Staplerschein Stufe 1
Die Ausbildung zum Staplerfahrer, nach dem DGUV Grundsatz 308-001, besteht aus drei Stufen.
Mindestens die Stufe 1 muss umgesetzt werden.
Die Stufe 1, auch allgemeine Ausbildung genannt, ist die erste Ausbildungsstufe welche Sie als potenzieller Fahrer von Flurförderzeugen durchlaufen.
Hier wird eine theoretische Ausbildung und eine praktische Ausbildung, welche aus mindestens 20 Lerneinheiten besteht, durchgeführt.
Inhalte und Ziele entnehmen Sie direkt dem DGUV Grundsatz 308-001.
Am Ende der theoretischen und praktischen Ausbildung wird eine Prüfung in beiden Teilen durchgeführt. Nach Bestehen beider Prüfungen erhalten Sie einen Fahrausweis und ein Zertifikat, welche die Ausbildung bestätigen.
Eine umfangreiche Erklärung aller drei Ausbildungsstufen:
- Allgemeine Ausbildung - Staplerschein Stufe 1
- Zusatz Ausbildung - Staplerschein Stufe 2
- Betriebliche Ausbildung - Staplerschein Stufe 3
finden Sie in einem Video: