Gabelstapler Voraussetzungen
Sie sind Unternehmer und möchte einen Gabelstaplerfahrer, eine Gabelstaplerfahrerin beschäftigen oder möchten selbst als Gabelstaplerfahrer/Gabelstaplerfahrerin aktiv werden und benötigen weitere Informationen zu den Voraussetzungen?
Lesen Sie dazu gerne diesen Artikel.
Die notwendigen Informationen zu den Voraussetzungen liefert uns die DGUV.
Im Detail ist das die DGUV Vorschrift 68 und der DGUV Grundsatz 308-001.
Die Vorschrift 68, §7 besagt folgendes:
Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit
Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
1. mindestens 18 Jahre alt sind,
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie
nach dem DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie
und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.
Vor Erteilung der schriftlichen Beauftragung ist sowohl eine gerätespezifische Einweisung,
als auch eine Unterweisung in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten erforderlich;
siehe auch DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“. Die Beauftragung kann z. B. durch einen
Fahrerausweis erfolgen und gilt immer nur für den Betrieb, für den die Beauftragung erteilt
wurde. Der Fahrerausweis ist nicht auf andere Betriebe übertragbar.
Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachweisen kann.
Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbstständiges Steuern. Unter
Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsichtführenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird. Der Aufsichtführende
hat sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags zu überzeugen.
Die körperliche Eignung sollte durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach
dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (DGUV Grundsatz 350-001) festgestellt werden (Anmerkung: Hinweise hierzu enthält eine DGUV-Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische
Betrieb
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Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“).
Als Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen kann tätig werden, wer die Qualifikation
gemäß Abschnitt 5 des DGUV Grundsatzes 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der
Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ erfüllt.
(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur
Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.
Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann § 7 Abs. 1.
(3) Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit
beauftragt sind.
Der Fahrer ist für die sichere Steuerung des Flurförderzeugs verantwortlich.

Unsere zweitägige Ausbildung zum Ausbilder für Flurförderzeuge vermittelt Ihnen sowohl pädagogische als auch fachspezifische Kenntnisse. Der erste Teil der Schulung widmet sich der Didaktik und Methodik, um Ihnen das notwendige Wissen für eine erfolgreiche Vermittlung von Lehrinhalten zu vermitteln. Der fachspezifische Teil beinhaltet unter anderem gesetzliche Vorgaben, physikalische Grundlagen sowie technische Aspekte im Umgang mit Flurförderzeugen. Die angehängten Bilder zeigen eine praktische Ausbildungseinheit, in der wir eine Prüfungssituation am Gabelstapler simuliert haben. Hierbei lernen die Teilnehmer, wie sie eine theoretische und praktische Prüfung professionell abnehmen und bewerten können. Diese praxisnahe Schulung stellt sicher, dass Sie optimal auf Ihre zukünftige Tätigkeit als Ausbilder vorbereitet sind.

Herzlichen Glückwunsch an unsere drei Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die erfolgreich die Theorie und Praxis auf der Hubarbeitsbühne bestanden haben! 🚀🎉 Sie haben nicht nur bewiesen, dass Sie die theoretischen Grundlagen beherrschen, sondern auch gezeigt, dass Sie praktisch in der Lage sind, die Hubarbeitsbühne sicher und effektiv zu bedienen. Besonders beeindruckend war Ihre praktische Übung des Notablassens – eine wichtige Fähigkeit, die im Ernstfall Leben retten kann. Ihre harte Arbeit und Ihr Engagement zahlen sich aus, und wir sind stolz darauf, Ihnen zu dieser Leistung gratulieren zu können. Bleiben Sie sicher da draußen und weiterhin viel Erfolg in luftiger Höhe! #Erfolg #Sicherheit #Ausbildung #Hubarbeitsbühne #PrüfungBestanden #TeamWork