Fahren im Lager: Stapler, Flurförderzeuge & Co. – Welche Qualifikationen sind Pflicht?

Beim Steuern von Flurförderzeugen und Kränen werden nicht nur schwere Fahrzeuge, sondern oft auch enorme Lasten befördert, sodass ein hohes Unfallrisiko herrscht. Es kann schnell passieren, dass ein Fahrzeug umkippt oder eine Last aufgrund fehlender Sicherung herunterstürzt. Schon allein deswegen ist es wichtig, dass die Fahrer richtig ausgebildet und für die Risiken sensibilisiert werden. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, nur Mitarbeiter mit der Steuerung solcher Fahrzeuge zu beauftragen, die über die benötigte Fachkompetenz verfügen. Lesen Sie hier, welche Vorschriften gelten und welche Qualifikationen für welche Fahrzeuge verpflichtend sind. 


Pflichten des Arbeitgebers nach DGUV Vorschrift 68

Die DGUV Vorschrift 68 legt die Regeln rund um den Betrieb von Flurförderzeugen im gewerblichen Einsatz fest. Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, sich an die Vorgaben der deutschen Unfallversicherung zu halten. So müssen Sie zum Beispiel folgende Punkte sicherstellen: 

·       Sie dürfen nur Personen mit dem Steuern von Flurförderzeugen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben. Sie müssen also einen Staplerschein besitzen. 

·       Ihre Mitarbeiter dürfen die Fahrzeuge wiederum nur steuern, wenn sie von Ihnen schriftlich dazu beauftragt worden sind. 

·       Als Arbeitgeber müssen Sie Mängel an den Fahrzeugen beheben. Vorher dürfen sie nicht weiterbetrieben werden. Der Fahrer ist hingegen dazu verpflichtet, Mängel umgehend zu melden.

·       Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge muss an die Gegebenheiten der Fahrbahn angepasst sein. 

·       Zudem ist sicherzustellen, dass der Fahrer ausreichend Sicht auf die Fahrbahn hat. Wenn das einmal nicht der Fall ist, kann er alternativ eingewiesen werden. 

·       Auch beim Aufnehmen und Absetzen von Lasten sind Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Zum Beispiel dürfen die Lasten nur auf einer tragfähigen und standsicheren Unterlage abgesetzt werden. 

·       Wenn das Fahrzeug verlassen wird, muss die Feststellbremse betätigt werden. Außerdem darf es nicht im Weg stehen und muss ausreichend gegen unbefugte Benutzung abgesichert werden. 

·       Falls sie die Flurförderzeuge regelmäßig auch im Außenbereich einsetzen möchten, müssen Sie überdies dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter vor der Witterung geschützt werden. 


Das sind nur Beispiele für die zahlreichen Regeln in der DGUV Vorschrift 68. Um sicherzugehen, dass Sie den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung gerecht werden, sollten Sie die Publikation gründlich lesen und sie entsprechend in Ihrem Betrieb umsetzen. 


Das sagt das Arbeitsschutzgesetz 

Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit in Ihrem Betrieb verantwortlich. Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Sie für den Schutz Ihrer Mitarbeiter sorgen und Gefahr für das Leben und die Gesundheit bestmöglich abwehren. Dazu gehört nicht nur, dass Sie für die notwendige fachliche Ausbildung wie zum Beispiel einen Stapler- oder einen Kranschein sorgen. 

Zusätzlich können Sie die Sicherheit im Betrieb durch organisatorische Maßnahmen wie deutlich erkennbare Verkehrswege, Ampeln und andere Sicherheitsvorkehrungen optimieren. Ferner müssen Sie für eine Sicherheitsunterweisung sorgen, sodass neue Fahrer mit denen im Betrieb geltenden Regeln vertraut gemacht und über mögliche Risiken aufgeklärt werden. 

Diese Einweisungen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Außerdem müssen sie erneut durchgeführt werden, wenn Sie neue Fahrzeuge einsetzen oder sich etwas an den Gegebenheiten ändert. 


Staplerschein: Die Lizenz für Gabelstapler und Hubwagen

Um Flurförderzeuge wie Gabelstapler oder Hubwagen fahren zu dürfen, werden entweder ein Staplerschein oder die Führerscheinklasse L benötigt. Der Staplerschein ist dann die richtige Wahl, wenn die Flurfahrzeuge lediglich innerbetrieblich zum Einsatz kommen. Soll der Gabelstapler hingegen auch auf öffentlichen Straßen gefahren werden, muss ein Führerschein der Klasse L erworben werden. Der Staplerschein kann bei verschiedenen Anbietern gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Stapler Schmidt.


Staplerschein nach DGUV Grundsatz 308-001 

Damit der Fahrer verantwortungsbewusst mit der Bedienung von Flurfahrzeugen im Betrieb umgeht, muss er eine theoretische und praktische Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-001 ablegen. Im Rahmen der vorausgehenden Ausbildung werden ihm alle rechtlichen Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften vermittelt. Zudem lernt er, wie Flurförderzeuge aufgebaut sind, welche Antriebsarten es gibt, wie hoch die Tragfähigkeit ist und wie die Standsicherheit gewährleistet werden kann. Der Fahrer muss geistig und körperlich geeignet sein und ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können. 


Die Führerscheinklasse L 

Manchmal kann es vorkommen, dass Gabelstapler auch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden müssen. Wenn das der Fall ist, genügt der Staplerschein für den innerbetrieblichen Einsatz nicht. Stattdessen wird ein Führerschein der Klasse L benötigt. Er berechtigt zum Führen von Staplern und anderen Flurförderzeugen, mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse liegt bei 16 Jahren.


Kranschein nach DGUV Grundsatz 309-003

Wenn Ihre Mitarbeiter nicht nur Hubwagen und Gabelstapler bedienen sollen, sondern auch Kräne steuern müssen, benötigen sie obendrein einen Kranschein. Gemäß DGUV Grundsatz 309-003 müssen sie nämlich das notwendige theoretische und praktische Wissen zum Führen eines Krans nachweisen können. Dafür müssen Sie an einer entsprechenden Ausbildung teilnehmen und eine schriftliche und eine praktische Prüfung erfolgreich abschließen. Die Schüler lernen unter anderem, welche rechtlichen Vorschriften gelten, was zur Unfallverhütung getan werden kann und wie die Sichtprüfung funktioniert. Außerdem erhalten sie eine praktische Einweisung. 


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