Kleidung für Staplerfahrer: Was im Lager Pflicht ist

Atmungsaktiv und bequem, robust, aber nicht zu schwer: Wer schon einmal einen langen Arbeitstag überwiegend auf dem Stapler verbracht hat, weiß, wie hoch die Belastung ist und wie wichtig die passende Berufsbekleidung ist. Anders als gerne angenommen wird, hält sich der Gesetzgeber bei Staplerfahrern aber zurück. So gibt es bislang keine konkreten gesetzlichen Anforderungen für die Berufsbekleidung eines Staplerfahrers. Anders sieht es aufseiten der Arbeitgeber aus. Einige Unternehmen stellen durchaus konkrete Anforderungen.

 

Unterschied zwischen allgemeiner Arbeitskleidung und PSA

Viele Arbeitgeber legen für die Staplerfahrer die persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, detailliert fest. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen den Begriffen Arbeitskleidung und PSA? Unter Arbeitskleidung wird generell Berufsbekleidung verstanden. Hierbei handelt es sich um Kleidungsstücke, die während der Arbeit getragen werden. Berufs- beziehungsweise Arbeitskleidung gibt es in jedem Beruf, allerdings in sehr unterschiedlicher Form. So kann der Hosenanzug einer Bankmitarbeiterin ebenso als Berufsbekleidung bezeichnet werden. 

Die persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, übernimmt eine wichtige Sicherheitsfunktion. Sie soll den Arbeiter vor Verletzungen schützen. Hier sind die Anforderungen an die Sicherheitsmerkmale hoch, wobei es auch hier zwischen den Einsatzbereichen Unterschiede gibt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung im Anschluss an eine Gefährdungsbeurteilung bereitzustellen.

 

Das Minimum: Was gehört zur persönlichen Schutzausrüstung eines Staplerfahrers?

Der Arbeitsalltag im Lager hält einige Risiken bereit, vor denen sich Staplerfahrer durch die Wahl der persönlichen Schutzausrüstung, kurz PSA, schützen müssen. Die meisten Unternehmen der Branche sehen zumindest Sicherheitsschuhe als Grundausstattung an. Wichtig ist, dass die Sicherheitsschuhe einen Zehenschutz haben, sodass die Lagermitarbeiter gut vor herabfallenden Lasten, aber auch vor dem Überfahren geschützt werden. Diese Arbeitsschuhe gibt es in verschiedenen Ausführungen. Halbhohe Modelle haben einen erhöhten Schaft, sodass die Knöchel zusätzlichen Halt haben. Es gibt aber auch Modelle, die sich am klassischen Sportschuh orientieren und entsprechend luftig sind. 


Wichtig ist, dass bei den Arbeitsschuhen auf eine gute Passform geachtet wird, um einen bequemen Sitz sicherzustellen. Weiterhin sollte großer Wert auf die Atmungsaktivität der Materialien gelegt werden, sodass die Füße auch im Sommer während des Arbeitstags im Lager nicht unnötig stark schwitzen.

 

Auf welche Kleidung sollte im Lager verzichtet werden?

Staplerfahrer sind im Lager Gefahren ausgesetzt, die vielleicht als solche nicht unbedingt sichtbar sind. Umso wichtiger ist es daher, dass einige Kleidungsstücke konsequent vermieden werden, da diese das Unfallrisiko erhöhen. Dazu gehört weite und lose Kleidung. Hier besteht immer das Risiko, dass die Mitarbeiter damit in Maschinenteilen hängen bleiben und stürzen oder sich schwer verletzen. Weiterhin sollte Schmuck generell vor dem Arbeitsbeginn abgelegt werden. Auch wenn es gerade an heißen Tagen nahe liegt, auf kurze Kleidung und offene Schuhe wie Sandalen zu setzen, muss davon abgeraten werden. Gerade durch Sandalen drohen schwere Verletzungen, wenn versehentlich Lasten auf die Füße fallen.

 

Des Weiteren sollten Staplerfahrer berücksichtigen, dass ihre Arbeitskleidung zu einer besseren Sichtbarkeit beiträgt. Gerade wenn sie mit dem Stapler auch in der Dämmerung unterwegs sind oder im Winter Arbeiten im Außenbereich des Lagers zu erledigen haben, ist eine gute Sichtbarkeit wichtig. Zu dunkle Kleidung sollte hier also konsequent vermieden werden. Eine große Hilfe sind an dieser Stelle zudem Reflektorstreifen, die an Westen, Jacken oder Hosen angebracht sind.

 

PSA muss auf individuellen Einsatz abgestimmt werden: mögliche Extras bei der Schutzausrüstung

Primäres Ziel der PSA sind der Schutz der Mitarbeiter und die Unfallprävention. Je nach Arbeitsumfeld kann die persönliche Schutzausrüstung daher variieren. Unternehmen und Mitarbeiter sollten hier generell immer auf einen offenen Austausch setzen, um die für sie bestmögliche Ausstattung zu ermitteln. Wer mit dem Stapler in Betrieben unterwegs ist, in denen durch die normalen Abläufe eine hohe Lärmbelästigung zu erwarten ist, ist etwa auf einen guten Gehörschutz angewiesen. Er sorgt dafür, das eigene Hörvermögen zu schützen. In Lagern und Produktionshallen kann auch das Tragen eines Kopfschutzes, also eines Helms, ratsam sein. 


Spezielle Arbeitshandschuhe schützen nicht nur die Hände vor möglichen Verletzungen. Sie verbessern ebenso ihren Halt und sorgen so dafür, dass sich auch Gegenstände mit glatter Oberfläche sicher greifen lassen. 

Wer dagegen in Kühlhäusern eingesetzt wird, braucht unter anderem eine spezielle Kälteschutzkleidung. Diese beugt möglichen Erfrierungen vor. Auch Warnwesten können ein solches Extra der individuellen Schutzausrüstung sein. Sie tragen ebenso zu einer besseren Sichtbarkeit bei. 


Auch bei der generellen Ausstattung und Gestaltung der Arbeitskleidung gilt es, genauer hinzusehen. Es gibt hier durchaus einige Extras, die sich positiv auf den Arbeitsalltag auswirken können. Arbeitshosen mit großen, seitlich angebrachten Taschen sorgen etwa dafür, dass Mitarbeiter Hilfsmittel wie Gliedermaßstab, Stift, Schreibutensilien und Smartphone direkt griffbereit haben. Große, verschließbare Taschen sind ebenso bei Jacken und Westen unerlässlich. Generell sollte zudem bei Arbeitskleidung im Lager darauf geachtet werden, dass diese eine hohe Beweglichkeit unterstützt. Ideal sind hier Kleidungsstücke mit elastischen Einsätzen.

 

Rechtliche Aspekte: Welche Pflichten gibt es für Arbeitgeber?

Es gibt Berufe, in denen der Gesetzgeber durch konkrete Normen und Richtlinien vorschreibt, wie die Arbeitskleidung im Detail gestaltet sein muss. Eine wichtige Rolle wird hier aber immer dem Arbeitgeber zuteil. Er muss nämlich die persönliche Schutzausrüstung nicht nur bereitstellen, sondern ist ebenso dazu verpflichtet, zu kontrollieren, dass die Mitarbeiter diese auch tragen. Generell ist es daher wichtig, auf eine umfassende und verständliche Unterweisung der Mitarbeiter zu achten. Ferner ist es die Pflicht der Arbeitnehmer sicherzustellen, dass die PSA intakt und nicht in ihrer Schutzfunktion eingeschränkt ist.

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