Den Gabelstapler richtig abstellen
Immer wieder kommt es zu sehr schweren Unfällen, weil Arbeitsmaschinen nicht richtig abgestellt werden.
Das fängt bei unbefugter Benutzung an, bis hin zu stolpern über Anbauteile.
Damit ein Flurförderzeug richtig abgestellt ist, sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:
(1) Der Fahrer hat vor dem Verlassen des Flurförderzeuges dafür zu sorgen, dass dieses kein Hindernis auf Verkehrs- und Fluchtwegen bildet und dass Zugänge zu Sicherheitseinrichtungen und zu Betriebseinrichtungen, die jederzeit erreichbar sein müssen, zugänglich bleiben.
Er hat ferner
1. die Feststellbremse zu betätigen,
2. das Lastaufnahmemittel in die tiefste Stellung zu fahren,
3. bei Flurförderzeugen mit Hubmast-Neigeeinrichtung die Gabel mit den Spitzen nach unten zu neigen
4. den Antriebsmotor abzustellen und
5. das Flurförderzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
(2) Absatz 1 Nr. 2 bis 5 gelten nicht bei nur kurzzeitigem Verlassen des Flurförderzeuges, sofern sich der Fahrer in unmittelbarer Nähe des Flurförderzeuges aufhält.
(3) Flurförderzeuge dürfen nicht auf geneigten Flächen abgestellt werden. Lässt sich dies nicht vermeiden, müssen sie zusätzlich durch Unterlegkeile gesichert werden.
Diese Punkte sind zu beachten. Bei einem Unfall kann die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Regress gehen.