Unterflasche
4.4 Kontrollen während des Kranbetriebs
5. Verhalten des Kranführers bei der Kranarbeit
5.1 Transportarbeit ohne Anschläger
5.2 Transportarbeiten mit einem oder mehreren Anschlägern
5.3 Anforderungen an den Kranführer
6. Gleichzeitiger Betrieb mehrerer Krane
6.1 Überschneidung von Arbeitsbereichen
6.2 Tandembetrieb
7. Beendigung der Kranarbeit
8. Wartungs- und Inspektionsarbeiten
9. Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten
10. Schlussbemerkung
11. Quellenverzeichnis
12. Abbildungsverzeichnis
Mit vielen Bildern und Erklärungen zeigt Ihnen die BG einmal auf, auf was bei einem Kran besonders geachtet werden muss. Nutzen Sie die DGUV Information auch als Lektüre, welche Sie Ihren Kranführern zur Hand geben können.
Laden Sie sich hier die DGUV Information 209-012 (BGI 555) Kranführer kostenlos runter. Alternativ können Sie diese Information auch direkt über die BHGW erwerben.