Fahrerschutzdach Flurförderzeuge / Gabelstapler
Benötigt ein Flurförderzeug ein Fahrerschutzdach und wenn ja wann?
Um diese Frage beantworten zu können, nehmen wir uns die DGUV Vorschrift 68 zur Hilfe.
Hier finden wir unter § 13 Absatz 4 (Anhang) ist folgendes nachzulesen:
"Lasten, die auf den Fahrer herabfallen können, dürfen mit Flurförderzeugen höher als 1,80 m über Flur nur aufgenommen oder abgesetzt werden, wenn sie mit einem Fahrerschutzdach ausgerüstet sind; dies gilt für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand."
Vorsicht bei Mitgänger Flurförderzeugen mit Fahrerstand:
Hier finden Sie in §7, Absatz 2 und dessen Anhang folgende Ergänzung:
Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandsplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann § 7 Abs. 1.
Somit könnte es passen, dass Ihr Mitgänger-Flurförderzeug mit einem Fahrerschutzstach ausgestattet sein muss.

