Fahrausweis für Gabelstapler
Ein Fahrausweis oder auch umgangssprachlich Führerschein genannt, ist die gängigste Form sich als Führer von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen auszuweisen. Sie fragen sich sicherlich an dieser Stelle, warum es überhaupt notwendig ist, einen Fahrausweis für Gabelstapler überhaupt zu besitzen? Sie vertreten die Meinung, dass ein Gabelstapler nicht viel anders zu bedienen ist als ein LKW? Dann haben Sie weit gefehlt.
Hier zeige ich Ihnen auf, warum der Lehrgang und der Fahrausweis für Gabelstapler selbst so wichtig ist. Außerdem zeige ich Ihnen die grundlegenden Inhalte der Fahrer- und Ausbilderschulung auf. Damit erhalten Sie einen kompletten Überblick über die Notwendigkeit eines Fahrausweises für Gabelstapler und die von mir angebotenen Leistungen.
Der Fahrausweis als Nachweis einschlägiger Kompetenz
Die persönlichen Fahrausweise werden nach bestandener Erstschulung (Prüfung in Theorie und Praxis) durch einen befähigten Ausbilder für Gabelstaplerfahrer ausgehändigt und sind auf andere Personen nicht übertragbar. Der Ausweis enthält alle personenbezogenen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Unterschrift, Lichtbild, Schulungsort und
-tag sowie Ausbildungsstätte und Name des Ausbilders. Weitere, unternehmensinterne Daten wie Personalnummer, Fahrausweisnummer und Einsatzbereich sind ebenfalls denkbare Daten, die aufgedruckt sein können.
Der Fahrausweis für Gabelstapler: mehr als nur ein einfacher „Lappen“
Der sogenannte Gabelstaplerschein ist viel mehr als „nur ein Ausweis“ er bescheinigt dem Inhaber eine Schulung in Theorie und Praxis erfolgreich absolviert zu haben. Außerdem werden in die Fahrausweise absolvierte Fort- und Weiterbildungen eingetragen. Das sind beispielsweise:
- Weiterbildung für den Schubmaststapler
- Weiterbildung für den Teleskopstapler
- Einweisung im Arbeitgebenden Betrieb
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
- Schriftlicher Fahrauftrag
All diese Informationen werden ordnungsgemäß direkt in den Fahrausweisen der Mitarbeiter erfasst. Die direkte Erfassung in den Gabelstaplerscheinen bietet den Vorteil, dass die Mitarbeitenden selbst über die Ablaufenden Fristen informiert sind und Kontrollen einfach durchgeführt werden können. Gerade auch bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft wird akribisch auf vollständig ausgefüllte Fahrausweise geachtet.
Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer und der Erhalt des Fahrausweises
Für eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer und damit zum Erhalt eines Gabelstaplerausweises müssen Sie volljährig sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Ausbildung erfolgt in drei Teilen:
- Der erste Teil widmet sich der Theorie. Hier werden theoretische Grundlagen wie Gefahren, technische Handhabung und Sicherheit im Betrieb wie Fahrregeln und die täglichen Prüfungen am Gerät veranschaulicht.
- Im zweiten Teil wird die Praxis geschult. Dabei werden Hub- und Manöverübungen auf einem abgesperrten Gelände geübt und durch den Ausbilder für Flurförderzeuge bewertet, der Ihnen auch Tipps und Tricks zeigt.
- Beide Teile schließen jeweils mit einer Prüfung ab. Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Urkunde und den Fahrausweis für Gabelstapler per Post zugeschickt. Allerdings befähigt Sie das alleinig nicht, um im Unternehmen sich „hinter das Steuer zu setzen“, denn Sie benötigen noch
- eine unternehmensspezifische Einweisung.
In dieser Einweisung werden Ihnen Besonderheiten in Ihrem Unternehmen wie Fahrwege, Ampeln, Fußgängerkreuzungen und andere Gefahren beigebracht. Häufig endet dieser Teil ebenfalls in einer Prüfung, die zwingend in den Gabelstaplerschein durch einen Ausbilder für Gabelstaplerfahrer einzutragen ist. Erst wenn diese drei Teile vollständig absolviert und eingetragen sind, erhalten Sie den schriftlichen Fahrauftrag im Unternehmen. Damit haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und können Ihrer neuen Tätigkeit ab sofort nachgehen.
Die jährlichen Unterweisungen
Jedes Jahr brauchen Sie als Gabelstaplerfahrer eine Sicherheitsunterweisung. In dieser Unterweisung werden neue Gefahren, neue Erkenntnisse und auch eventuelle Unfälle seit der letzten Unterweisung besprochen. Diese Unterweisungen können mit einem Abschlusstest versehen sein und sind durch einen Ausbilder für Flurförderzeuge entweder im Unternehmen selbst oder durch ein externes Unternehmen durchzuführen. Die erfolgreiche Unterweisung ist zwingend in die Fahrausweise der teilnehmenden Personen einzutragen. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation in der Personalakte oder in einem speziellen Computerprogramm.
Damit werden alle Vorschriften seitens Gesetzes und Berufsgenossenschaft erfüllt. Im Falle von Kontrollen und Unfällen sind somit alle Nachweise vorhanden und können einfach und schnell vorgeführt werden.
Teilnahme am Straßenverkehr
Für die Teilnahme am Straßenverkehr sind alleinig die Fahrausweise für Gabelstapler nicht ausreichend. Sollen Gabelstaplerfahrer mit dem Gabelstapler am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (das ist bereits dann der Fall, wenn auch „nur“ eine Straße überquert wird) ist ein öffentlicher Führerschein, wie für ein PKW oder ein LKW notwendig. Dabei ist es völlig unerheblich, um welche Art von Gabelstapler es sich handelt, ausschlaggebend ist immer die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Die jeweils erforderliche Führerscheinklasse richtet sich nach:
- der Geschwindigkeit und
- nach der Gesamtmasse des Gabelstaplers.
Gemäß der DGUV (deutsche gesetzliche Unfallversicherung) 308-001 braucht ein Gabelstaplerfahrer, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, eine Fahrerlaubnis gemäß § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Für die Einhaltung dieser Regelungen sind das beschäftigte Unternehmen sowie der Gabelstaplerfahrer selbst verantwortlich. Verstöße hiergegen werden durch Polizei und Ordnungsämter aufgrund Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis geahndet.
Schulungsinhalte
Damit Sie sicher am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Gabelstapler teilnehmen können, benötigen Sie Kenntnisse der öffentlichen Verkehrsregeln, an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Diese Verkehrsregeln darf ein Ausbilder für Flurförderzeuge nicht schulen. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet eine Fahrschule für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse zu besuchen. Im Lehrgang zur Erlangung des Fahrausweises für Gabelstapler werden weder die Ampelregelungen noch Verkehrszeichen oder andere Vorschriften des StVG geschult. Lediglich vereinfachte Verkehrsregeln, die auf gängigen Betriebsgeländen vorzufinden sind, werden in allgemeiner Form geschult. Die jeweilige, unternehmensspezifische Schulung wird durch entsprechend fachkundigen Personals, also einen Ausbilder für Flurförderzeuge, geschult.
Daher dürfen Sie das Betriebsgelände mit dem Gabelstapler nicht verlassen, wenn Sie nicht den entsprechend notwendigen Führerschein nach §2 StVG besitzen! Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Vorgesetzten nach.
Die Technik: Ist der Gabelstapler fit für den Einsatz?
Neben den entsprechenden Fahrausweisen ist auch der Gabelstapler selbst verkehrssicher auszustatten. Das gilt für den innerbetrieblichen Einsatz wie auch für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr. In beiden Situationen, also immer, funktionsfähig müssen alle notwendigen Lichter wie Frontscheinwerfer, Bremslicht, usw. sein. Neben den Lichtern müssen auch Bremsen, Hebeeinrichtung und weitere technische Ausstattungen funktionsfähig sein. Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Blinker und eine Warnleuchte vorhanden und funktionsfähig sein. Für den innerbetrieblichen Verkehr reicht eine entsprechende einfache UVV-Prüfung und eine einfache Kennung z. B. eine fortlaufende Nummer aus, wobei ein Gabelstapler für den Straßenverkehr eine Zulassung und auch ein Nummernschild benötigt. Dafür ist das Unternehmen bzw. der Fuhrparkmanager verantwortlich.
Der Gabelstaplerfahrer ist dafür jedoch für den einwandfreien Einsatz verantwortlich und hat den Gabelstapler vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Dies umfasst die Beleuchtung, die Bremsen sowie die Hubeinrichtung. Des Weiteren hat der Gabelstaplerfahrer sicherzustellen, dass wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, auch den richtigen Gabelstapler anwendet und die geforderten Schutzvorkehrungen wie beispielsweise den Zinkenschutz bei Fahrten ohne Last montiert.
Ausbilder für Flurförderzeuge: Befähigung und Ernennung
Als Gabelstaplerfahrer und Inhaber eines Fahrausweises für Gabelstapler können Sie je nach Unternehmen einige Aufstiegschancen nutzen und sich entsprechend weiterbilden. Sofern es in Ihrem Unternehmen möglich ist, können Sie sich zum „Ausbilder Flurförderzeuge“ weiterbilden. Diese Weiterbildung befähigt Sie, selbständig Gabelstaplerfahrer auszubilden und Fahrausweise für Gabelstapler auszustellen sowie Urkunden zu unterzeichnen.
Voraussetzungen, um als Ausbilder für Flurförderzeuge tätig zu werden
Damit Sie als Ausbilder Flurförderzeuge tätig sein können müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein.
- Sie brauchen mindestens zwei Jahre Erfahrung auf Gabelstaplern vorweisen können.
- Sie brauchen den Fahrausweis für Gabelstapler, insofern Sie diesen nicht haben, können Sie diesen während des Ausbilderkurses einfach und unkompliziert erwerben.
- Sie müssen in der Lage sein, Menschen zu unterrichten. Diese Voraussetzung erlangen Sie beispielsweise mit dem Nachweis einer Meisterausbildung oder einer Ausbildung z. B. als Logistiger und anschließende vierjähriger Berufserfahrung.
Insofern in Ihrem Unternehmen Ausbilder Flurförderzeuge benötigt werden, ist die Absolvierung des viertägigen Lehrgangs im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sinnvoll und jederzeit möglich. Auch hier benötigen Sie eine entsprechende Beauftragung als Ausbilder Flurförderzeuge im Unternehmen tätig zu werden. Anschließend kümmern Sie sich um alle Belange:
- Erstschulungen
- Einweisungen in Gabelstapler
- Einweisung im Unternehmen
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
Für mindestens diese Aufgaben sind Sie im Rahmen Schulungsinhalte, Schulungsdurchführung, Schulungsdokumentation und Aushändigung der Fahrausweise zuständig. Die Stelle kann im Unternehmen mit weiteren Aufgaben verknüpft sein. Denkbar sind:
- Weitere „normale“ Tätigkeit als Logistiker und Gabelstaplerfahrer
- Sicherheitsbeauftragter
- Team- oder Abteilungsleiter
Die Aufgabengebiete können sich je nach Unternehmen sehr stark unterscheiden.
Notwendigkeit eines Ausbilders für Flurförderzeuge
Ein Ausbilder Flurförderzeuge wird im Unternehmen dann benötigt, wenn dieses viele Gabelstaplerfahrer beschäftigt und ein eigener Ausbilder für Flurförderzeuge wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen mit sich bringt. Aus Kostengründen wird häufig auf einen eigenen Ausbilder für Flurförderzeuge jedoch verzichtet und die Mitarbeitenden werden auf entsprechende Kurse in Ausbildungszentren geschickt oder eine Inhouse Schulung gesammelt durchgeführt.
Allerdings ist ein eigener Ausbilder Flurförderzeuge für das Unternehmen besonders wertvoll, denn er kann die eigenen Mitarbeiter aufgrund seiner Erfahrungen im Unternehmen schulen und z. B. im Rahmen einer weiteren Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter Gefahrenquellen direkt erkennen und beseitigen. Damit gilt er als Fachkraft im Unternehmen.
Ausbildungszentrum Stapler Schmidt
Das Ausbildungszentrum Stapler Schmidt ist Ihr regionaler Ansprechpartner, wenn Sie Schulungen für Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen aber auch Kran- und Ladungssicherungsschulungen benötigen. Der theoretische Unterricht erfolgt immer, wenn möglich online, damit sparen Sie sich die Anreise und eventuelle Übernachtungskosten, da Ihre Mitarbeiter direkt vom heimischen Computer oder aus dem Unternehmen am Unterricht teilnehmen können. Die Organisation von Schulungsräumen und Reisen entfallen damit häufig und es werden alle Hygienemaßnahmen jederzeit eingehalten.
Eine eventuell notwendige, praktische Ausbildung und Prüfung erfolgt jeweils bei Ihnen vor Ort oder an einem Ort in der Region Neuss, wobei ebenfalls immer alle Hygienemaßnahmen jederzeit beachtet werden. Nähre Informationen finden Sie hierzu auf der Internetseite.
Einschlägige Kompetenz: Ausbilder der Ausbilder
Als geprüfter und durch die IHK zertifizierter Ausbilder der Ausbilder bin ich Ihr Ausbilder und Ansprechpartner. Ich berate Sie gerne zu meinem Kursangebot und führe auch alle angebotenen Kurse transparent und detailgetreu selbst durch. Als geprüfter Logistikmeister (IHK) kenne ich ebenfalls den Arbeitsalltag genau und kann so auf die einzelnen Bedürfnisse der Kursteilnehmer eingehen. Mit dem Ausbildungszentrum Stapler Schmidt sichern Sie sich einschlägige Kompetenz aus einer Hand!
Die Verlagsecke
Neben den angebotenen Kursen werden weitere Materialien zur Verfügung gestellt. In der Verlagsecke finden Sie
- Diverse Lehrmaterialien
- Unterschiedliche Fahrausweise
- Sowie Ausbildungsvideos
- Als Kursteilnehmer „Ausbilder Flurförderzeuge“ erhalten Sie Hilfe bei Fragen zu Kursdurchführungen.
Die Verlagsecke rundet damit mein Angebot im Ausbildungszentrum Stapler Schmidt vollständig ab. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit Schulungen nicht zur Qual werden zu lassen.
Großes Angebot unterschiedlicher Fahrausweise
Stapler Schmidt bietet Ihnen unterschiedliche Fahrausweise an:
- Bedienerschein für Hubarbeitsbühnen
- Fahrausweis für Flurförderzeuge
- Fahrausweis für Teleskopstapler
- Fahrausweis für Krane
- Bedienerschein für Erdbaumaschinen
Alle Fahrausweise sind nach juristischen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben gefertigt und genügen somit höchsten Ansprüchen. Das Material ist ein Spezialpapier „Neobond gelb mit 200 g/ qm“ und ist lebensmittelecht sowie bis zu 100 °C temperaturbeständig. Alle Fahrausweise haben das Format 7,5 x 10,5 cm. Sie erhalten damit ein hochwertiges Produkt, indem Sie alle notwendigen Eintragungen für Ihre Fahrer erfassen können.
Die Führerausweise erhalten Sie entweder mit dem Logo des Ausbildungszentrums Stapler Schmidt oder gegen einen kleinen Aufpreis mit Ihrem eigenen Unternehmenslogo. Auch Führerausweise ohne Logo sind problemlos realisierbar.
Die Preisgestaltung ist abhängig vom Layout (Logo) und der abgenommenen Menge. Der Preis für 600 Stück und eigenem Logo liegt bei 0,80 € pro Ausweis. Hinzukommen noch die Versandkosten. Die Lieferzeit beträgt rund acht Werktage.
Schulungsmaterial direkt vom Profi
Damit Sie als Ausbilder Flurförderzeuge direkt starten können, biete ich Ihnen vollständige Kursunterlagen mit:
- Lehrvideos
- Schulungsdokumentation (Handout)
- Schulungspräsentation
- Prüfungsfragen
in einem speziellen Bundle an. Die Unterlagen können auch individuell angefertigt werden. Damit haben Sie nicht nur rechtssichere Unterlagen (nach DGUV) sondern erhalten auch gleichzeitig Support bei aufkommenden Fragen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet.




