Anschnallpflicht bei Flurförderzeugen

Flurförderzeuge sind aus der Logistik in keinem Unternehmen mehr wegzudenken. Sie ermöglichen die Be- und Entladung von Fahrzeugen, den Transport von Gütern in einem Unternehmen und die Verräumung im Lager. In der Regel sind Flurförderzeuge nur mit einer vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeit unterwegs und werden nur für kurze Strecken genutzt. Dennoch kann es zu Unfällen kommen. Auch wenn viele Staplerfahrer es nicht für nötig halten, einen Sicherheitsgurt anzulegen, muss die Gurtpflicht beachtet werden.

 

Besteht Gurtpflicht bei Flurförderzeugen?

Bei Flurförderzeugen besteht Gurtpflicht, auch wenn einige Staplerfahrer glauben, sie müssen bei kurzen Strecken den Sicherheitsgurt nicht anlegen. Die Gurtpflicht bei Flurförderzeugen wurde erst einige Jahre nach der Gurtpflicht im Auto eingeführt. Für neue Flurförderzeuge ist vorgeschrieben, dass sie ab Werk mit einem zuverlässigen Rückhaltesystem ausgerüstet sind. Dazu gehört mindestens ein Sicherheitsgurt. 


Bei älteren Flurförderzeugen, die nicht mit einem Rückhaltesystem ausgestattet sind, muss ein solches Rückhaltesystem für die Sicherheit fachgerecht nachgerüstet werden. 


Mit der Länge der Fahrstrecke steigt die Gefährdung, doch Kippgefahr besteht auch bei kurzen Strecken, insbesondere in Kurven. Der Fahrer kann, wenn er nicht angeschnallt ist, aus dem Sitz geschleudert werden und schwere oder mitunter sogar tödliche Verletzungen erleiden. 


Die Rechtsgrundlage für die Gurtpflicht bei Flurförderzeugen ist Paragraf 15 Arbeitsschutzgesetz. Darin ist vorgeschrieben, dass Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß zu verwenden sind. Erweisen sich die Beckengurte nicht als geeignete Schutzmaßnahme, sollte ein anderes Schutzsystem genutzt werden, zum Beispiel ein seitlicher Schutzbügel. 


Die vorschriftsmäßige Verwendung von Rückhaltesystemen bei Flurförderzeugen ist auch in der Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“, Paragraf 6, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Dort ist festgelegt, dass die bestimmungsgemäße Verwendung in der Betriebsanleitung des Herstellers beschrieben ist. Grundsätzlich gelten die folgenden Vorschriften:

·       Türen müssen geschlossen sein

·       Bügeltüren sind zu schließen

·       der Fahrersitzgurt muss angelegt oder der Fahrersitzbügel in Schutzstellung gebracht werden


Arten von Rückhaltesystemen bei Gabelstaplern

Gabelstapler können mit unterschiedlichen Arten von Rückhaltesystemen ausgestattet sein: 

·       Sicherheitsbügel, ähnlich wie bei Fahrgeschäften in Freizeitparks 

·       Halb- und Schiebetüren

·       geschlossene Fahrerkabinen

·       3-Punkt-Gurt

·       Beckengurt


Für ein höheres Maß an Sicherheit können solche Arten von Rückhaltesystemen auch miteinander kombiniert werden. Eine geschlossene Kabine verhindert, dass der Fahrer aus dem Stapler geschleudert und gequetscht wird. Für noch mehr Sicherheit sorgt ein Sicherheitsgurt, da der Fahrer dann bei einem Frontalaufprall nicht gegen die Frontscheibe geschleudert wird.

Rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen

Nur dann, wenn sie auch wirklich genutzt werden, können Sicherheitsbügel, Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme vor schweren Verletzungen bei Unfällen schützen. Fahrer, die solche Rückhaltesysteme nicht nutzen, handeln fahrlässig und müssen auch mit Schadenersatzforderungen rechnen. Solche Schadenersatzforderungen können bei Schäden am Stapler, Schäden an der Einrichtung und an Material sowie bei Personenschäden aufgrund eines Unfalls erhoben werden. 


Bußgelder drohen, wenn Flurförderzeuge im Straßenverkehr genutzt werden und der Fahrer ohne Sicherheitsgurt fährt. Das gilt auch, wenn anstelle eines Sicherheitsgurts ein Sicherheitsbügel vorhanden ist und nicht genutzt wird. 

Die Unfallversicherung kann ihre Leistungen verweigern oder kürzen, wenn das Rückhaltesystem nicht genutzt wurde und ein Fahrer bei einem Unfall verletzt wird. Nicht nur der Fahrer selbst, sondern auch das Unternehmen muss mit versicherungstechnischen Konsequenzen rechnen, wenn die Staplerfahrer keine Sicherheitsunterweisung erhalten haben und nicht über die Pflicht zur Verwendung der Sicherheitssysteme informiert wurden. 


Tipp: Arbeitgeber sollten regelmäßig Sicherheitsunterweisungen durchführen und die Teilnahme der Mitarbeiter durch Unterschrift bestätigen lassen. So kann nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter über die Pflicht zur Benutzung der Sicherheitsgurte oder Sicherheitsbügel informiert wurden.


Nutzung von Flurförderzeugen im Straßenverkehr

Werden Flurförderzeuge auch im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, müssen neben der Vorschrift 68 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auch noch weitere Vorschriften beachtet werden: 

·       Straßenverkehrsgesetz (StVG)

·       Straßenverkehrsordnung (StVO)

·       Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

·       Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

·       Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


Zum öffentlichen Straßenverkehr können auch Teile des Betriebsgeländes gehören, wenn es sich um öffentlich zugängliche Betriebsflächen handelt, die von betriebsfremden Personen befahren werden dürfen. 

Liegt die Höchstgeschwindigkeit von Flurförderzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bei mehr als 25 km/h, besteht Anschnallpflicht. Hier gilt die StVO, die vorschreibt, dass Fahrer die entsprechenden Rückhaltesysteme nutzen. 

Bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h gilt im öffentlichen Straßenverkehr keine Gurtpflicht. Mitunter werden Flurförderzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren. Dabei ist nicht vorgeschrieben, dass Sicherheitsgurte angelegt werden. Dennoch ist es aufgrund der Kippgefahr sinnvoll, den Sicherheitsgurt anzulegen, um schwere Verletzungen bei Unfällen zu vermeiden.

 

Prävention durch Schulung und Unterweisung

Wer einen Gabelstapler fährt, muss über einen Flurfördermittelschein, den sogenannten Staplerschein, verfügen. Um einen Staplerschein zu erhalten, sind die theoretische und die praktische Ausbildung sowie eine betriebliche Unterweisung erforderlich. Während der Ausbildung wird vermittelt, was bei der Sicherheit zu beachten ist und wie die Rückhaltesysteme genutzt werden müssen. Mit dem Staplerschein weisen Fahrer ihre Eignung und Befähigung nach. Diese Qualifikation gilt lebenslang und muss nicht wiederholt werden. 

Eine Unterweisung der Staplerfahrer im Unternehmen ist mindestens einmal im Jahr erforderlich, auch wenn die Fahrer über einen Staplerschein verfügen. Bei der Schulung werden die Teilnehmer über die Besonderheiten im Unternehmen, die Ausrüstung und Nutzung der Flurförderzeuge sowie die zu transportierenden Lasten unterrichtet. Die Teilnahme an der Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden, damit die Arbeitgeber auf der sicheren Seite sind. 


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